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ᐅ Zahlungsplan soweit okay?


Erstellt am: 14.02.20 08:32

bierkuh8316.02.20 11:37
Du kannst am Anfang 5% einbehalten als Sicherheit (s. Baugesetzbuch Sicherheitseinbehalt bei Werkverträgen). Ist bei den 8% berücksichtigt.. die behältst du bis Fertigstellung. dann isses gerade so ok...
Mephisto2319.02.20 08:04
Wie von Pamiko schon erwartet ist es anders gekommen als gedacht.
Es wurden nun weniger Zahlungsschritte vereinbart.
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich auf Grund dessen, dass ich jetzt schon sehr lange mit der Unterschrift gewartet habe, nun auch endlich unterschreiben wollte.
Habe bei dem Unternehmen aber generell ein gutes Gefühl.

Vielleicht könnt ihr trotzdem noch mal sagen, was ihr von den jetzigen Zahlungsschritten haltet. Und wäre es möglich trotzdem noch den Sicherheitseinbehalt zurückzuhalten?


3% nach Beginn des Abriss
14% nach Fertigstellung Fundament
20% nach Fertigstellung Geschossmauerwerk
20% nach Richten des Dachstuhls
15% nach Rohbaufertigstellung
15% nach Rohinstallation
10% nach Fertigstellung Glaser und Innenputz
3% nach Fertigstellung Estrich- und Fliesenarbeiten

Die 3% nach Fertigstellung Estrich- und Fliesenarbeiten, ist als der Zahlungsschritt mangelfreie Fertigstellung und Abnahme anzusehen.
bierkuh8319.02.20 19:40
Der ist ja schlechter als der erste... jetzt hast du nach Fertigstellung des Rohbaus bereits 67% gezahlt... vorher waren es 53%... sorry, aber das ist jetzt echt schlecht.. hast du vorher die Dienste eines Fachanwalts für Baurecht in Anspruch genommen, um dich bezüglich evt. weiterer ungünstiger Klauseln beraten zu lassen. Hast du auch einen bauexperten konsultiert um dich zwecks der Bauleistungsbeschreibung beraten zu lassen? Wenn nein. Viel Glück.
Andre7719.02.20 20:24
Mein Sachverständiger/Baubegleiter sagt mir nach neuen Vertragsrecht darf die Höhe der lezten Rate 10% nicht unterschreiten. Daher weiter vorn meine Anmerkung dazu.
Also das Bauunternehmen darf nur maximal 90% der Summe als Abschlagszahlung verlangen laut Baugesetzbuch.

Zitat:

Ab sofort dürfen nur noch maximal
90 Prozent per Abschlagszahlung verlangt werden. Die übrigen zehn Prozent bleiben bei den Bauherren, bis der Bau tatsächlich mängelfrei und fertig ist. Und das zusätzlich zur Fertigstellungssicherheit von fünf Prozent, die es nach altem Recht schon gibt und die für den Verbraucherbauvertrag beibehalten wird.


Wo steht das im Gesetz?
Das Recht ist in § 650m Abs. 1 Baugesetzbuch geregelt. § 309 Nr. 15 Baugesetzbuch stellt sicher, dass vom Bauunternehmer vorgegebene Abschlagszahlungspläne als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ebenfalls am Maßstab des § 650m Abs. 1 Baugesetzbuch gemessen werden. Der Verband Privater Bauherren als qualifizierte Einrichtung des Unterlassungsklagegesetzes kann ab 2018 Abschlagszahlungspläne, die als AGB gegenüber privaten Bauherren verwendet werden und eine letzte Rate von unter zehn Prozent vorsehen, abmahnen und notfalls die Unternehmen auf Unterlassung verklagen.


Ich gehe mal davon aus das es hier nicht um einen Bauträgervertrag geht, da dort anders geregelt.
Vicky Pedia20.02.20 00:44
Mephisto23 schrieb:

Wie von Pamiko schon erwartet ist es anders gekommen als gedacht.
Es wurden nun weniger Zahlungsschritte vereinbart.
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich auf Grund dessen, dass ich jetzt schon sehr lange mit der Unterschrift gewartet habe, nun auch endlich unterschreiben wollte.
Habe bei dem Unternehmen aber generell ein gutes Gefühl.

Vielleicht könnt ihr trotzdem noch mal sagen, was ihr von den jetzigen Zahlungsschritten haltet. Und wäre es möglich trotzdem noch den Sicherheitseinbehalt zurückzuhalten?


3% nach Beginn des Abriss
14% nach Fertigstellung Fundament
20% nach Fertigstellung Geschossmauerwerk
20% nach Richten des Dachstuhls
15% nach Rohbaufertigstellung
15% nach Rohinstallation
10% nach Fertigstellung Glaser und Innenputz
3% nach Fertigstellung Estrich- und Fliesenarbeiten

Die 3% nach Fertigstellung Estrich- und Fliesenarbeiten, ist als der Zahlungsschritt mangelfreie Fertigstellung und Abnahme anzusehen.
Generell ist der Zahlplan nicht so ganz schlecht! Leider gibt es bei mir Irritationen bei den Begriffen.
zB der Rohbauluft dem Dachstuhl nach? Was ist mit Eiunbehalt nach Abnahme (mind 5%)
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