ᐅ benötigen wir ein zusätzliches Bodengutachten
Erstellt am: 12.06.19 16:56
Nordlys schrieb:
Wenn der 1 Erdbauer die Deponiewillies gut kennt und mit ihnen kann, geht das so klar.solange er dem Kunden einen entsorgungsnachweis gibt ist doch alles in Ordnung. im Zweifel muss er dann für die horrenden Strafzahlungen wegen illegaler abfallentsorgung aufkommen.fragg schrieb:
solange er dem Kunden einen entsorgungsnachweis gibt ist doch alles in Ordnung. im Zweifel muss er dann für die horrenden Strafzahlungen wegen illegaler abfallentsorgung aufkommen.Wobei der Kunde der Deponie der Erdbauer ist, nicht der Bauherr.
wieso Strafzahlungen?!
Unternehmer 1*1:
-man wird beauftrage erde zu entsorgen
-man kassiert die entsorgungskosten
-zufälligerweise hat man ein paar projekte, evtl auch größere in der Umgebung und lässt die zu entsorgende erde gleich dorthin liefern und einbauen (sofern der Aushub dafür verwendet werden)
-somit hat man gleich doppelt kassiert, passiert in der Praxis sehr häufig
-am aller besten ist es noch, den kompletten Aushub wegzubringen, weil angeblich kein Platz auf dem Grundstück ist (teure Entsorgung) und es sich dann vom gleichen Unternehmer zum verfüllen liefern lässt (teuer bezahlen)
goldene Zeiten...
Unternehmer 1*1:
-man wird beauftrage erde zu entsorgen
-man kassiert die entsorgungskosten
-zufälligerweise hat man ein paar projekte, evtl auch größere in der Umgebung und lässt die zu entsorgende erde gleich dorthin liefern und einbauen (sofern der Aushub dafür verwendet werden)
-somit hat man gleich doppelt kassiert, passiert in der Praxis sehr häufig
-am aller besten ist es noch, den kompletten Aushub wegzubringen, weil angeblich kein Platz auf dem Grundstück ist (teure Entsorgung) und es sich dann vom gleichen Unternehmer zum verfüllen liefern lässt (teuer bezahlen)
goldene Zeiten...
Milo3 schrieb:
wieso Strafzahlungen?!
Unternehmer 1*1:
-man wird beauftrage erde zu entsorgen
-man kassiert die entsorgungskosten
-zufälligerweise hat man ein paar projekte, evtl auch größere in der Umgebung und lässt die zu entsorgende erde gleich dorthin liefern und einbauen (sofern der Aushub dafür verwendet werden)
-somit hat man gleich doppelt kassiert, passiert in der Praxis sehr häufig
-am aller besten ist es noch, den kompletten Aushub wegzubringen, weil angeblich kein Platz auf dem Grundstück ist (teure Entsorgung) und es sich dann vom gleichen Unternehmer zum verfüllen liefern lässt (teuer bezahlen)
goldene Zeiten...- Man legt dem Bauherren eine Rechnung vor mit einer Entsorgung von X m³ Aushub. Der Bauherr wird von der unteren Umwelt/Abfall Behörde des Landes aufgefordert einen Entsorgungsnachweis über seinen Aushub vorzulegen. Er reicht die Rechnung des Edbauers ein. Das Problem des Bauherren ist damit gelöst. Wie es weiter geht ist dann ja nicht mehr von Interesse.
Und TATSÄCHLICH wurde einer der Nachbarn hier aufgefordert einen Entsorgungsnachweis seiner Baustraße einzureichen...
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