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ᐅ GÜ insolvent - und nu? (Zahlungsplan u.A.)

Erstellt am: 22.02.19 22:27
K
Kekse
Ausnahmsweise werfe ich mal nicht nur miesgelaunte Einzeiler oder ausufernde Erklärungen irgendwo zwischen ( ) sondern hab selbst ein Anliegen. Wie bereits "andernthreads" erwähnt, hat unser GÜ Insolvenz angemeldet. Das Gericht hat wohl innerhalb eines Tages der Eigenverwaltung zugestimmt (somit laufen die Geschäfte natürlich weiter) und sie sowie alle Beteiligten erwarten, dass sich der Karren recht problemlos bis April aus dem Dreck ziehen lässt. Sagen sie.
Das, was der Inhaber/Geschäftsführer sagt, wie es dazu kam, klingt plausibel. Dazu kommt, dass er uns davon nicht hätte unterrichten müssen, hat er aber getan. Wir bauen nach VOB, haben also ein Kündigungsrecht. Das wollen wir aus verschiedenen Gründen aber nicht ausüben, wenn es nicht unbedingt sein muss. Aber natürlich ist es uns gerade in dieser Situation extrem wichtig, nicht zu überzahlen, deshalb wäre es total super, wenn ihr unseren Zahlungsplan noch mal kritisch anschauen könntet (Der Geschäftsführer möchte uns "als Entschädigung für die Aufregung und Unsicherheit" in Zahlungsplan und/oder Preis noch mal ein Stück entgegenkommen, wir befinden uns also noch mal in der Verhandlungsphase, obwohl parallel unser Bau gerade beginnt )

In unserem Vertrag steht:
1. Rate: nach Einreichung der Bauantragsunterlagen 5 %
2. Rate: nach Schüttung der Fundamente und Sohlplatte 20 %
3. Rate: nach Richten des Dachstuhls 15 %
4. Rate: nach Fenstermontage ohne Haustür 15 %
5. Rate: nach Fertigstellung des Innenputzes ohne Beiputzarbeiten 10 %
6. Rate: nach Fertigstellung der Estricharbeiten ohne Duschen und Hausanschlusslöchern 13 %
7. Rate: nach Fliesenlegerarbeiten, jedoch ohne Ansockeln der Innentüren 15 %
8. Rate: nach Montage der Innentüren und Treppenanlage 5 %
9. Rate: nach Restarbeiten 2 %

Vertragssumme sind 300.000. Wesentliche Ausstattung (beeinflusst ja die Aufteilung der Kosten auf die Gewerke):
Maler- und Bodenarbeiten inklusive
Elektrische Raffstores an beinahe allen Fenstern
Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Enthalpiewärmetauscher (Wolf Comfort CWL 400 Excellent)
eine Hebeschiebetür
eine Doppeltür mit Lichtausschnitt
Der Baukörper ist ganz einfach, Rechteckiger Grundriss, 2 Vollgeschosse, 23° Satteldach.

Weitere Aufmusterungen (insbesondere Heizung: hier noch Gas, später als Sole-Wärmepumpe beauftragt) gehen über Nachträge, diese werden natürlich frühestens nach Einbau abgerechnet; normalerweise (wenn es "im Rahmen bleibt") gebündelt ganz am Ende. Erdarbeiten erzeugten Minderkosten von ~1500 €, die ebenso in den Nachträgen hängen.

Wir haben vertraglich Anspruch auf eine 5%-Fertigstellungsbürgschaft. Diese haben wir jetzt angemahnt, werden wir aber natürlich nicht kriegen (wenn nicht zufällig noch eine dort rumfliegt). Deren Wegfall akzeptieren wir wohl gegen Sicherheitseinbehalt der entsprechenden Summe, oder?


