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ᐅ Neubau-Erstbezug-Horror-ETW gekauft


Erstellt am: 27.12.19 13:10

bauenmk202028.12.19 10:32
ypg schrieb:

ich finde es allerdings tatsächlich etwas merkwürdig, eine Decke abhängen zu wollen, wenn sie höher als die bayr. Mindestvorgabe ist.
Das ist Trolling im echten Leben
Ich vermute hier soll eine zusätzliche Decke dem Schall entgegenwirken?

Kennt man den Fußbodenaufbau im Geschoss oberhalb? Ist der Fußbodenaufbau eventuell nicht gegenüber den Wänden entkoppelt worden?
tomtom7928.12.19 11:01
bauenmk2020 schrieb:

Ich vermute hier soll eine zusätzliche Decke dem Schall entgegenwirken?

Kennt man den Fußbodenaufbau im Geschoss oberhalb? Ist der Fußbodenaufbau eventuell nicht gegenüber den Wänden entkoppelt worden?
Ich denke das hat der Te auch gedacht, aber Anstatt aufzuklären das es nichts bringt, wird hier von der Forums"Elite" gelacht und sich lustig gemacht. Hätten jemand neues gegen den Te geschossen, hatten man ihn wieder durchs Dorf getrieben. Ich erinnere nur an die Finanzierungs Anfrage mit den Pflegekinder.
11ant28.12.19 12:46
ypg schrieb:

ich finde es allerdings tatsächlich etwas merkwürdig, eine Decke abhängen zu wollen, wenn sie höher als die bayr. Mindestvorgabe ist.
Das ist Trolling im echten Leben
Wohl eher Klammern an einen Strohhalm: der TE scheint eine Chance in der Mehr-als-Mindesthöhe zu sehen, diese mit Dämmmaterial nutzen zu können - das hat er wohl für Dich nicht geschickt genug "als Frage formuliert". Diese hätte z.B. lauten können: "können (inkl. Beplankung) 10 cm Dämmstoff unter einer Decke einen vergessenen Randdämmstreifen kompensieren ?". Dann hätte die Antwort wohl auch entsprechend anders geklungen, etwa "man weiß es nicht, aber die Wettbeteiligung ist niedrig".
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https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
hegi___28.12.19 13:27
Gegen Körperschall wird das nichts bringen wenn oben der Estrich nicht kontaktfrei von den Wänden verlegt wurde.
Pinkiponk28.12.19 16:02
helianthus schrieb:

Liebe Forennutzer:

Ich habe 2016 vom Bauträger eine ETW erworben und erlebe seitdem den Horror-pur. Es gab bis jetzt keinen Tag, an dem ich zur Ruhe gekommen bin.

Ich fasse es kurz zusammen: Sämtliche Forderungen hinsichtlich einer Mängelbeseitigung wurden von Seiten des Bauträgers zurückgewiesen.

Nach 3 Jahren Kampf mit der WEG wurde letztendlich ein privates Gutachten erstellt.

Schallschutz nach DIN 4009, Beiblatt 1 wurde übererfüllt.

Der Bauträger meint, nach aktuellen technischen Regeln gebaut zu haben.

Angeblich wäre kein besserer Schallschutz möglich.

Von der 4009 werden tieffrequente Bereiche nicht erfasst.

Die Messung der tieffrequenten Bereiche (Trittschall) ergab ein Ergebnis von über 70 db!!!!!!!

Es wurde noch eine weitere Wohnung gemessen, mit dem selben Ergebnis...

Weitere Wohnungen im Haus weisen das selbige Phänomen auf.

Für mich ist es ein Mangel am Gemeinschaftseigentum.

Die WEG will damit nichts mehr zu tun haben... Ich solle damit leben.

Ich bin jetzt am überlegen was ich machen soll


1.) Weiter in der Wohnung verbleiben: Ausgeschlossen

2.) Wohnung verkaufen: Wohnung ist in Nürnberg, die Preise sind momentan hoch. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich hier mittel bis langfristig etwas ändert. Vielleicht doch lieber behalten?

3.) Wohnung wie sie ist vermieten: Gibt es wirklich Mieter, denen das nichts ausmacht?

4. Wohnung vermieten, selbst nachbessern, das ganze von der Steuer absetzen.

Hat jemand eine Idee was man hier bautechnisch machen müsste und was das für eine 70 qm Wohnung ca. bezahlen würde.

Deckenhöhe ist 2,50. Nach der Bay. Bauordnung muss eine Wohnung eine Mindesthöhe von 2,40 haben, meine ich.

Evtl. eine Decke nachziehen

5. Rechtsweg: HIerfür fehlt mir aber das Geld


Ich wäre wirklich für jegliche Hinweis und für jede Erfahrung sehr dankbar.

Vielen Dank
Evtl. könntest Du die Wohnung erst einmal mit einem Einjahresmietvertrag an einen seriösen und solventen Mieter (!) vermieten. Damit hast Du Zeit zum Nachdenken gewonnen und bist aus diesem Lärmumfeld raus. In einem lauten Umfeld könnte ich keinen klaren Gedanken fassen.
Ob verkaufen oder weiterhin vermieten kannst Du dann noch entscheiden oder der Mieter kauft Dir die Wohnung zu einem guten Preis ab.
Der Vorteil, wenn Du sie als Kapitalanlage behältst, wäre, Du kannst für die eingenommene Miete woanders nach Deinem Geschmack wohnen und wenn es Dir dort dann nicht mehr behagt, ziehst Du einfach wieder um. Das ist einer der ganz, ganz großen Vorteile beim Mieten.
Ich selbst wollte auch einmal meine Mietwohnung vom Eigentümer abkaufen, hat aber glücklicherweise nicht geklappt, denn ein Jahr später zog im Nebenhaus ein Musiker-Ehepaar ein. Nach drei Monaten hatte ich die Mietwohnung verlassen.
nordanney28.12.19 16:26
Pinkiponk schrieb:

Ob verkaufen oder weiterhin vermieten kannst Du dann noch entscheiden oder der Mieter kauft Dir die Wohnung zu einem guten Preis ab.
Ganz schlechte Idee, da Spekulationssteuer anfällt!!! Die Überlegung vorher anstellen und dann final entscheiden, bevor Du Dich übers FA ärgerst.
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