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ᐅ Anbauverpflichtung nach §6 Bauordnung LSA


Erstellt am: 22.05.19 20:02

Escroda22.05.19 21:19
Dein Nachbar wollte die maximal zulässige Grenzbebauung überschreiten und benötigte zur Genehmigung die Baulastübernahme durch den Vorbesitzer deines Grundstücks.
Du kannst bauen wo Du willst, nur nicht mit Grenzabstand neben der Nachbargarage inklusive Geräteraum. Wenn Du dort etwas bauen willst, muss es angebaut werden. Idealerweise errichtest Du dort ebenfalls eine Garage mit Abstellraum.
Doncook22.05.19 21:23
Escroda schrieb:

Dein Nachbar wollte die maximal zulässige Grenzbebauung überschreiten und benötigte zur Genehmigung die Baulastübernahme durch den Vorbesitzer deines Grundstücks.
Du kannst bauen wo Du willst, nur nicht mit Grenzabstand neben der Nachbargarage inklusive Geräteraum. Wenn Du dort etwas bauen willst, muss es angebaut werden. Idealerweise errichtest Du dort ebenfalls eine Garage mit Abstellraum.

Heisst also wenn das Haus weiter vorne steht oder weiter links vom Grundstück kann ich machen was ich will sobald ich in die Nähe des Geräteraums komme muss ich anbauen ?!
Doncook22.05.19 21:29
Das Grundstück ist 24 Meter breit und 50 Meter lang ( so ungefähr ) darf ich dann auf Höhe des Geräteraumes garnichts mit Abstand bauen also nehmen wir mal an das Haus würde so weit links stehen das es 6 Meter weg ist davon ?!?
Escroda22.05.19 21:35
Die Anbauverpflichtung wirkt wie ein Magnet. Kommst Du ihr zu nahe, musst Du anbauen.
Streng genommen könnte deine Genehmigungsbehörde darauf bestehen, dass eine Bebauung dieser Nachbargrenze zunächst als Anbau zu erfolgen hat. Wenn Du das nicht möchtest, wäre es denkbar, die Anbauverpflichtung in eine Abstandsflächenbaulast umzuwandeln. Dann müsstest Du mit deinem Haus aber mindestens 6m Abstand halten.
Doncook22.05.19 21:38
Naja aber wenn die wirklich sagen baue an passt das überhaupt nicht mit Paragraph 34 zusammen und würde sich überhaupt nicht in die Umgebung einfügen ... ich glaube ich rufe da morgen mal an :-( ...
Doncook22.05.19 21:40
Aber wenn ich es auf die andere Seite setze also näher an die gegenüberliegende Grenze müsste man doch irgendwann aus dem Magnetfeld raus sein ^^
grundstückanbauenanbauverpflichtung