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ᐅ Nachträgliche Veränderung des Beleihungswerts - Was passiert?


Erstellt am: 17.05.19 07:02

robin198817.05.19 09:31
Zaba12 schrieb:

Nochmal für mich zum Verständnis.
Du hast Summe x als Darlehen und Summe y als Eigenkapital. Beides ist zum Zeitpunkt der Finanzierung fix. Der Eigenkapital senkt deine Beleihungsauslauf. Wenn jetzt die Bausumme steigt wirst Du entweder Nachfinanzieren müssen oder mehr Eigenkapital auftreiben müssen. Die Nachfinanzierung wird sobald die Beleihungsgrenze von 60% überschritten wird zu schlechteren Konditionen erfolgen. Daher verstehe ich nicht warum Du glaubst das eine Erhöhung der Bausumme die Beleihung verbessert? Bei fixen Eigenkapital und Erhöhung der Bausumme verschlechtert sich deine Beleihung zum Zeitpunkt der Erstfinanzierung und nicht umgekehrt.

Vielleicht haben wir langsam den Kern unseres Missverständnisses getroffen. Wenn sich die Kosten bei fixem Darlehen und fixem Eigenkapital erhöhen, könnte man Eigenkapital an anderer Stelle einsparen und für das Haus verwenden. Z.B. das günstigere Inventar kaufen, den Urlaub ausfallen lassen, das alte Auto noch ein Jahr länger fahren, zunächst nicht den Webergrill kaufen (sollen alles nur Beispiele sein).

Also Darlehen fix und Eigenkapital fix. Bausumme niedrig planen -> schlechterer BW, Bausumme höher planen -> besserer BW. Oder habe ich da noch einen Denkfehler?
Zaba1217.05.19 09:33
robin1988 schrieb:

Vielleicht haben wir langsam den Kern unseres Missverständnisses getroffen. Wenn sich die Kosten bei fixem Darlehen und fixem Eigenkapital erhöhen, könnte man Eigenkapital an anderer Stelle einsparen und für das Haus verwenden. Z.B. den Urlaub ausfallen lassen, das alte Auto noch ein Jahr länger fahren, zunächst nicht den Webergrill kaufen (sollen alles nur Beispiele sein).

Also Darlehen fix und Eigenkapital fix. Bausumme niedrig planen -> schlechterer BW, Bausumme höher planen -> besserer BW. Oder habe ich da noch einen Denkfehler?
Jetzt haben wir es...
Usus ist, dass das Eigenkapital welches Du der Bank für deine Beleihung angegeben hast als erstes aufgebraucht wird. Spricht, Du kannst Eigenkapital nicht zurückhalten. Denn die Auszahlung des Darlehens erfolgt erst wenn dein Eigenkapital aufgebraucht ist.

EDIT:
Wenn alles teurer wird und du ggf. noch 20k€ Puffer zurückgehalten hast und einfließen lässt wird sich nichts mehr an der Beleihung in der Bauphase ändern.
robin198817.05.19 09:50
Zaba12 schrieb:

Jetzt haben wir es...
Usus ist, dass das Eigenkapital welches Du der Bank für deine Beleihung angegeben hast als erstes aufgebraucht wird. Spricht, Du kannst Eigenkapital nicht zurückhalten. Denn die Auszahlung des Darlehens erfolgt erst wenn dein Eigenkapital aufgebraucht ist.

EDIT:
Wenn alles teurer wird und du ggf. noch 20k€ Puffer zurückgehalten hast und einfließen lässt wird sich nichts mehr an der Beleihung in der Bauphase ändern.

Das ist eine wertvolle Information. Mir war nicht bewusst, dass das gesamte angegebene Eigenkapital aufgebraucht sein muss. Das beantwortet meine Frage, vielen Dank!

Dadurch wird natürlich die Aufteilung in einzubringendes Eigenkapital und Eigenkapital als Puffer umso wichtiger. Vor allem, wenn man dadurch über oder unter den 60% BW landet. Aber natürlich ist es existenziell, ausreichenden Puffer zu haben.
Zaba1217.05.19 09:53
robin1988 schrieb:

Das ist eine wertvolle Information. Mir war nicht bewusst, dass das gesamte angegebene Eigenkapital aufgebraucht sein muss. Das beantwortet meine Frage, vielen Dank!

Dadurch wird natürlich die Aufteilung in einzubringendes Eigenkapital und Eigenkapital als Puffer umso wichtiger. Vor allem, wenn man dadurch über oder unter den 60% BW landet. Aber natürlich ist es existenziell, ausreichenden Puffer zu haben.
Deswegen, gehe zum Vermittler. Das ist nicht dein Job.
goalkeeper17.05.19 10:27
Zaba12 schrieb:

Denn die Auszahlung des Darlehens erfolgt erst wenn dein Eigenkapital aufgebraucht ist.

Das ist so aber nicht korrekt - bei der Allianz kann man auch zuerst das Darlehen auszahlen lassen und sein Eigenkapital zurück halten.
Noelmaxim17.05.19 10:49
nordanney schrieb:

Nachträglich passiert genau eine Sache: Nämlich nichts! Weder positiv noch negativ für Dich. Wenn der Vertrag unterzeichnet ist, gilt er für beide Seiten (außer siehe Post von HilfeHilfe - da muss aber schon sehr viel passieren und auch der Zins wird nicht angepasst, sondern der Bank steht eine Sicherheitenverbesserung oder ein Kündigungsrecht zu)

Der Beleihungswert wird im Nachgang nicht mehr angefasst. Die Bank hat sich bereits refinanziert und Dir auf dieser Basis einen Darlehensvertrag zur Verfügung gestellt. Da musst Du durch . Der Beleihungswert ist ein nachhaltiger Wert, der nicht mal eben so wegen ein paar Euro geändert wird.

Eben, um so wichtiger sich im Vorfeld die Bank auszuwählen oder auswählen zu lassen (Makler), die die beste Kondition generieren lässt, damit hinterher der Anzug auch passt, wenn er nicht mehr umgetauscht werden kann.

Ich sehe hier auch gar kein Problem, im Übrigen kann es Banken geben, die bei einem Auslauf von 63% bessere Konditionen anbieten und ausreichen als andere Banken bei 50%.

Zu dem, alles steht und fällt mit der Aufbereitung der Ausgangsposition und der Darstellung der gesamten Gestehungskosten mit Bezugnahme und in Kenntnis der Herauslagekriterien der Banken. Eine Hausbank, eine Geschäftsbank wird das in der Regel für den Verbraucher nicht übernehmen, ganz zu schweigen davon, die Konditionen der Mitbewerber zu verwenden und anzubieten. Zaba hat hier schon den ersten Ansatz der Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und ein erfahrener , seriöser und unabhängiger Finanzierungsmakler - deren Dienstleistung nichts kostet - spielt die Klaviatur in Bezug Herauslagekriterien und Konditionen der Banken in Zusammenarbeit mit dem Verbraucher und in deren Interessen, Ansprüchen und Wünschen rauf und runter.
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