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ᐅ Bauträger | Sonderwunsch | Kostenübernahme

Erstellt am: 06.02.20 19:08
S
SimonBe3
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf eine Situation mit unserem Bauträger:

Wir waren auf der Baustelle und haben uns den Baufortschritt angeschaut.
Ein Subunternehmer des Bauträgers hat uns gefragt, ob der Kamin (welchen wir per Sonderwunsch selbst eingebaut haben) mit Eckschienen versehen und noch verputzt werden soll. Wir haben dies vor Ort bejaht. Der normale Verlauf bei Sonderwünschen ist doch, dass der Bauträger ein Angebot schreibt und man als Käufer somit einen Kostenvoranschlag erhält und demnach entscheiden kann, ob man das auch möchte. Anstatt eines Angebots, hat der Subunternehmer bereits alle Arbeiten ausgeführt und der Bauträger uns in Rechnung gestellt, zu einem Preis, den wir niemals angenommen hätten und zur Not, nach Fertigstellung in Eigenleistung oder separat in Auftrag gegeben hätten.

Was kann man in dieser Situation machen? Hat der Bauträger recht und darf darauf verweisen, dass wir vor Ort den Auftrag gegeben haben und demnach kein Angebot vorab gestellt werden musste?

Vielen Dank vorab!
S
SimonBe3
08.02.20 18:09
Okay, vielen Dank für eure Meinungen und Einschätzungen. Generell ist nochmals zu erwähnen, dass wir hier schreiben um weitere objektivere Sichtweisen zu erhalten. Wir wollen uns weder "schäbig" vor Zahlungen drücken, noch sind wir so naiv um nicht zu wissen, dass Extras auch was kosten.
Der Einzugstermin hat bereits 10 Monate Verzug, der Bauträger lässt sich alle Extrakosten gut bezahlen (haben wir stets brav gemacht) und obwohl wir eben bereits mehrfach ein Angebot für den Endputz des Kamins angefragt haben, kam nichts vom Bauträger. Mit dem Gedanken, dass der Bauträger dies noch koordiniert, gepaart mit der Meinung, dass wir als Käufer dem Sub keine Aufträge geben können ist diese blöde Situation eben entstanden.
Zauberwesen08.02.20 18:13
SimonBe3 schrieb:

gepaart mit der Meinung, dass wir als Käufer dem Sub keine Aufträge geben können

Objektiv gesehen seid Ihr im Recht - Punkt aus Basta
G
guckuck2
08.02.20 18:50
Zauberwesens objektive Meinung

Der ganze Kamin ist doch „per Sonderwunsch selbst eingebaut“. Klingt für mich als nicht vom Bauvertrag gedeckt. Da kann der TE also doch Arbeiten dran beauftragen, oder nicht?
Schräg ist dann nur noch die Abrechnung über den BT anstatt direkt zwischen Handwerker und Auftraggeber.
Zauberwesen08.02.20 19:09
guckuck2 schrieb:

Zauberwesens objektive Meinung

Ganz im Gegenteil - das ist nicht meine Meinung sondern die Rechtslage
J
Joedreck
08.02.20 19:36
@Zauberwesen erkläre bitte deinen Standpunkt einmal. Bitte ausführlich
Zauberwesen08.02.20 19:48
Sorry, bin hier nicht für die Rechtsberatung da Ich gebe nur - wenn ich es für nötig halte - meinen juristischen Senf dazu - aber du weißt ja - 3 Juristen = 4 Meinungen

Aber stell Dir mal vor der Bauträger stellt 50.000€ für die Schienen in Rechnung - wäre juristisch das gleiche Grundproblem - aber dann würde das die Mehrheit hier sicher auch anders (subjektiv/nicht-juristisch) sehen.
bauträger