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ᐅ Nachträgliche Veränderung des Beleihungswerts - Was passiert?


Erstellt am: 17.05.19 07:02

robin198817.05.19 08:14
Schonmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Mit geht es vor allem um den Fall, wenn sich der BW nachträglich verschlechtert. Wenn ich die Kostenschätzung der Außenanlagen erhöhe, verbessert sich ja der BW. Sprich ich könnte sehr teure Pflasterungen planen und somit auf 60% BW kommen. Nachträglich nehme ich aber eine günstigere Pflasterung. Dadruch ist der BW eigentlich über 60% (weil der Wert des Hauses dann ja geringer ist als geplant).

Ist das ein Vorgehen, was man machen kann oder sollte man davon abraten wegen Zinsaufschlag etc.? Es sind ja eh nur Schätzungen, wer weiß schon an welcher Stelle das Haus sowieso teurer oder günstiger wird. Aber durch eine gezielte Steuerung der Schätzung kann man ja bewusst die 60% ansteuern oder?
denz. schrieb:

Ähnliches hatte ich auch gerade. Durch unerwartet mehr Eigenleistung haben sich die Bsukosten verringert und der Wert gleichzeitig erhöht. Gleichzeitig können wir mehr Eigenkapital für Außenanlagen investieren was wiederum den Wert steigert. Hätten wir das vor Finanzierungsunterschrift gewusst, wären die Konditionen besser gewesen. Jetzt haben wir „Pech“.

Das könnte man dann z.B. dadurch vermeiden.
lastdrop17.05.19 08:23
Wurde doch schon gesagt, nachträgliche Zinsanpassungen werden in der Regel nicht stattfinden, weder nach oben noch nach unten. Gravierende Fälle ausgenommen.

Zum Betrug wird Dir aber hier niemand raten (hoffe ich) ...
nordanney17.05.19 08:30
robin1988 schrieb:

Mit geht es vor allem um den Fall, wenn sich der BW nachträglich verschlechtert. Wenn ich die Kostenschätzung der Außenanlagen erhöhe, verbessert sich ja der BW. Sprich ich könnte sehr teure Pflasterungen planen und somit auf 60% BW kommen. Nachträglich nehme ich aber eine günstigere Pflasterung. Dadruch ist der BW eigentlich über 60% (weil der Wert des Hauses dann ja geringer ist als geplant).

Ist das ein Vorgehen, was man machen kann oder sollte man davon abraten wegen Zinsaufschlag etc.? Es sind ja eh nur Schätzungen, wer weiß schon an welcher Stelle das Haus sowieso teurer oder günstiger wird. Aber durch eine gezielte Steuerung der Schätzung kann man ja bewusst die 60% ansteuern oder?
Der Beleihungswert ist eine Schätzung, er ändert sich nicht so einfach. Da machen auch T€ 20 mehr oder weniger Kosten nichts aus. Er darf auch nicht einfach so geändert werden. Wir ziehen unsere Beleihungswerte (für große gewerbliche Objekte) normalerweise über die ganze Zinsbindung durch - der Marktwert ändert sich allerdings regelmäßig.
HilfeHilfe17.05.19 08:31
Ich kenne einen Vermittler aus Braunschweig der auch gerne seine Kumpelleistung mit verkauft. Dazu gehören auch unterschriebene bautenstandsberichte
robin198817.05.19 08:34
lastdrop schrieb:

Wurde doch schon gesagt, nachträgliche Zinsanpassungen werden in der Regel nicht stattfinden, weder nach oben noch nach unten. Gravierende Fälle ausgenommen.

Zum Betrug wird Dir aber hier niemand raten (hoffe ich) ...

Naja, die Vorredner sagten aber auch dass es möglichweise zu Sonderkündigungsrecht oder Erhöhung der Sicherheiten kommen kann. Daher wollte ich da noch mal nachhaken.
lastdrop schrieb:

Wurde doch schon gesagt, nachträgliche Zinsanpassungen werden in der Regel nicht stattfinden, weder nach oben noch nach unten. Gravierende Fälle ausgenommen.

Zum Betrug wird Dir aber hier niemand raten (hoffe ich) ...

Versteht mich bitte nicht falsch. Das ist in keinster Weise meine Absicht. Es geht mir darum zu verstehen, wie der Prozess um den BW funktioniert. Der Großteil der Gewerke ist nun mal noch geschätzt. Um nicht am Ende ohne Geld dazustehen sollte man daher eher konservativ schätzen, also eher zu hoch als zu niedrig. Daher ist es durchaus möglich, dass sich nachträglich die Kosten reduzieren (ohne vorsätzliche Handlung!).
Zaba1217.05.19 08:35
Du vergeudest deine Energie, lass den Beleihungsauslauf durch einen Vermittler rechnen und dir eine Finanzierung aufstellen. Das ist nicht deine Aufgabe, sprich Du sagt Ihm, ich will einen Beleihungsauslauf unter 60% (die Rahmenbedingungen lassen es ja zu) und er bastelt in Abstimmung mit Dir ein Finanzierungskonzept.

Was ich in 1,5 Jahre Bau- & Finanzplanung und 7 Monaten Bau gelernt habe ist, was meine Aufgaben sind und was nicht meine Aufgaben sind. Grundlegende Überlegungen und Entscheidungen sind deine Aufgabe, aber das konkrete Doing nicht. Spare Dir die Energie in diesem 1%-Bereich, da jede Bank andere Auslagekriterien hat
schätzungvermittlerenergiebeleihungsauslauf