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ᐅ Hausbauvertrag kündigen? Falsche Beratung!?


Erstellt am: 11.07.19 17:08

Kekse21.07.19 13:12
Jetzt hört mal mit dem Victim blaming auf! Mündliche Verträge sind genauso gültig und bindend wie schriftliche — nur ist ihre Existenz leider in den seltensten Fällen nachweisbar. Insofern hat TE jetzt natürlich die Akarte, aber trotzdem ist der GU ein Allerwertesten und der TE hat jedes Recht der Welt, sich auszukotzen und sich betrogen zu fühlen (weil er es ist!).

Der Rat, lösungsorientiert zu denken, ist natürlich trotzdem ein guter. Die Situation ist jetzt nun mal wie sie ist und ändert sich auch durch schimpfen nicht.
hinkelstein21.07.19 13:48
Kekse schrieb:

Jetzt hört mal mit dem Victim blaming auf! Mündliche Verträge sind genauso gültig und bindend wie schriftliche — nur ist ihre Existenz leider in den seltensten Fällen nachweisbar. Insofern hat TE jetzt natürlich die Akarte, aber trotzdem ist der GU ein Allerwertesten und der TE hat jedes Recht der Welt, sich auszukotzen und sich betrogen zu fühlen (weil er es ist!).

Der Rat, lösungsorientiert zu denken, ist natürlich trotzdem ein guter. Die Situation ist jetzt nun mal wie sie ist und ändert sich auch durch schimpfen nicht.

Amen, ich danke dir Ich gehe das jetzt nach und nach an, mal sehen wo wir in den nächsten 2 Wochen landen. Werde mal ein Update geben, wenn sich was tut
ypg21.07.19 15:03
Es geht doch aber hier nicht um mündliche Verträge?!
So wie ich es verstehe, sabbelt der GU etwas von „kostet nicht die Welt“, was sich dann aber als Batzen Geld entpuppt, was der TE eben nicht kalkuliert hat.
Und ja: es ist sehr ärgerlich, dass heute Moral ein Fremdwort ist.
Aber das „Heute“ hat schon vor einer langen Zeit angefangen. Man muss als Käufer nicht alles glauben, was gesagt wird: das gilt für den Joghurt mit Kulturen (gesünder denn je) wie auch dem Pkw (bestes Auto 2019) und eben dem Hausbau (Kosten nicht der Rede wert). Dass bei letzterem sich der Hausbauer aufs Haus bezieht, der Bauherr denkt, es bezieht sich auch aufs Grundstück, wissen wir mittlerweile.
HilfeHilfe21.07.19 17:07
hinkelstein schrieb:

Naja, ob schriftlich oder nicht klärt für mich ,subjektiv, nicht die Schuldfrage. Der Richter würde das anders sehen, das weiss ich. Es geht aber auch einfach um ein vernünftiges Verhalten und eine vernünftige Beratung.
Vor Gericht ist es wie auf hoher see....wenn du einen erwischst der alles schriftlich will gehst unter
Joedreck21.07.19 17:09
Eben.. Es geht nicht um Verträge. Dass jeder täglich mündliche Verträge abschließt, hat NULL mit der jetzigen Situation zu tun.
Der TE kann ja vorm Zivilgericht klagen. Steht jedem offen.
Man darf sich auch aufregen, dass der GU Kosten schön geredet hat. Und man darf weinen, sich ritzen, Rechnungen nicht zahlen, etc etc. Aber es bringt nicht weiter.
Also warum über verschüttete Milch reden?
Kekse21.07.19 17:33
Es geht aber schon um „ich trage dafür Sorge, dass Tiefbauer XY das zu Preis Z erledigt.“ Das ist zumindest sowas ähnliches wie ein Angebot.
Niemand behauptet, man könne da jetzt irgendwas einklagen, aber warum man noch mit der „das weiß man doch“-Keule draufhauen muss, wenn jemand gefühlt oder tatsächlich am Boden liegt, ist mir nicht klar.
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