Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Mängel nach Abnahme entdeckt


Erstellt am: 16.05.12 19:52

A
AO_Ulm
16.05.12 19:52
Hallo zusammen,

vorab mal vielen Dank für die Antworten....

Habe vor kurzem ein 4 Zimmer Neubau-Etagenwohnung mit Garten in Ulm gekauft. Bin im September 2011 eingezogen. Abnahme wurde jedoch im März 2012 durchgeführt da noch diverse Bauarbeiten im ganzen Haus zu machen war. Anfang April 2011 wurde mein Rasen im Garten von Facharbeiten eben gemacht und anschließend von Hand Rasensamen gestreut. Nun nach 6 Wochen (Stand: Mitte Mai 2012) is folgendes Bild zu sehen in meinem Garten: 1. Boden ist uneben (gewölbt) 2. Sehr viele Kahlstellen (stellen ohne Rasen) 3. Thuja Bäume ca. 90 von 100 Bäumen zeigen Vertrocknungen auf.

Nun kam der Bauträger mit seinem Architekten zur Begutachtung. Ergebnis und Beschluss: Keine Mängel zu erkennen.

Was sind hier meine Rechte und was kann ich überhaupt bei sowas bewegen? Ich wollte hier zuerst mal nach Erfahrungen und Expertenmeinungen fragen bevor ich unnötig zum Anwalt renne.

Vielen Dank
B
Bauexperte
16.05.12 22:26
Hallo,
AO_Ulm schrieb:
Habe vor kurzem ein 4 Zimmer Neubau-Etagenwohnung mit Garten in Ulm gekauft. Bin im September 2011 eingezogen. Abnahme wurde jedoch im März 2012 durchgeführt da noch diverse Bauarbeiten im ganzen Haus zu machen war.
Die Abnahme wurde im September 2011 faktisch und real durch Einzug vollzogen.
AO_Ulm schrieb:
3. Thuja Bäume ca. 90 von 100 Bäumen zeigen Vertrocknungen auf.
Du willst uns jetzt nicht erzählen, dass in Deinem Gartenanteil 90 Thujas gepflanzt wurden?
AO_Ulm schrieb:
Nun kam der Bauträger mit seinem Architekten zur Begutachtung. Ergebnis und Beschluss: Keine Mängel zu erkennen. Was sind hier meine Rechte und was kann ich überhaupt bei sowas bewegen? Ich wollte hier zuerst mal nach Erfahrungen und Expertenmeinungen fragen bevor ich unnötig zum Anwalt renne.
Mpmpf ... manchmal ...

Warum gehst Du nicht zunächst den logischen Weg und schaust, was zu der Bepflanzung in Deinem Notarvertrag steht und führst basierend darauf ein Gespräch mit Deinem Bauträger, bevor Du nach Deinen "Rechten" (kann hier Niemand wissen, da Dein Notarvertrag nur Dir bekannt ist) fragst? Ich bin relativ sicher, dass sich auf dem freundlichen - auch Kulanzweg genannt - Einiges lösen läßt. Btw. Rechtsberatung ist in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten!

Freundliche Grüße
P
perlenmann
18.05.12 07:19
Mängel nach Abnahme 😉 haha. Wie Bauexperte schon sagt, was steht im Vertrag?
Ich vermute jetzt mal ganz stark, das da nichts drüber drin steht, das wöchentlich ein Gärtner kommt? Dann könnte man auch sagen, DU/Ihr habt die Pflege eures "Hausbestandteils" nicht ordnungsgemäß ausgeführt?
gartenrasenbauträgermängelnotarvertrag