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ᐅ Fragen zur Auslegung § 34 Baugesetzbuch


Erstellt am: 02.09.19 19:45

rick201803.09.19 17:19
Bitte suche dir einen gut in der Gemeinde vernetzten Architekt.
§34 ist nichts für Laien ohne Baurechts- und Gemeindeentwicklungsvorgaben.
Ebenso musst du kompromissbereit sein. Ein paar Dinge werden dir erlaubt ein paar Dinge nicht. Wenn du denen blöd kommst wirst du nicht ewig nicht bauen
Generell bietet §34 viele Möglichkeiten. Diese musst du aber beim Baurechtsamt gut vortragen.
Schlenk-Bär03.09.19 21:26
Escroda schrieb:

Faktische Baugrenzen entstehen in der Fantasie des Betrachters. Hier meine Interpretation (dunkelblau):
[ATTACH alt="Baugrenzen_Schlenk.png"]37974[/ATTACH]
Wenn dein Bauvorlageberechtigter sich mit den Genehmigern vor Ort auskennt, kann er vielleicht hellblau durchsetzen. Wenn von der durchschnittlichen Bebauungstiefe der Umgebungsbebauung ausgegangen wird, verkleinert sich das Baufenster noch ein wenig. Von winzigem Baufenster kann aber in keinem Fall die Rede sein.
Super, vielen Dank. Das Bild hat mir bei dem Verständnis sehr geholfen. Kann die hintere dunkelblaue Linie auch dann stehen bleiben, wenn der hintere Teil der Gebäude Garagen und Schuppen sind (Häuser mit Nr. 18, 20 und 22)? Falls das so ist...kann man das irgendwie begründen?
Schlenk-Bär03.09.19 21:29
rick2018 schrieb:

Bitte suche dir einen gut in der Gemeinde vernetzten Architekt.
Ja, hört sich vernünftig an. Ist in der Realität jedoch schwer realisierbar. Eigentlich sagen alle, dass sie die nächsten Monate / manchmal Jahre voll sind....
rick2018 schrieb:

Generell bietet §34 viele Möglichkeiten. Diese musst du aber beim Baurechtsamt gut vortragen.
Genau meine Meinung. Deswegen versuche ich viele Informationen zusammenzutragen, um auch ggf. argumentieren zu können.
Escroda04.09.19 11:16
Schlenk-Bär schrieb:

Kann die hintere dunkelblaue Linie auch dann stehen bleiben, wenn der hintere Teil der Gebäude Garagen und Schuppen sind (Häuser mit Nr. 18, 20 und 22)?
Darüber lässt sich trefflich streiten. Mir fällt es schwer zu glauben, dass es sich bei diesen Gebäuden noch um untergeordnete Nebenanlagen nach §14 Baunutzungsverordnung handelt. Sollte deine Genehmigungsbehörde allerdings dieser Auffassung sein, gibt es nicht viel zu argumentieren.

Mach eine umfangreiche Fotodokumentation von allen Nachbargebäuden und stelle bei dem Termin dein Bauvorhaben vor. Begründe schlüssig die Lage des Baukörpers und weise auf die Sandwichsituation zum Bebauungsplan-Gebiet hin. Dann hörst Du Dir die Auffassung der Behördenmitarbeiter an, machst Dir Notizen, worauf dort Wert gelegt wird und womit begründet wird. Vielleicht gibt es gar keinen Widerstand.
Schlenk-Bär07.09.19 09:50
Escroda schrieb:

Mach eine umfangreiche Fotodokumentation von allen Nachbargebäuden und stelle bei dem Termin dein Bauvorhaben vor. Begründe schlüssig die Lage des Baukörpers und weise auf die Sandwichsituation zum Bebauungsplan-Gebiet hin.
Wie immer, Danke!, für Deinen sehr hilfreichen Beiträge. Ich sitze hier und versuche schlüssig die Lage des Baukörpers zu begründen. Was soll ich sagen, es gelingt mir nicht. Ich weiß, dass es eine große Bitte ist. Könntest Du vielleicht ein paar Stichworte geben? Ich bin nicht vom Fach und mir fällt das wirklich schwer. Die Lage des Baukörpers kann ich aus unseren Interessen heraus begründen, jedoch nicht im Sinne des § 34 Baugesetzbuch. Meine Vermutung ist, dass dieser Paragraph auf die rein visuelle Erscheinung, das sich ergebende Bild, ausgerichtet ist. Aber aus welchem Blickwinkel? Aus Sicht der Straße? Dann frage ich mich aber, warum die hintere Baugrenze überhaupt von Interesse sein kann, weil der hintere Teil nicht im Blickfeld ist. Aus der Vogelperspektive? Das kann eigentlich auch nicht sein, da es von dort keine Menschen stören dürfte. Wie soll ich ein schlüssige Lage des Baukörpers begründen, wenn mir nicht bekannt ist, worauf überhaupt Wert gelegt wird? Vielleicht stelle ich mich auch etwas blöd an, aber ich habe einfach noch keinen richtigen Überblick.

Inwieweit hilft mir eine Fotodokumentation? Was soll ich mit welchem Zweck fotografieren?

Unsere Argumente für die Positionierung des Baukörpers in etwa 10 m Abstand zur Straße sind: Reduzierung der Lautstärke, verursacht durch die Straße; Parkraum für Gäste, da sonst keine Möglichkeit; Platz für einen Carport / Garage, da die neben dem Haus geplante nicht ausreichen wird; Platz, um mit dem Auto auf dem Grundstück Wenden zu können, wegen stark befahrener Straße zu Stoßzeiten; unsere ästhetische Vorstellung, wie das Haus liegen sollte (mit zusätzlich Platz für Beete).
ypg07.09.19 10:20
Schlenk-Bär schrieb:

Ich bin nicht vom Fach und mir fällt das wirklich schwer.
Schlenk-Bär schrieb:

Inwieweit hilft mir eine Fotodokumentation? Was soll ich mit welchem Zweck fotografieren?
Nimm Dir einen Architekten aus Deiner Umgebung. Das wird sonst nichts. Du verbrennst Deine Möglichkeiten. Der Schuppenabriss war mM auch zu voreilig.