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ᐅ Nachträgliche Statikänderung/-kosten


Erstellt am: 08.11.19 21:02

C
Citrus91
08.11.19 21:02
Hallo,
wir haben einen Verbraucherbauvertrag mit einer Hausbaufirma abgeschlossen. Im Vertrag gibt es den Passus, dass es aufgrund von angeordneten Maßnahmen mit der Baugenehmigung oder bei Berechnung der Statik zu (nachträglichen) Mehrleistungen kommen kann.

Wir haben gegenüber dem Typenhaus, welches wir ausgewählt haben, die Holztreppe gegen eine Betontreppe getauscht. Der Verkäufer bot uns diese Änderung damals für einen Mehrpreis von ca. 200€ an und es wurde vor Vertragsabschluss in diesem aufgenommen. Nach dem der Vertrag abgeschlossen ist, der Statiker irgendwann gerechnet hat, der Bauantrag und die Baugenehmigung durch sind, will die Hausbaufirma Mehrleistungen aufgrund der Statik geltend machen. Die Decke zwischen EG und OG soll von 18cm auf 22cm geändert werden, wegen der Treppe. Der Spaß soll ca. 1000€ kosten. Also das fünffache gegenüber den ursprünglichen 200€. Ist sowas rechtens? oder wo liegt da die Grenze?

Vielen Dank für die Antwort(en).
T
Tina mit K
08.11.19 21:13
Ich würde sagen die 200 Euro waren nur der Mehrpreis um die Treppe zu tauschen.
Die 1000 Euro extra für den Statiker haben wir auch bezahlt, weil wir wegen der Pfahlgründung eine stärkere Bodenplatte brauchten.
C
Citrus91
08.11.19 21:18
Tina mit K schrieb:

Ich würde sagen die 200 Euro waren nur der Mehrpreis um die Treppe zu tauschen.
Die 1000 Euro extra für den Statiker haben wir auch bezahlt, weil wir wegen der Pfahlgründung eine stärkere Bodenplatte brauchten.

Ja, klar 200€ war der Tausch. Aber es kann ja nicht sein, das die ganze Aktion im Nachgang in Wirklichkeit 1200€ kostet. Den Wert muss man doch von vornherein ans Preisschild schreiben. Oder etwa nicht?
H
HilfeHilfe
08.11.19 21:23
Citrus91 schrieb:

Ja, klar 200€ war der Tausch. Aber es kann ja nicht sein, das die ganze Aktion im Nachgang in Wirklichkeit 1200€ kostet. Den Wert muss man doch von vornherein ans Preisschild schreiben. Oder etwa nicht?
Nö . Statiker wird doch erwähnt . Mehrpreis
T
Tina mit K
08.11.19 21:36
Doch das kann sein. Je nachdem was in eurer Bauleistungsbeschreibung drin. Oft steht aber sowas a la " durch Änderungen am Grundriss kann es zu Mehrkosten bei der Statik kommen" oder sowas in der Art.

Natürlich hätte man euch darauf hinweisen müssen,das es bei einer schweren Treppe zu einer geänderten Statik kommt, aber das machen wirklich die allerwenigsten Verkäufer...
C
Citrus91
08.11.19 21:43
HilfeHilfe schrieb:

Nö . Statiker wird doch erwähnt . Mehrpreis

Ja klar, aber da muss es doch eine finanziellen Deckel geben. Es kann ja nicht sein, das ich ein Haus für Summe X kaufe und hinterher der Statiker kommt und sagt was alles noch gemacht werden muss und aus Summe x wird plötzlich der 5x Preis.

Bei Handwerkerrechnung gibt es doch meines Erachtens die 10% Regel. 10% darf eine Rechnung vom Angebot abweichen. Solche Regeln muss es doch auch in unserem Fall geben. Da muss es doch eine Grenze geben.
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