ᐅ Sicherheitsleistung nach §650 Baugesetzbuch f
Erstellt am: 08.01.20 13:27
HPSBerlin14.04.20 21:10
unser Anwalt vertritt die Meinung, Verbrauchervertrag ( in unserem Fall Verhandlungsprotokoll) steht vor AGB , nun bringt der gegnerische Anwalt, dass das eine das andere nicht ausschließt. Außerdem wäre die Rangfolge ( 1. Vertrag ...4. Verhandlungsprotokoll) wichtig, wie auch immer, wir wollen ja ohne Unterbrechung weiterbauen, am einfachsten wäre natürlich, ich finde eine Versicherung , falls ihr eine kennt ?
Fuchur14.04.20 21:14
die R+V kann nur bis Max. 4 Wochen nach der ersten Rate abgeschlossen werden. Da bleibt wohl nur eine Bankbürgschaft, das wird aber kein billiges Vergnügen.
HPSBerlin14.04.20 21:21
wie hat aber "Irschen" eine Bürgschaft erhalten, wenn ihr Vertrag von 2018 ist ? das würde mich interessieren
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