ᐅ Nachträgliche Veränderung des Beleihungswerts - Was passiert?
Erstellt am: 17.05.19 07:02
robin198817.05.19 14:42
Schade dass sich mein Thread in eine teilweise angreifende Richtung bewegt (und das aus verschiedenen Richtungen). Dennoch bin ich für die Hinweise sehr dankbar.
Dank der ausführlichen Antworten von Noelmaxim habe ich zumindest einige Erkenntnisse für meine Eingangsfrage erzielt. Entgegen mancher Antworten kann man also durchaus durch eine entsprechende Planung den Beleihungsauslauf beeinflussen und dadurch bessere Konditionen erzielen. Natürlich muss das mit einem Experten besprochen werden, aber ich teile die Meinnung, dass die Bank selbst von sich aus vermutlich keinen Optimierungsbedarf aufzeigt. Daher ist es an mir, das Thema gezielt bei meinem Architekten oder Vermittler anzusprechen.
Zwar waren wenig konkrete Vorschläge dabei, aber ich denke, dass aufgrund der unterschiedlichen Kriterien der Banken nur schwer allgemein gültige Vorschläge gegeben werden können.
Dank der ausführlichen Antworten von Noelmaxim habe ich zumindest einige Erkenntnisse für meine Eingangsfrage erzielt. Entgegen mancher Antworten kann man also durchaus durch eine entsprechende Planung den Beleihungsauslauf beeinflussen und dadurch bessere Konditionen erzielen. Natürlich muss das mit einem Experten besprochen werden, aber ich teile die Meinnung, dass die Bank selbst von sich aus vermutlich keinen Optimierungsbedarf aufzeigt. Daher ist es an mir, das Thema gezielt bei meinem Architekten oder Vermittler anzusprechen.
Zwar waren wenig konkrete Vorschläge dabei, aber ich denke, dass aufgrund der unterschiedlichen Kriterien der Banken nur schwer allgemein gültige Vorschläge gegeben werden können.
Noelmaxim17.05.19 19:03
robin1988 schrieb:
Wie geht die Bank damit um, wenn sich nach dem Bau mit Vorlage der letzten Rechnung herausstellt, dass der bei der Finanzierung angenommene BW nicht zutrifft?Sorry, aber ich dachte, es wäre zu erlesen gewesen, wie man den gewünschten Beleihungswert beeinflusst, in dem man dem Architekten oder der Baufirma die Kosten vorgibt bzw. diese mitgestaltet (auch Zaba hat da einen guten Beitrag zu geschrieben und das bestätigt) und ein einmal ermittelter Beleihungswert nicht mehr nachberechnet wird, da ja schlussendlich nur noch geschaut wird, dass das Haus auch so gebaut wird, wie es bei Beantragung der Bank dargestellt wurde.
Antwort lautet: Die Bank führt gar keine Nachberechnung mehr durch, es folgt ein Schlussbericht, der bestätigt, dass das Haus fertiggestellt ist oder den Zustand beschreibt.
lastdrop17.05.19 20:32
Noelmaxim schrieb:
Antwort lautet: Die Bank führt gar keine Nachberechnung mehr durch [...]siehe #6
nordanney17.05.19 20:51
lastdrop schrieb:
siehe #6Danke sehr. Hätten wir uns die letzten 39 Postings sparen können Noelmaxim18.05.19 01:13
nordanney schrieb:
Du schwafelst viel (das hört man von Vermittlern gerne), allerdings hast Du dem TE noch nicht einen einzigen Hinweis gegeben. Du weißt alles besser, zumindest meinst Du es. Redest von Konditionen und Finanzierungskonstrukten wie kreditfinanziertem Eigenkapital, hast aber keine konkreten Rat für den TE parat.Nordanney, meintest du mit TE diesen User hier?
robin1988 schrieb:
Dank der ausführlichen Antworten von Noelmaxim habe ich zumindest einige Erkenntnisse für meine Eingangsfrage erzielt. Entgegen mancher Antworten kann man also durchaus durch eine entsprechende Planung den Beleihungsauslauf beeinflussen und dadurch bessere Konditionen erzielen.Man gut, dass es mir um einen Mehrwert für den TE oder die TE's geht und nicht um dich. Leider aber musste ich schwafeln, damit deine falschen und obskuren Aussagen bezüglich des zu ermittelnden Beleihungsauslaufes nicht so falsch stehen bleiben. Gleichzeitig bestätige ich aber sehr gerne, dass du in #6 alles gesagt hattest, was es dazu zu sagen gab, umso erstaunlicher dein späterer Beitrag! Finde das nicht so toll, wenn ein weiterer Experte hier User wird, das liest und feststellen muss, dass das nicht korrigiert wurde.
nordanney schrieb:
Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Immobilienfinanzierung und Bewertung von der kleinen ETW bis zum € 200 Mio. Gewerbeobjekt habe ich schon zu viel gesehen, um mir so ein Gesülze noch weiter anzuhören. Nicht für ungut...Ich glaube dir das sogar, sagt aber über die Qualität nichts aus und wenn du etwas falsches und nicht hilfreiches für den TE hier verkündest, dann darfst du von mir erwarten, dass ich das im Interesse aller korrigiere.
Bezüglich Nützlichem darfst du ebenfalls noch einiges erwarten, auch bin ich immer mal wieder gerne bereit, ein Konzept mit realistischen und dem Vorhaben angepassten Konditionen als Unterstützung für den TE/die TE's zu erstellen und zu posten. Ich bitte dich da einfach um ein wenig Geduld, das wird schon
Noelmaxim18.05.19 01:17
HilfeHilfe schrieb:
Vom Bauleiter / Gu unterschriebene Bautenstand. Sollte sich im Idealfall mit der Rechnung decken Wo ist denn das nicht der Fall??
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