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ᐅ Übernimmt man Pflichten vom Vorbesitzer bzw. vorherigen Bewohner?


Erstellt am: 02.08.19 19:41

K
kaho674
03.08.19 08:49
Winniefred schrieb:

...der damalige Antrag und die Genehmigung der Pflanzung befinden (das habe ich selbst gesehen)...
Offenbar gibt es ja eine schriftliche Vereinbarung. Nur weil Sie nicht im Grundbuch steht, sehe ich diese jetzt nicht als unwirksam, nur weil Ihr nicht davon wußtet. Der Verkäufer hätte darauf hinweisen müssen. Die betroffene Partei hat aber (rechtzeitig) darauf aufmerksam gemacht. Ist die Frage, ob dies ein Grund gewesen sein könnte, das Haus nicht zu kaufen. Ich denke eher nein. Von daher würde ich tippen, dass die Pflicht mitgekauft wurde.
Ich würde eher gegen die Hundescheiße vorgehen, anstatt gegen die Hecke.
W
Winniefred
03.08.19 18:14
Danke für eure Antworten!

Zunächst mal, ich bin eine Sie und kein Er.

Ypg: Aber wie verhält es sich denn, wenn das nicht der Vorbesitzer war? Er war mit der Vor-Vorbesitzerin nicht verheiratet, mit den Vorbesitzern nicht verwandt. Ich meine, für mich ist das alles ziemlich weit "weg", denn im Endeffekt steht er zu uns wie zB ein ehemaliger Mieter zu uns stehen würde - und ich sehe da eigentlich gar kein Verhältnis.

Müllerin: Das stimmt, er blüht dann schön, das ist wahr. Wir haben weiter vorne noch direkt auf dem Grundstück ein paar Meter dieser Hecke und die lasse ich auch eher naturbelassen; das finde ich auch viel schöner. Bis die Hecke auf den Gehweg ragt, würde es sicher 2-3 Jahre dauern, denn da kommt ja erst der Grünstreifen. Was sich momentan an Holunder und vor allem Brombeere breitmacht (aus der Hecke heraus) ist weniger schön, aber das schneide ich einfach ab, genau wie alles, was von den anderen Sträuchern der Stadt zu sehr unserem Zaun auf die Pelle rückt.

Joe: Hm, na ja, erreichen würde ich gerne, dass die Hecke wie gehabt weiter von der Stadt versorgt wird. Wir haben da nichts mitgekauft, wir wussten davon nichts, es kam nie zur Sprache und wir fühlen uns dafür auch nicht verantwortlich. Bevor ich aber die Hecke bis auf mein Grundstück wachsen lasse, würde ich sie schon stutzen. Es ist halt nicht gerade schnell gemacht. Die Hecke ist lang und hoch, der Gehweg mit dem Auto nicht befahrbar (direkt an den Gehweg grenzen Kleingärten und andere Grundstücke)...es ist nichts, was man mal schnell mit macht. Alleine die Menge an Grünschnitt wären jedes Mal 2 Hängerladungen voll, und da die Stadt solche Mengen nicht annimmt, müssen wir damit dann auf die Deponie ca 20min fahren. Und wir haben mit unserem Garten echt genug Grünschnitt als dass ich scharf darauf wäre, mir noch mehr aufzuhalsen.

Ich nehme also hier mit: Sicher ist nur, dass nichts sicher ist. Mal sehen, wie es da weitergeht.
H
HilfeHilfe
03.08.19 18:21
Winniefred schrieb:

Danke für eure Antworten!

Zunächst mal, ich bin eine Sie und kein Er^^.

Ypg: Aber wie verhält es sich denn, wenn das nicht der Vorbesitzer war? Er war mit der Vor-Vorbesitzerin nicht verheiratet, mit den Vorbesitzern nicht verwandt. Ich meine, für mich ist das alles ziemlich weit "weg", denn im Endeffekt steht er zu uns wie zB ein ehemaliger Mieter zu uns stehen würde - und ich sehe da eigentlich gar kein Verhältnis.

Müllerin: Das stimmt, er blüht dann schön, das ist wahr. Wir haben weiter vorne noch direkt auf dem Grundstück ein paar Meter dieser Hecke und die lasse ich auch eher naturbelassen; das finde ich auch viel schöner. Bis die Hecke auf den Gehweg ragt, würde es sicher 2-3 Jahre dauern, denn da kommt ja erst der Grünstreifen. Was sich momentan an Holunder und vor allem Brombeere breitmacht (aus der Hecke heraus) ist weniger schön, aber das schneide ich einfach ab, genau wie alles, was von den anderen Sträuchern der Stadt zu sehr unserem Zaun auf die Pelle rückt.

