ᐅ Zimmerinnenwand nicht gerade gemauert
Erstellt am: 25.12.19 21:49
haydee26.12.19 14:47
Eine Entschädigung, wenn es die gibt, wird sehr gering sein. Der „Schaden“ ist so groß das er durch Zufall auffällt.
Vermutlich kostet der Weg zur evtl. Entschädigung ein Vielfaches der Entschädigung.
In der DIN18202 müssten die Toleranzen aufgeführt sein
Vermutlich kostet der Weg zur evtl. Entschädigung ein Vielfaches der Entschädigung.
In der DIN18202 müssten die Toleranzen aufgeführt sein
hampshire26.12.19 15:13
?Stefan85? schrieb:
Kann mir jemand sagen was hier eine angemessene Entschädigung wäre.Keine.Wenn Du auf ein rechtwinkliges Zimmer bestehst, lasse es korrigieren. Wenn es nicht so wichtig ist, dann ist auch kein Schaden entstanden. Für den Wert des Hauses spielt es keine Rolle.
Tassimat26.12.19 17:28
Was wurde denn als Begründung für die schiefe Wand aufgeführt?
Könnte ja durchaus "normal" sein, wenn du ein Haus aus 1850 sanierst.
Könnte ja durchaus "normal" sein, wenn du ein Haus aus 1850 sanierst.
nordanney26.12.19 17:47
?Stefan85? schrieb:
Das Zimmer ist schmaler..Und das Zimmer auf der anderen Seite der Innenwand ist damit also breiter. Somit zwei schiefe Zimmer?ypg26.12.19 22:34
Ihr habt das Haus ja schon abgenommen.
Sicher bin ich mir nicht, aber der Fehler hätte entweder rechtzeitig bemängelt werden müssen, da ja anscheinend der Fehler absolut nicht offensichtlich störend ist. Es ist halt nur beim Verlegen aufgefallen.
bemängle es schriftlich und der Form wahrend. Ich glaub nicht, dass Ihr mehr bekommt, als den Wert, den Du mehr in den Bodenbelag veranschlagen musst, also ca. 150€ -> Material plus Arbeitsstunde.
Wenn der BU mitmacht.
Wenn er es nicht einsieht, dann bekommt ihr gar nichts, und ein Verfahren ist eh nicht verhältnismäßig.
Sicher bin ich mir nicht, aber der Fehler hätte entweder rechtzeitig bemängelt werden müssen, da ja anscheinend der Fehler absolut nicht offensichtlich störend ist. Es ist halt nur beim Verlegen aufgefallen.
bemängle es schriftlich und der Form wahrend. Ich glaub nicht, dass Ihr mehr bekommt, als den Wert, den Du mehr in den Bodenbelag veranschlagen musst, also ca. 150€ -> Material plus Arbeitsstunde.
Wenn der BU mitmacht.
Wenn er es nicht einsieht, dann bekommt ihr gar nichts, und ein Verfahren ist eh nicht verhältnismäßig.
Radomiro27.12.19 14:15
?Stefan85? schrieb:
10cm [...] Die Gesamtlänge der Wand ist 3,54m.Doof ist es halt, wenn man etwas rechtwinkliges in die Ecke stellen wollte. Ein 2-Meter-Bett steht dann knapp 6 cm von der Wand ab. Und das trifft dann auch zwei Zimmer.Aber nach Abnahme? Tja ...
Mit ist ja auch nicht ganz klar, wie das passieren kann. Anschluss an die Außenwand falsch angezeichnet und der Steineleger hat dann einfach nur stur durhcgezogen? Das muss doch auch auffallen (vorm Verputzen!), wenn die Steine nicht genau aneinander passen.
mfg
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