Ich würde mich sehr über den geballten Forensachverstand freuen, und falls wem danach ist, mir außerdem noch zu erzählen, dass wir an der einen oder anderen Stelle dumm und naiv waren, nur zu. Weiß ich zwar auch selbst, aber tut ja auch gut, sowas loszuwerden
(Und ausschweifend wurde der Beitrag jetzt natürlich doch wieder, sorry…)
11ant23.02.19 14:25
CrazyChris schrieb:
Ein unternehmen das einmal in der eigenverwaltung war geht irgendwann wieder rein. Ist üblich.
Vier Jahre später oder gar nicht. Gefährlicher sind die, deren Insolvenz-Krankengeschichte man gar nicht kennt: weil sie einen Fremdantrag hatten, der nicht bis zur Eröffnung gediehen war und den sie abgebogen haben, um danach einen fetten Konkurs zu bauen. Aber so jemand verhält sich anders.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
K
Kekse
29.05.19 23:14
Hallo mal wieder,
Das Rücklauf hat mich in letzter Zeit sehr in Beschlag genommen, deshalb erst jetzt ein Update hier: Wir haben den Vertrag letztendlich aufgelöst bzw. den GÜ „genötigt“ es zu tun. Die Zahlungsmodalitäten hatten wir zwar zur allseitigen Zufriedenheit geklärt, aber er hat es nicht geschafft, den Bau zu beginnen (der einzige Rohbauer, der es unter den gegebenen Umständen gemacht hätte, war deutlich teurer als kalkuliert). Glück für uns, denn inzwischen ist der Laden doch dicht - das Problem hatten sie so ähnlich anscheinend auf mehreren Baustellen. Und wir stehen jetzt eben nicht mit nem halbfertigen Rohbau da, den niemand weiterbauen will und der dann wieder abgerissen werden muss oder ähnliche Katastrophen. Wir stehen nur wieder ziemlich weit am Anfang.
Der wahrscheinliche neue GU ist leider ein gutes Stück teurer, aber das war ja klar. Dafür hat er ein Herz für Insolvenzopfer und will uns Zwischenschieben. Das hat er wohl schon öfter mal gemacht, unser Anwalt hat uns den Tipp gegeben. Und eine lose Bekannte, die jetzt für die Konkurrenz arbeitet und früher im Baustoffhandel tätig war, meinte, man könne da ohne Bedenken unterschreiben. Ich bin mal gespannt und werde berichten (also vielleicht. Ich bin nicht gut im Blogs, Tagebücher u.ä. führen - wie ich ja schon demonstrierte )

Aktueller Stand: warten auf das aktualisierte Angebot, parallel dazu und danach mit spitzem Bleistift rechnen, um Nachfinanzierung zu vermeiden. Die wäre zwar grundsätzlich kein riesiges Problem, aber schöner wäre schon ohne. Der ursprüngliche Puffer fängt die Mehrkosten jedenfalls nicht komplett ab (klar, es war offensichtlich von vornherein zu billig und außerdem gab es seit Vertragsabschluss eine Preisanpassung von 10% hier in der Region) Zahlen und Überlegungen folgen, falls jemand mitüberlegen möchte.
C
CrazyChris
31.05.19 21:01
Schön, dass ich recht hatte
K
Kekse
31.05.19 22:41
Ja, ganz toll. Kauf dir was dafür
tomtom7901.06.19 08:37
Das war nicht böse gemeint nur das er dich gewarnt hat. Ich sehe das übrigens auch so wenn jemand Mal in Schieflage gekommen ist passiert es meistens wieder, die paar Firmen die die Insolvenz überleben hätten es auch so geschafft.



Wünschen euch viel Kraft und Durchhaltevermögen.
K
Kekse
05.06.19 22:21
1. I told you so ist niemals guter Stil. Wirklich nie.
2. „Ich freu mich, dass es blöd für dich gelaufen ist, weil ich es dir gesagt hatte und jetzt darauf rumreiten will“ ist, was Schubladen angeht, noch ein gutes Stück weiter unten.
3. Hatte ich danach nicht gefragt und offen gesagt interessiert es mich auch nicht, wer hier in der Situation gekündigt hätte. Wir haben es absichtlich nicht getan.
4. In derselben Situation würde ich wieder nicht kündigen. Seit Ankündigung des Insolvenzverfahrens ist nämlich exakt gar nichts schlimmes passiert. Jedenfalls nichts schlimmeres als das, was uns eine Kündigung auch eingebracht hätte. Nicht zu kündigen barg natürlich ein gewisses Risiko (überschaubar, da GÜ statt GU und Subunternehmer haben ein Interesse daran, den Auftrag zu Ende zu führen…) aber eben auch die Chance, dass alles hätte gut werden können.
insolvenz