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ᐅ Immobilienkauf in Zugewinngemeinschaft


Erstellt am: 13.10.19 11:34

Hyponex13.10.19 14:50
mir fällt noch was ein

also man kann es auch ganz einfach machen:

M bringt 400k in die Immobilie
M gibt F 200k zinsloses Darlehen für die Immobilie! (das gleichzeitig beim Notar Beglaubigen)
F bringt dadurch 400k in die Immobilie ein

somit 800k = Kaufpreis gedeckt.

F unterschriebt für das Darlehen beim Notar (200k) dass im Falle einer Scheidung es dem M zusteht, somit vom dem Erlös abgezogen werden.

man Veräußert die Immobilie für 1000k
jedem steht 500k zu, da jedoch F an M noch 200k schuldet, bekommt M 700k, F 300k!
nordanney13.10.19 14:53
P-Kosmalla schrieb:

also wenn die VOR der Ehe 800k Vermögen habe, und nach der Ehe in Falle der Scheidung 800k haben, wo hat die Frau hier 200k Zugewinn gemacht???
Lies meinen Post. Es geht nicht darum, was das Vermögen GEMEINSAM war, sondern was jeder Einzelne hatte und an Zugewinn erzielt hat.
F ist nur mit 200 in die Ehe gegangen, M allerdings mit 600. Wenn das Haus mit einem Wert von 800 dann beiden zu 1/2 gehört und verkauft wird, bekommt jeder 400 auf sein eigenes Konto (mit Cash rechnen ist einfacher). Somit hat F dann 200 mehr als zu Beginn der Ehe.
P-Kosmalla schrieb:

also in Falle einer Scheidung, werden ALLE Vermögenswerte addiert!
Also Immobilien, alle Konten, auch die Rentenkonten, private Altersvorsorgen etc.
Falsch. Die Vermögens und Schuldenpositionen werden für F berechnet und auch für M, aber nicht zusammengerechnet. Sonst kannst Du ja auch keinen persönlichen Zugewinn ermitteln.
Rentenkonten als auch betriebliche Altersvorsorge oder Rentenversicherungen gehen NICHT in den Zugewinn ein. Das ist dann der Versorgungsausgleich.
P-Kosmalla schrieb:

d.h. oft auch gibt es Übertragungen vom Rentenkonten etc. falls. z.B. in 10 Jahren Ehe kein Vermögen aufgebaut worden ist, der M aber immer gearbeitet hat und fleißig in die eigene Altersvorsorge eingezahlt hat.
Wie gesagt, dass ist der Versorgungsausgleich. Der hat mit dem Vermögen absolut nichts zu tun. Es kann sein, dass F an M einen Zugewinn ausgleichen muss, aber M an F Teile seiner Rente abgeben muss. Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht per Gesetz vorgenommen. Der Zugewinnausgleich nicht.
Mischmax13.10.19 14:55
P-Kosmalla schrieb:

also in Falle einer Scheidung, werden ALLE Vermögenswerte addiert!
Also Immobilien, alle Konten, auch die Rentenkonten, private Altersvorsorgen etc.

davon wird das "VOREHELICHE" Vermögen abgezogen, und das was übrig bleibt, wird 50/50 geteilt.
Ich bedanke mich für deinen Willen hier zu helfen, dennoch an dieser Stelle eine Warnung an alle Mitleser, dass es sich hier um eine Falschinformation handelt. Dachte bis vor kurzem auch, dass es so funktioniert, wie von dir geschildert. Ist aber ein Irrtum, der sehr teure Folgen haben könnte. Die Vermögen werden getrennt ermittelt.
Hyponex13.10.19 14:57

deshalb Post Nr. 13


also nach Post Nr. 13 handeln, oder vertraglich alles Regeln!
Mischmax13.10.19 15:04
P-Kosmalla schrieb:

mir fällt noch was ein

also man kann es auch ganz einfach machen:

M bringt 400k in die Immobilie
M gibt F 200k zinsloses Darlehen für die Immobilie! (das gleichzeitig beim Notar Beglaubigen)
F bringt dadurch 400k in die Immobilie ein
Das könnte tatsächlich das gewünschte Ergebnis bringen, ich bin mir nur nicht sicher was da dann wieder für andere Fallstricke lauern. Steuer etc
Hyponex13.10.19 15:07
Mischmax schrieb:

Das könnte tatsächlich das gewünschte Ergebnis bringen, ich bin mir nur nicht sicher was da dann wieder für andere Fallstricke lauern. Steuer etc

Problemlöser macht weitere Probleme auf

naja, also wenn man verheiratet ist, dürfte es nicht zum Problem mit "Geldwertenvorteil" sein. Denn dann dürfte es eine "Endlosschleife" sein, denn wenn Du damit Zinsen (Einkommen) erzielst, geht die Hälfte davon wieder an den Ehepartner (Zugewinn)…. und dann dreht man sich noch mehr
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