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ᐅ Sicherheitsleistung nach §650 Baugesetzbuch f


Erstellt am: 08.01.20 13:27

Fuchur09.01.20 17:55
Wir haben das selbst auch dort gemacht. Wobei unser Deal mit dem Bauunternehmen war, dass dies die einzige Sicherheit ist, also keine sonstige Abtretung und wir erhalten eine Fertigstellungsbürgschaft in gleicher Höhe. So ist die Zahlung der Abschläge viel bequemer und ich bekomme das Geld selbst von der Bank ausgezahlt.
Lucrezia17.01.20 18:17
Wir befinden uns in einer ähnlichen Situation. In unserem Vertrag steht :
"Zur Absicherung der Schlussrate wird eine unwiderrufliche Finanzierungsbestätigung (Bankbürgschaft) über 10% der Gesamtsumme vorgelegt.
Alternativ kann über diese Summe ein sogenanntes Und-Konto bei der Hausbank von
XXX (GU) eingerichtet werden."


Für diese Bürgschaft müssten wir jetzt ca. 200€ zahlen: Uns kommt nicht gerecht vor, für Kosten aufkommen zu müssen, die unser GU verursacht (wir könnten ruhig auf eine Bürgschaft verzichten).
Darf ein GU vom Bauherren verlangen, dass er für die Bürgschaftsgebühren selber aufkommt?

, werden in eurem Fall die Bürgschaftsgebühren vom GU übernommen?
nordanney17.01.20 18:26
Lucrezia schrieb:

Darf ein GU vom Bauherren verlangen, dass er für die Bürgschaftsgebühren selber aufkommt?
Die Gebühr verlangt ja nicht der GU, sondern Deine Bank. Sie könnte sie ja auch kostenlos anbieten.
Umgekehrt: Würdest du für eine Gewährleistungsbürgschaft des GU bezahlen? Das wäre genauso unglücklich, wie Dein Wunsch.
Lucrezia19.01.20 21:01
Ich habe es vielleicht nicht klar formuliert : wir selbst brauchen die Bürgschaft nicht, könnten ruhig darauf verzichten. Darum finde ich es unangebracht, wenn die Bauherren dafür zahlen müssen.

Mich würde es interessieren :
Gehen alle GU so vor, oder gibt es Alternativen, ihnen eine finanzielle Sicherheit anzubieten? (möglichst ohne Bank :Wir nehmen keinen Kredit)
Fuchur19.01.20 21:40
Ohne Kredit lautet die Antwort idR: Vorabüberweisung als Sicherheit.

Wir haben in unserer langen Suche nach einem BU keinen gefunden, der ohne Sicherheit baut. Die meisten wollen eine Abtretung des Darlehens (wird dann meist sehr blumig formuliert, Town & Country verkauft das sogar als extra Sicherheit für den Bauherren...). Unser BU nur eine Absicherung über 10% und wieder andere verlangen Abtretung plus Bankbürgschaft. Dazu kommt bei GU in aller Regel eine hohe Überzahlung in den ersten Raten, was unterm Strich nichts anderes als eine zusätzliche Sicherheit ist.

Eine Abtretung haben wir kategorisch ausgeschlossen, was dann sogar zur Kündigung eines schon geschlossenen Bauvertrages führte. Luft ließ da keiner dran, nichts mit Zugeständnissen.
nordanney19.01.20 22:06
Lucrezia schrieb:

wir selbst brauchen die Bürgschaft nicht
Stimmt, sie steht zwar im Vertrag, aber Ihr könnt das Geld ja auch hinterlegen. Dann müsst Ihr kein Geld für die Bürgschaft ausgeben.
Einen Tod müsst Ihr sterben - ansonsten hättet Ihr den Vertrag nicht unterschreiben dürfen.

P.S. Wenn Ihr ein Auto kauft, müsst Ihr auch alles bezahlen, was Ihr bestellt und unterschreibt. Ist hier nicht anders. Vertrag ist Vertrag. Und ja, das ist durchaus üblich.
town & countrybankbürgschaftvertragkredit