ᐅ Erbpacht/Erbbaurecht/Erbpachtzins
Erstellt am: 28.10.19 12:42
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MikeGirsche28.10.19 12:42Hallo zusammen,
Stimmt es, dass der Erbpachtzins beim Erbpachtgrundstück vom Erbpachtgeber selbst bestimmt werden kann? Kann dieser Zins dann theoretisch auch bei einem Grundstückswert von 150.000€ und einer Laufzeit von 99 Jahren lediglich 0,5% oder weniger betragen?
Stimmt es, dass der Erbpachtzins beim Erbpachtgrundstück vom Erbpachtgeber selbst bestimmt werden kann? Kann dieser Zins dann theoretisch auch bei einem Grundstückswert von 150.000€ und einer Laufzeit von 99 Jahren lediglich 0,5% oder weniger betragen?
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nordanney28.10.19 13:29MikeGirsche schrieb:
Stimmt es, dass der Erbpachtzins beim Erbpachtgrundstück vom Erbpachtgeber selbst bestimmt werden kann? Kann dieser Zins dann theoretisch auch bei einem Grundstückswert von 150.000€ und einer Laufzeit von 99 Jahren lediglich 0,5% oder weniger betragen?Ja (Wer außer dem, der sein Grundstück verleiht, sollte auch sonst die Pacht bestimmen?)R
RotorMotor28.10.19 13:33Kann allerdings Schenkungssteuer auslösen. (Glaube bei unter 1%?)
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MikeGirsche28.10.19 16:40RotorMotor schrieb:
Kann allerdings Schenkungssteuer auslösen. (Glaube bei unter 1%?)Quelle? Bisher habe ich nur rausgelesen, dass wenn ich das Grundstück vererben würde mein Kind Schenkungssteuer zahlen muss.
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RotorMotor28.10.19 21:06Immer wenn du etwas unter Wert bekommst ist es eine gemischte Schenkung.
Auch wenn man ein Erbbaurecht unter Wert bekommt, ist es eine gemischte Schenkung.
Der Extremfall sind 0€.
Daher muss dann auch Schenkungssteuer gezahlt werden.
Auch wenn man ein Erbbaurecht unter Wert bekommt, ist es eine gemischte Schenkung.
Der Extremfall sind 0€.
Daher muss dann auch Schenkungssteuer gezahlt werden.
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nordanney29.10.19 08:10RotorMotor schrieb:
Immer wenn du etwas unter Wert bekommst ist es eine gemischte Schenkung.
Auch wenn man ein Erbbaurecht unter Wert bekommt, ist es eine gemischte Schenkung.Also zahlen die meisten Erbbauberechtigen bei Grundstücken von Kirchengemeinden bei Ihren Erbbaurechten Schenkungssteuer? Dort wird i.d.R. unter Wert das Grundstück verpachtet.Nun mal ein Beispiel aus der Praxis: Ich besitze eine Eigentumswohnung im Erbbaurecht. Grundstück gem. Bodenrichtwert (Umrechnungsfaktoren wegen deutlich erhöhter Grundstücksausnutzung mal unberücksichtigt) rd. T€ 420. Erbbauzins für das gesamte Grundstück (nicht mein Anteil für die Wohnung!!!) sind € 1.930 jährlich. Das entspricht noch nicht einmal einer Verzinsung von 0,50%. Ich bezahle seit Jahren keine Schenkungssteuer.
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