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ᐅ GU verlangt unbefristete Bürgschaft vom Bauherr


Erstellt am: 24.09.19 14:45

mirakuli24.09.19 14:45
Hallo zusammen, wir haben ein Bauvertrag bei Team Massivhaus unterzeichnet. In der Vertragsvereinbarung steht enthalten, dass wir eine unbefristete Bürgschaft über 20% des Kaufpreises vorlegen müssen. Sollte man dies nicht können, wird ein alternativer Zahlungsplan (abschnittsweise Zahlung vor Ausfürhung des Gewerks) angeboten. Dies wollen wir auf jeden Fall verhindern, da man auch am Ende keine Schlussrate mehr i. H. v. 5 % zahlt, die als Sicherheit dienen könnte. Entgegen der Einschätzung unserer Bankberaterin bietet unser Finanzierer doch keine Bürgschaft an. Die Bauherrenbürgschaft der R und V kommt leider auch nicht in Frage, da diese auf Max. 30 Monate befristet ist und der Bauträger an der unbefristeten Bürgschaft festhält. Ich frage gerade bei unserer Hausbank und Versicherungsmakler an. Die finanzierende Bank hat auch eine Abtretungserklärung für den GU erstellt, aber diese ist ebenso nicht gewollt. Wir wären sehr dankbar, über hilfreiche Anmerkungen Oer Tipps, wo wir eine solche Bürgschaft beantragen können.
P.S. Ja ich weiß, dass dies von der Bankberaterin nicht so super war aber das hilft uns jetzt leider auch nicht weiter. Wir sind jetzt vor allem daran interessiert, das Problem zu lösen. Beste Grüße
nordanney24.09.19 15:14
Unbefristet ist das große Problem. Das machen wir auch nicht. Damit geht Ihr natürlich auch ein hohes Risiko ein, da Euer GU immer und dauerhaft die Bürgschaft ziehen kann.
Eine Lösung könnte eine bar hinterlegt BÜ einer Geschäftsbank sein. Aber das zusätzliche Kapital habt Ihr bestimmt nicht mal eben über...
HilfeHilfe24.09.19 16:19
Unbefristet keine Chance . Also entweder cäsh oder vorauskasse. Zweites birgt auch Risiken und eine Bank muss dem zustimmen . Aber sowas klärt man vorher oder ist noch nichts unterschrieben?
Mottenhausen30.09.19 11:37
mirakuli schrieb:

unbefristete Bürgschaft über 20% des Kaufpreises

Die Firmen werden immer frecher. Du musst dir im klaren sein was das bedeutet.

Wenn du die Abtretung der Abschlagszahlung akzeptieren würdest, dann nimm lieber den Zahlungsplan mit Vorauszahlung dafür ohne Bürgschaft.

Abtretung der Kreditauszahlung bedeutet nichts anderes als: der GU entscheidet, wann der Bautenstand erreicht ist und wann er das Geld abruft. Du hast dann nicht mal mehr ein Veto recht. Also auch wenn das Dach erst halb fertig ist, kann der GU die Auszahlung der Dach-Rate direkt bei der Bank verlangen. Das kommt quasi auf das selbe hinaus, als wenn du im Voraus zahlst. Mit dem Vorteil, dass er nicht die Bürgschaft hat.
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