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ᐅ Anbau an bestehendes "Mehrfamilienhaus" - Grenzabstand?


Erstellt am: 04.05.20 15:12

Octrineddy04.05.20 16:47
Eine Rechnung gibt es ja noch gar nicht Falls sich jemand aus dem Forum auch zu dieser Fragestellung berufen fühlt darf er/sie sich gerne melden, ich befürchte jedoch, dass mir dort nur die Bauvoranfrage rechtsverbindlich Erleuchtung bringt. Bei der Fragestellung "Fenster im OG-Neubau" habe ich mir mehr Meinungen erhofft, um beim Grundriss zeichnen weiter zu kommen. Aber auch dort gilt natürlich das letzte Wort meiner Kollegen aus dem zuständigen Bauamt.
11ant04.05.20 17:01
Jenseits Deiner Abstandsfläche - ob diese mit einer Garage genutzt würde oder nicht - dürftest Du Ausblicke genießen, egal ob diese lohnen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Octrineddy04.05.20 17:03
und jetzt die Preisfrage: Wie groß/lang/breit ist diese Abstandsfläche?
11ant04.05.20 17:11
Bei Anbauverpflichtung Null; und im Worst Case halbe Traufhöhe von Opas Haus und ebenso von Deinem, würde ich sagen. Qualifizierte Aussagen zu solchen Fragen gibt es hier von , ich habe dazu fachkompetenzmäßig gesehen lediglich "Meinungen".
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Escroda05.05.20 08:29
Octrineddy schrieb:

als Grenzbebauung
Das heißt, Du strebst eine Realteilung an?
Octrineddy schrieb:

Das eine Baulast eingetragen werden müsste ist klar
Nein. Hier mal eine Lösung ohne Baulast:

Grundstücksplan mit Straßenverlauf und orange markiertem Bauplatz

Das Haus ist ziemlich klein (9m*10m). Ob's reicht, dazu hast Du zu wenige Angaben bezüglich Deiner Wünsche gemacht.
Octrineddy schrieb:

Opa hat seinen seit ca. 10 Jahren nicht mehr
Und für die Umnutzung liegt eine Genehmigung vor?
Octrineddy schrieb:

Lassen wir diesen Nebenkriegsschauplatz erst mal beiseite.
Du fragst ja ausdrücklich nach den baurechtlichen Aspekten. Das Planungsrecht macht da mindestens die Hälfte aus.
Octrineddy schrieb:

ich befürchte jedoch, dass mir dort nur die Bauvoranfrage rechtsverbindlich Erleuchtung bringt.
Ja. Eigentlich muss der Bebauungsplan geändert oder teilaufgehoben werden. Das wird sich die Gemeinde vermutlich nicht antun. Da muss sich dein Entwurfsverfasser dann mit den Behörden eine kreative Lösung einfallen lassen. Weil Nachbarrecht kaum betroffen sein wird, könnte eine juristisch nicht ganz wasserdichte Lösung in Betracht kommen.
Octrineddy schrieb:

"Fenster im OG-Neubau"
... bedeuten in NRW 5m Freifläche. Niedersachsens §30 ist sehr kurz geraten und wenig konkret. Da Brandschutz nicht mein Fachgebiet ist, muss ich passen.
Octrineddy schrieb:

Wie groß/lang/breit ist diese Abstandsfläche?
§§ 5-7 Niedersächsische Bauordnung. Wenn Du Dir die drei Paragraphen durchliest, wirst Du feststellen, dass diese Frage nicht so einfach zu beantworten ist. Was ich für wahrscheinlich halte, ist oben dargestellt (Abstand vom First 5,15m). Aber dann gibt es ja noch §66 Niedersächsische Bauordnung, der wegen der vorhandenen Brandwand durchaus in Frage kommen könnte.

Mein Rat: Baue direkt an, eventuell mit im Haus integrierter Garage. Alles andere ist Platzverschwendung, denn so groß ist das Grundstück auch nun wieder nicht.
Octrineddy05.05.20 08:46
Escroda schrieb:

Das heißt, Du strebst eine Realteilung an?
So ist der Plan, die Problematik ist ja hier in ähnlicher Weise mal im Thread vom Pianisten durchgekaut worden.
Escroda schrieb:

Das Haus ist ziemlich klein (9m*10m). Ob's reicht, dazu hast Du zu wenige Angaben bezüglich Deiner Wünsche gemacht.
Ich befürchte, dass dort die Abstände zur Straße links nicht eingehalten worden sind, ansonsten natürlich eine Überlegung wert. Mit der Zufahrt müsste man mal schauen dann. Aber danke schon mal für den kreativen Input.
Escroda schrieb:

Ja. Eigentlich muss der Bebauungsplan geändert oder teilaufgehoben werden. Das wird sich die Gemeinde vermutlich nicht antun. Da muss sich dein Entwurfsverfasser dann mit den Behörden eine kreative Lösung einfallen lassen. Weil Nachbarrecht kaum betroffen sein wird, könnte eine juristisch nicht ganz wasserdichte Lösung in Betracht kommen.
Welche nicht ganz wasserdichte Idee schwebt dir da im Kopf?
Escroda schrieb:

... bedeuten in NRW 5m Freifläche. Niedersachsens §30 ist sehr kurz geraten und wenig konkret. Da Brandschutz nicht mein Fachgebiet ist, muss ich passen.
Da werde ich mal meinen Kontakt zur Feuerwehr nutzen, da hat vielleicht jemand eine Idee...
Escroda schrieb:

§§ 5-7 Niedersächsische Bauordnung. Wenn Du Dir die drei Paragraphen durchliest, wirst Du feststellen, dass diese Frage nicht so einfach zu beantworten ist. Was ich für wahrscheinlich halte, ist oben dargestellt (Abstand vom First 5,15m). Aber dann gibt es ja noch §66 Niedersächsische Bauordnung, der wegen der vorhandenen Brandwand durchaus in Frage kommen könnte.
Daher würde ich ja eigentlich gerne mal mit der Bauaufsichtsbehörde ins Gespräch kommen, face2face wäre natürlich am besten, um gleich etwas rumskizzieren zu können oder so. Zurzeit natürlich schwierig, hm.
Escroda schrieb:

Mein Rat: Baue direkt an, eventuell mit im Haus integrierter Garage. Alles andere ist Platzverschwendung, denn so groß ist das Grundstück auch nun wieder nicht.
Ja, das ist vermutlich die beste Lösung. Passt vielleicht komplett nicht zu meinen (hier nicht ausreichend dargestellten) Wünschen (Hallo Fragebogen, ich werde dich wohl noch ausfüllen müssen)

Schon mal danke bis hierhin, ich weiß, dass ich manche Frage ausgelassen habe, ich werde mich dorthingehend erkundigen.
niedersächsische bauordnungabstandsflächegarage