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ᐅ Bauträger | Sonderwunsch | Kostenübernahme


Erstellt am: 06.02.20 19:08

SimonBe308.02.20 18:09
Okay, vielen Dank für eure Meinungen und Einschätzungen. Generell ist nochmals zu erwähnen, dass wir hier schreiben um weitere objektivere Sichtweisen zu erhalten. Wir wollen uns weder "schäbig" vor Zahlungen drücken, noch sind wir so naiv um nicht zu wissen, dass Extras auch was kosten.
Der Einzugstermin hat bereits 10 Monate Verzug, der Bauträger lässt sich alle Extrakosten gut bezahlen (haben wir stets brav gemacht) und obwohl wir eben bereits mehrfach ein Angebot für den Endputz des Kamins angefragt haben, kam nichts vom Bauträger. Mit dem Gedanken, dass der Bauträger dies noch koordiniert, gepaart mit der Meinung, dass wir als Käufer dem Sub keine Aufträge geben können ist diese blöde Situation eben entstanden.
Zauberwesen08.02.20 18:13
SimonBe3 schrieb:

gepaart mit der Meinung, dass wir als Käufer dem Sub keine Aufträge geben können

Objektiv gesehen seid Ihr im Recht - Punkt aus Basta
guckuck208.02.20 18:50
Zauberwesens objektive Meinung

Der ganze Kamin ist doch „per Sonderwunsch selbst eingebaut“. Klingt für mich als nicht vom Bauvertrag gedeckt. Da kann der TE also doch Arbeiten dran beauftragen, oder nicht?
Schräg ist dann nur noch die Abrechnung über den BT anstatt direkt zwischen Handwerker und Auftraggeber.
Zauberwesen08.02.20 19:09
guckuck2 schrieb:

Zauberwesens objektive Meinung

Ganz im Gegenteil - das ist nicht meine Meinung sondern die Rechtslage
Joedreck08.02.20 19:36
erkläre bitte deinen Standpunkt einmal. Bitte ausführlich
Zauberwesen08.02.20 19:48
Sorry, bin hier nicht für die Rechtsberatung da Ich gebe nur - wenn ich es für nötig halte - meinen juristischen Senf dazu - aber du weißt ja - 3 Juristen = 4 Meinungen

Aber stell Dir mal vor der Bauträger stellt 50.000€ für die Schienen in Rechnung - wäre juristisch das gleiche Grundproblem - aber dann würde das die Mehrheit hier sicher auch anders (subjektiv/nicht-juristisch) sehen.
bauträger