ᐅ Anbauverpflichtung nach §6 Bauordnung LSA
Erstellt am: 22.05.19 20:02
Dein Nachbar wollte die maximal zulässige Grenzbebauung überschreiten und benötigte zur Genehmigung die Baulastübernahme durch den Vorbesitzer deines Grundstücks.
Du kannst bauen wo Du willst, nur nicht mit Grenzabstand neben der Nachbargarage inklusive Geräteraum. Wenn Du dort etwas bauen willst, muss es angebaut werden. Idealerweise errichtest Du dort ebenfalls eine Garage mit Abstellraum.
Du kannst bauen wo Du willst, nur nicht mit Grenzabstand neben der Nachbargarage inklusive Geräteraum. Wenn Du dort etwas bauen willst, muss es angebaut werden. Idealerweise errichtest Du dort ebenfalls eine Garage mit Abstellraum.
Escroda schrieb:
Dein Nachbar wollte die maximal zulässige Grenzbebauung überschreiten und benötigte zur Genehmigung die Baulastübernahme durch den Vorbesitzer deines Grundstücks.
Du kannst bauen wo Du willst, nur nicht mit Grenzabstand neben der Nachbargarage inklusive Geräteraum. Wenn Du dort etwas bauen willst, muss es angebaut werden. Idealerweise errichtest Du dort ebenfalls eine Garage mit Abstellraum.Heisst also wenn das Haus weiter vorne steht oder weiter links vom Grundstück kann ich machen was ich will sobald ich in die Nähe des Geräteraums komme muss ich anbauen ?!
Die Anbauverpflichtung wirkt wie ein Magnet. Kommst Du ihr zu nahe, musst Du anbauen.
Streng genommen könnte deine Genehmigungsbehörde darauf bestehen, dass eine Bebauung dieser Nachbargrenze zunächst als Anbau zu erfolgen hat. Wenn Du das nicht möchtest, wäre es denkbar, die Anbauverpflichtung in eine Abstandsflächenbaulast umzuwandeln. Dann müsstest Du mit deinem Haus aber mindestens 6m Abstand halten.
Streng genommen könnte deine Genehmigungsbehörde darauf bestehen, dass eine Bebauung dieser Nachbargrenze zunächst als Anbau zu erfolgen hat. Wenn Du das nicht möchtest, wäre es denkbar, die Anbauverpflichtung in eine Abstandsflächenbaulast umzuwandeln. Dann müsstest Du mit deinem Haus aber mindestens 6m Abstand halten.
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