Joe: Hm, na ja, erreichen würde ich gerne, dass die Hecke wie gehabt weiter von der Stadt versorgt wird. Wir haben da nichts mitgekauft, wir wussten davon nichts, es kam nie zur Sprache und wir fühlen uns dafür auch nicht verantwortlich. Bevor ich aber die Hecke bis auf mein Grundstück wachsen lasse, würde ich sie schon stutzen. Es ist halt nicht gerade schnell gemacht. Die Hecke ist lang und hoch, der Gehweg mit dem Auto nicht befahrbar (direkt an den Gehweg grenzen Kleingärten und andere Grundstücke)...es ist nichts, was man mal schnell mit macht. Alleine die Menge an Grünschnitt wären jedes Mal 2 Hängerladungen voll, und da die Stadt solche Mengen nicht annimmt, müssen wir damit dann auf die Deponie ca 20min fahren. Und wir haben mit unserem Garten echt genug Grünschnitt als dass ich scharf darauf wäre, mir noch mehr aufzuhalsen.

Ich nehme also hier mit: Sicher ist nur, dass nichts sicher ist^^. Mal sehen, wie es da weitergeht.

zunächst mal muss man sortieren. Von wem hast du gekauft. Und hat dieser Verkäufer = Eigentümer eine Vereinbarung mit der Stadt. Falls ja kommst du nicht drum rum.

Natürlich könntest du dich weigern mit der Konsequenz das die Stadt rechtliche Schritte einleitet
E
Escroda
03.08.19 20:06
Winniefred schrieb:

Die Dame sagte damals, dass wir für die Hecke verantwortlich seien und die Hecke wohl bisher "aus Versehen" mit geschnitten wurde.
Dann soll die Dame doch bitte die Gesetzesgrundlage für die Verantwortlichkeit nennen. Sollte es keine geben, bleibt ja nur der über 30 Jahre alte genehmigte Antrag. Hier wäre dann der genaue Wortlaut wichtig. So wie Du den Fall schilderst, halte ich es für unwahrscheinlich, dass es sich um eine grundstücksbezogene Genehmigung handelt. Falls doch, müsste die Stadt aber noch die Übernahmeverpflichtung des Rechtsnachfolgers beweisen, wobei ja noch hinterfragt werden kann, ob der Antragsteller überhaupt im Sinne des Eigentümers gehandelt hat.
Winniefred schrieb:

Und nein, wir werden deswegen keinen Streit vom Zaun brechen.
Muss ja kein Streit werden. Fordere die Stadt zu gegebener Zeit schriftlich mit Fristsetzung auf, die Hecke zu schneiden. Dann siehst Du ja, wie dort reagiert wird.
W
Winniefred
04.08.19 09:39
Ich habe mir das leider nicht kopiert und die Einsicht in die Akten kostet jedes Mal 30€ (und auch die Kopien kosten richtig Geld, weswegen ich mir nur das Nötigste habe kopieren lassen). Aber es war sinngemäß einfach nur ein Zweizeiler "Hallo, darf ich da ne Hecke pflanzen" und Antwort war "Ja, ist ok". In der DDR wurde wegen sowas nichts groß vereinbart im Detail. Heute würde man so ne Genehmigung auch gar nicht mehr bekommen, denke ich. In den Akten waren Unterlagen eines recht langwierigen Rechtsstreits mit der Stadt, weil die Vorbesitzer von der Stadt (DDR) eine schriftliche Genehmigung bekommen hatten, auf dem Gehweg mit dem Auto zu fahren und seitlich ihre Einfahrt zu befahren über den Gehweg (damals noch Straßenbreite). Nach 1989 wurde dann weiter vorne nebenan ein Haus gebaut und im Zuge derer Tiefgarageneinfahrt der Gehweg weiter verkleinert und die ehemalige seitliche Einfahrt zu unserem Grundstück verbaut. In den Unterlagen berief sich die Stadt dann darauf, dass im Grundbuch kein Wegerecht eingetragen war und man Genehmigungen der DDR nicht mehr unterläge^^. Die Vorbesitzerin hat dann eine andere Einfahrt anlegen lassen und die Stadt hat diese bezahlen müssen. Die drehen sich das halt auch immer so, wie es gerade passt.

Aber das ist ne gute Idee. Wir warten jetzt mal ab, ob die Hecke nicht vllt doch noch im Herbst oder nächstes Frühjahr geschnitten wird. Wenn nicht, dann setze ich mal ein Schreiben auf und schaue, was dabei herauskommt.
E
Escroda
04.08.19 10:08
Winniefred schrieb:

Aber es war sinngemäß einfach nur ein Zweizeiler "Hallo, darf ich da ne hecke pflanzen" und Antwort war "Ja, ist ok".
Dann verfestigt sich ja mein Eindruck, dass es eine personengebundene Genehmigung war, die sicher nicht auf Euch übertragbar ist.
Winniefred schrieb:

In der DDR wurde wegen sowas nichts groß vereinbart im Detail.
Umso besser für Dich.
Winniefred schrieb:

... und man Genehmigungen der DDR nicht mehr unterläge
... das wird ja immer besser.
Winniefred schrieb:

Die drehen sich das halt auch immer so, wie es gerade passt.
Ja, aber am Ende haben sie doch bezahlt.
heckegehweggenehmigunggrundstückeinfahrtvereinbarunggrundbuchvorbesitzergrünschnitt