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ᐅ Immobilienkauf in Zugewinngemeinschaft


Erstellt am: 13.10.19 11:34

Hyponex13.10.19 14:09
nordanney schrieb:

Für mich gibt es nur zwei Möglichkeiten.
1. Immobilie wird nicht gekauft. Da hat die emotionale Frau dann eben Pech gehabt.
2. Notarieller Ehevertrag.


Wer sagt das denn? Siehe 1375 Baugesetzbuch.

also "Modifizierter Ehevertrag"
damit fürs Finanzamt weiter Zugewinngemeinschaft existiert (vor allem wenn beide unterschiedlich verdienen macht es Sinn = weniger Steuer zahlen!)
aber z.B. Vermögenswerte entsprechend durch Notar bestätigt sind.
Tassimat13.10.19 14:16
Genauso wie P-Kosmalla es vorgerechnet habe sehe ich es auch. Schöner Post. Es gibt hier einfach keinen negativen Zugewinn.
Mischmax schrieb:

M achtet bei künftigen Zugewinnen immer darauf, dass diese auf einem Konto/Depot liegen, das auf seinen Namen lautet. Nur so kommt er aus dem für ihn nachteiligen negativen Zugewinn heraus.

Es ist unerheblich, auf welchem Konto ein Zugewinn liegt, er gehört mit der Scheidung automatisch beiden. Es macht nur einen Unterschied bei der Verfügbarkeit, da man evtl. erst seine Hälfte einklagen muss. Andersherum sind die Gelder im Haus stark gebunden. Das Haus muss erst mal verkauft werden muss, bis jeder sein Geld zurückbekommt. Oder den andern halt auszahlen und das Haus behalten. Das dauert natürlich auch ewig, bis man sich auf den Wert des Hauses geeignigt hat.
Mischmax13.10.19 14:25
Tassimat schrieb:

Genauso wie P-Kosmalla es vorgerechnet habe sehe ich es auch. Schöner Post. Es gibt hier einfach keinen negativen Zugewinn.

Danke für die ganzen Hinweise und die rege Beteiligung
nordanney13.10.19 14:33
Verstehe den Thread gerade nicht.

M bringt 600 in die Ehe ein = Anfangsvermögen
F bringt 200 in die Ehe ein = Anfangsvermögen

Gemeinsam wird IN DER EHE eine Immobilie angeschafft, die einen Wert von 800 hat - jeder hat einen Anteil von 1/2 daran.
M und F trennen sich = erstes Datum für den Zugewinnausgleich. M und F erhalten den Scheidungsantrag = zweites Datum für den Zugewinnausgleich

Immobilie hat noch immer einen Wert von 800. Unterstellen wir mal, dass sie verkauf wird und somit die Kohle in Cash vorliegt. Somit

Endvermögen M = 400 (1/2 von 800)
Endvermögen F = 400 (1/2 von 800)

Somit hat M keinen Zugewinnausgleich erzielt.
Somit hat F einen Zugewinn von 200 erzielt. Davon muss sie die Hälfte abgeben.

Also gibt F 100 an M, der dann 500 hat. Bei F verbleiben 300.

Der TE hat völlig korrekt gerechnet.
Tassimat schrieb:

Es ist unerheblich, auf welchem Konto ein Zugewinn liegt, er gehört mit der Scheidung automatisch beiden.
Das ist totaler Unsinn! Jeder Partner muss zum Trennungsdatum sowie zum Zustellungsdatum des Scheidungsantrags eine Aufstellung über sein persönliches Vermögen/seine Verbindlichkeiten angeben. Jedes Konto wird berücksichtigt, gemeinsame Konten werden rechnerisch geteilt.
Bist wohl noch nie geschieden worden, sonst wüsstest Du das

Das v.g. ist übrigens kein juristische Laienverstand, sondern seit Jahren in einem persönlichen Rechtsstreit gelebte juristische Praxis
Hyponex13.10.19 14:35
Mischmax schrieb:

Danke jedenfalls für die ganzen Hinweise und die rege Beteiligung

hmm, was wird da anders erklärt???

dort steht es, dass "negatives Vermögen" zum Start, also vor der Ehe, wird nicht berücksichtigt, somit entsteht da ein Nachteil für den anderen Partner.

Beispiel
M hat 100.000 Schulden
F hat 10.000 Vermögen

dann Eheschließung, in der Ehe werden die Schulden abgetragen, und am Ende hat man ein Vermögen von 100.000 EUR
davon wird das Startvermögen abgezogen = 45.000 EUR pro Partner Gewinn.
Am Ende hat M = 45.000 EUR, F = 55.000 EUR
somit hat F hier die "A-Karte" gezogen. Da in der Ehe sind gemeinschaftlich 200.000 Vermögen aufgebaut, davon sind 100.000 in die Tilgung der Schulden geflossen.
und eigentlich hätte die Verteilung so sein müssen:
200k Vermögen = 100k bekommt M = Schulden los, am Ende 0,00
F bekommt 100k = 110k Endvermögen!

SORRY, meine Berechnung ist hier Falsch.... so war es bis 2009! denn da ist NEGATIVE Vermögen also Schulden unberücksichtigt gewesen!
Seit dem 01.09.2009 ist es anders!

d.h. in dem Fall wäre so, dass die F am Ende 110 behält, und der M bei 0,00 landet! Da man tatsächlich in der Ehe die 200k erwirtschaftet hat, und somit auch so geteilt (50/50) und da es bei M die Schulden damit getilgt worden sind, passiert das so.
Hyponex13.10.19 14:40


also wenn die VOR der Ehe 800k Vermögen habe, und nach der Ehe in Falle der Scheidung 800k haben, wo hat die Frau hier 200k Zugewinn gemacht???

also in Falle einer Scheidung, werden ALLE Vermögenswerte addiert!
Also Immobilien, alle Konten, auch die Rentenkonten, private Altersvorsorgen etc.

davon wird das "VOREHELICHE" Vermögen abgezogen, und das was übrig bleibt, wird 50/50 geteilt.

d.h. oft auch gibt es Übertragungen vom Rentenkonten etc. falls. z.B. in 10 Jahren Ehe kein Vermögen aufgebaut worden ist, der M aber immer gearbeitet hat und fleißig in die eigene Altersvorsorge eingezahlt hat.
da die Frau einen Anspruch an 50% hat (da nur hier Vermögen aufgebaut worden ist) muss die Rentenversicherung entsprechende Anteile auf Ihr Rentenkonto übertragen (und bei dem M abziehen).


oft ist es so, dass man "nichts" bis "wenig" Vermögen hat wenn man die Ehe schließt, somit kommt man sehr gut ohne weiteren Verträgen aus...

sollte jedoch ein Teil in die Ehe höheren Betrag einbringen, der andere nichts, dann ist es immer gut, wenn man 1) gute Nachweise dafür hat, oder direkt am besten 2) einen Modifizierten Ehevertrag beim Notar macht, wo alle solche Zahlen dort bestätigt sind. Damit ist man dann immer auf der Sicheren Seite.

PS. somit empfiehlt es sich hier auch einen Vertrag zu machen, wenn ein Partner "negatives Vermögen" in die Ehe einbringt!
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