ᐅ Bauen während der Corona Kontaktsperre
Erstellt am: 24.03.20 21:33
A
Appel200024.03.20 21:51Hm, stimmt,
so rum hab ichs noch nicht betrachtet....
Danke Euch!
so rum hab ichs noch nicht betrachtet....
Danke Euch!
A
Appel200024.03.20 21:59Ja, okay, das mit der Hochzeit ist natürlich ein krasses Beispiel...
aber die Begründung ist die gleiche, das stimmt wohl.
Wobei Hochzeit im geschlossenen Raum mit 100 Leuten sicher nicht mit 3-5 Leuten auf der offenen (Roh-)Baustelle vergleichbar ist.
Aber ja, stimmt schon.
aber die Begründung ist die gleiche, das stimmt wohl.
Wobei Hochzeit im geschlossenen Raum mit 100 Leuten sicher nicht mit 3-5 Leuten auf der offenen (Roh-)Baustelle vergleichbar ist.
Aber ja, stimmt schon.
Zaba12 schrieb:
Dein privater Raum ist kein rechtsfrei Raum! Zu dritt aufs Bau geht vermutlich auch nicht! Wäre der Kumpel wieder Familie, dann wäre es rechtlich wieder ok.Nur wenn sie einen Haushalt teilen ansonsten wieder nicht okZaba12 schrieb:
Dein privater Raum ist kein rechtsfrei Raum! Zu dritt aufs Bau geht vermutlich auch nicht! Wäre der Kumpel wieder Familie, dann wäre es rechtlich wieder ok.GG Art. 13 gilt immer noch. In Deine Wohnung kannst Du Dir auch 10 Kumpels einladen, die Begrenzung auf 2 Personen gilt nur im öffentlichen Raum. Ob eine Baustelle als Wohnung bezeichnet werden kann ist aus meiner Sicht zumindest fragwürdig. Bist Du denn sicher, dass der Zeitplan der nachfolgenden Gewerke eingehalten werden kann? Es scheint doch im Moment alles anders zu kommen als geplant.
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