W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Zahlungsplan trotz rechtlicher Mängel akzeptieren?


Erstellt am: 23.02.19 23:49

Kraneberger7823.02.19 23:49
Hallo,
bräuchte mal eure Meinungen. Wir haben ein Grundstück und ein Bauunternehmen, dass uns ein Haus darauf bauen soll.
Vertragsentwurf war zur Prüfung beim Sachverständigen (Bauherren-Schutzbund). Der meinte unser Zahlungsplan entspricht nicht dem seit 2018 geltenden Recht. 5% Sicherheitseinbehalt bei der ersten Rate nach Paragraf 650 Baugesetzbuch sind nicht angegeben. Die 10% Schlusszahlung bei Abnahme sind auch nicht im Plan. Auf letzteres habe ich den Unternehmer angesprochen. Er meinte, da sei ein Gesetz beschlossen, dass seine Firma so nicht umsetzen könne, dann könne er seine Subunternehmen nicht bezahlen. Das wäre für ein mittelständisches Unternehmen unmöglich zu leisten. Nun gut denk ich, wenn der Rest bis dahin passt, gehe ich das Risiko ein. Oder? Die 5% Sicherheitseinbehalt habe ich noch nicht angesprochenen, weil der Sachverständige meinte, müsse ich nicht. Weiss nicht, ob ich die einfach am Anfang einbehalten soll - was ja mein Recht ist ( was aber vermutlich direkt zu Baubeginn die Stimmung vergiftet) oder ob ich den Punkt mit ihm vorher kläre.
So oder so, wie findet ihr den Zahlungsplan ?
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!

Tabelle mit Bauphasen und Anteilen, Liste der Bauarbeiten, Summe 100
ypg24.02.19 00:55
Ihr zahlt nach geschlossenem Rohbau mehr als 50%
Ich bin da kein Fachmann, aber ziehe meine Schlüsse nach mehrjährigem Lesen im Forum, dass bei 50% die gesunde Grenze ist.
Allerdings habe ich bis jetzt immer nur Zahlungspläne gesehen, die weit über 50% für den geschlossenen Rohbau zahlen und dann auch nur noch 3-4 Raten, also grob immer 10 Raten plusminus. Mit 17 Raten liegst Du richtig komfortabel.
Punkt 5 hab ich noch nie im Zahlplan gelesen, Punkt 13-16 fällt auch meist raus. Insofern sehr positiv.

Ich sag es mal so: ich zahle lieber verhältnismäßig etwas zu viel und baue mit einem für mich vertrauenswürdigen Baupartner, der einen guten Ruf hat als mit einem schlechten, wo ich nach jeder Position erst mal einen Sachverständigen einschalten müsste.

Es wäre wohl gut, wenn sich hier jemand meldet, der etwas aus der Aussage
Kraneberger78 schrieb:
dass seine Firma so nicht umsetzen könne, dann könne er seine Subunternehmen nicht bezahlen.
zur Bonität sagen, also herauslesen kann.
MadameP24.02.19 01:01
Was den Sicherheitseinbehalt angeht, darf der Auftragnehmer entscheiden, ob er den in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft leisten möchte. Wir wollten auch nicht direkt zu Beginn die Stimmung vergiften und haben gefragt, wie er's denn haben möchte, ob wir einbehalten sollen oder er uns eine Bürgschaft zur Verfügung stellt. Er hat sich dann um die Bürgschaft gekümmert und erst als die vorlag, haben wir den ersten Abschlag angewiesen.
Zaba1224.02.19 07:16
Der Zahlungsplan ist mehr als fair. Wirklich mehr als fair.
Mottenhausen24.02.19 07:38
Der Zahlungsplan ist doch top, dagegen ist unser "Baumeister-Haus" Zahlungsplan eine Katastrophe (wenige, große Abschläge und von Anfang an überbezahlt). Dafür ohne Abtretung der Kreditauszahlung, dann haben wir halt die eine Kröte geschluckt, um der anderen zu entgehen.
haydee24.02.19 07:50
Die Bank kann Auskünfte einholen über die Bonität des GU.
Leider kann es trotz positiver Auskunft zur Insolvenz kommen, da die Daten nicht aktuell sind. Letzter Jahresabschluss
zahlungsplansicherheitseinbehaltsachverständigenrohbaubonitätbürgschaft