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ᐅ Verweigern der Bauabnahme bei ausstehenden Arbeiten?


Erstellt am: 06.11.19 16:17

chrisw8107.11.19 11:43
fragg schrieb:

weil du erst einziehen darfst wenn das Haus fertig gestellt beim Bauamt gemeldet ist, und du das erst machen kannst wenn es abgenommen ist.

und weil du, jeh nach Konstellation, nicht einziehen darfst, da du evtl kein Hausrecht hast.

zumal der Einzug faktisch einer (mängelfreien) Abnahme gleich kommt.

wenn du nach VOB baust, muss das folgegewerk mangel anzeigen. wenn das folgegewerk einfach los macht, ist das vorhergehende Gewerk als mängelfrei abgenommen. malert ihr schon? evtl sind die putzarbeiten dann schon stillschweigend als mängelfrei abgenommen.
Hmm..ja an sowas habe ich auch schon gedacht. Wenn sie mir den Einzug verweigern, ist es natürlich auch blöd.
Ja wir Malern schon. Hätte jetzt aber nicht gedacht, dass die Putzarbeiten dann als mängelfrei gelten.
fragg07.11.19 12:02
chrisw81 schrieb:

Hmm..ja an sowas habe ich auch schon gedacht. Wenn sie mir den Einzug verweigern, ist es natürlich auch blöd.
Ja wir Malern schon. Hätte jetzt aber nicht gedacht, dass die Putzarbeiten dann als mängelfrei gelten.
ist halt die frage was in deinem vertrag steht, ob du den mangel schriftlich angezeigt hast, ob du nach Baugesetzbuch oder vob baust...
guckuck207.11.19 12:11
Bookstar schrieb:

500 Euro? lache mich wirklich tot. Dafür steht ein Handwerker nicht auf. Bei so Kleinkram biste das bei der Anfahrt schon los, abgesehen davon kommt dir für sowas vor 2022 keiner.

Minimum 3 Scheine einbehalten, besser 5.


Der Threadverlauf hat mittlerweile schön gezeigt, warum die Haltung „ich bezahle die Schlussrate wegen Kleinkram nicht, nehme nichts ab oder behalte unverhältnismäßig viel Geld ein“, ich nenne es mal Hau-Drauf-Methode, nicht immer die Beste ist.

Der TE will nämlich gerne auch irgendwann einziehen Genauer gesagt in drei Wochen. Wenn das nicht geht, aus praktischen oder formellen Gründen (Abnahmee erteilt durch Einzug etc), hat das für ihn ganz andere Konsequenzen, als einem Verputzer hinter her zu rennen.

Daher mal bissl entspannter bleiben und nicht nur 1 und 0 sehen. Mit Sturrkopf Modus bekommt man ein Haus nicht fertig.
guckuck207.11.19 12:12
fragg schrieb:

ist halt die frage was in deinem vertrag steht, ob du den mangel schriftlich angezeigt hast, ob du nach Baugesetzbuch oder vob baust...

Deine Ausführungen zur VOB in allen Ehren, aber in der Regel baut der private Bauherr nach Baugesetzbuch (oder unwirksam nach VOB = Baugesetzbuch)
Yosan07.11.19 12:48
Also ich versteh es noch immer nicht.
Es muss doch klar gewesen sein, wo und wie die Fenster hin sollen?
Wurde das so ausgeführt und dann nachträglich noch verändert oder wurde es abweichend ausgeführt und deshalb noch mal verändert?
chrisw8107.11.19 13:29
Yosan schrieb:

Also ich versteh es noch immer nicht.
Es muss doch klar gewesen sein, wo und wie die Fenster hin sollen?
Wurde das so ausgeführt und dann nachträglich noch verändert oder wurde es abweichend ausgeführt und deshalb noch mal verändert?
Das Problem war, dass wir unterschiedliche Rollläden haben (für normale und Raffstore). Die Rollladenkasten sind aber für die Varianten unterschiedlich tief. Gesamter Fensteraufbau ist also leicht anders.
Es gibt keine klare Zeichnung, wie die Fenster eingebaut werden sollen. Der Fensterbauer hat es entschieden, die Fenster mit den Raffstores tiefer einzubauen, was natürlich unmöglich aussah. Die Fensterfläche war dann fast bündig mit der Innenwand. Er hätte ja auch vorher mal fragen können
Nach meinem Drängen wurden dann die Fenster mit Raffstore noch mal weiter nach außen gesetzt..
fensterbaugesetzbuchvobraffstore