ᐅ Hausbauvertrag kündigen? Falsche Beratung!?
Erstellt am: 11.07.2019 17:08
Joedreck 21.07.2019 06:58
Ja sorry, das ist blöd aber nicht die Schuld des GU.
Ihr lasst das Haus bauen. Da muss man sich länger als eine Stunde beim GU informieren. Google hätte da schon geholfen. Oder Bekannte die schon gebaut haben. Der GU KANN gar keinen absoluten Festpreis zusagen. Jedenfalls nicht für Dinge die nicht in seiner Macht liegen.
Da wäre Bestand oder Bauträger für euch das Richtige gewesen.
Jetzt ist der Punkt für euch um damit umzugehen und nicht für Schuldzuweisungen. Denkt Lösungsorientiert.
Ihr lasst das Haus bauen. Da muss man sich länger als eine Stunde beim GU informieren. Google hätte da schon geholfen. Oder Bekannte die schon gebaut haben. Der GU KANN gar keinen absoluten Festpreis zusagen. Jedenfalls nicht für Dinge die nicht in seiner Macht liegen.
Da wäre Bestand oder Bauträger für euch das Richtige gewesen.
Jetzt ist der Punkt für euch um damit umzugehen und nicht für Schuldzuweisungen. Denkt Lösungsorientiert.
hinkelstein 21.07.2019 11:21
Naja, die Versprechen sind schon Schuld des GU, wenn er sie nicht einhält. Und eine realistische Beratung, ist das mindeste was man verlangen kann. Aber es ist schon richtig, in diesem Bereich werden Kosten halt gerne schön geredet, um einen zur Unterschrift zu bringen. Wie dem auch sei, es ist jetzt so und nun müssen wir schauen wie es weiter geht. Ich warte jetzt noch auf ein paar weitere Angebote von Tiefbauern und dann sehen wir weiter. Dank euch erst mal für eure Hilfe!
nordanney 21.07.2019 12:30
hinkelstein schrieb:
Versprechen sind schon Schuld des GUNur, wenn er schriftliche Vereinbarungen nicht einhält. Hättet Ihr Euch alles schriftlich geben lassen bzw. vereinbart, sähe es anders aus. Joedreck 21.07.2019 12:38
Der GU ist Unternehmer und Verkäufer. Die reden viel wenn der Tag lang ist. Es war schlicht naiv ihm bedenkenlos zu glauben.
hanse987 21.07.2019 12:38
Wie sagte ein Arbeitskollege immer schön: Wer schreibt, der bleibt!
hinkelstein 21.07.2019 12:44
nordanney schrieb:
Nur, wenn er schriftliche Vereinbarungen nicht einhält. Hättet Ihr Euch alles schriftlich geben lassen bzw. vereinbart, sähe es anders aus.Naja, ob schriftlich oder nicht klärt für mich ,subjektiv, nicht die Schuldfrage. Der Richter würde das anders sehen, das weiss ich. Es geht aber auch einfach um ein vernünftiges Verhalten und eine vernünftige Beratung.