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ᐅ GÜ insolvent - und nu? (Zahlungsplan u.A.)

Erstellt am: 22.02.19 22:27
K
Kekse
Ausnahmsweise werfe ich mal nicht nur miesgelaunte Einzeiler oder ausufernde Erklärungen irgendwo zwischen ( ) sondern hab selbst ein Anliegen. Wie bereits "andernthreads" erwähnt, hat unser GÜ Insolvenz angemeldet. Das Gericht hat wohl innerhalb eines Tages der Eigenverwaltung zugestimmt (somit laufen die Geschäfte natürlich weiter) und sie sowie alle Beteiligten erwarten, dass sich der Karren recht problemlos bis April aus dem Dreck ziehen lässt. Sagen sie.
Das, was der Inhaber/Geschäftsführer sagt, wie es dazu kam, klingt plausibel. Dazu kommt, dass er uns davon nicht hätte unterrichten müssen, hat er aber getan. Wir bauen nach VOB, haben also ein Kündigungsrecht. Das wollen wir aus verschiedenen Gründen aber nicht ausüben, wenn es nicht unbedingt sein muss. Aber natürlich ist es uns gerade in dieser Situation extrem wichtig, nicht zu überzahlen, deshalb wäre es total super, wenn ihr unseren Zahlungsplan noch mal kritisch anschauen könntet (Der Geschäftsführer möchte uns "als Entschädigung für die Aufregung und Unsicherheit" in Zahlungsplan und/oder Preis noch mal ein Stück entgegenkommen, wir befinden uns also noch mal in der Verhandlungsphase, obwohl parallel unser Bau gerade beginnt )

In unserem Vertrag steht:
1. Rate: nach Einreichung der Bauantragsunterlagen 5 %
2. Rate: nach Schüttung der Fundamente und Sohlplatte 20 %
3. Rate: nach Richten des Dachstuhls 15 %
4. Rate: nach Fenstermontage ohne Haustür 15 %
5. Rate: nach Fertigstellung des Innenputzes ohne Beiputzarbeiten 10 %
6. Rate: nach Fertigstellung der Estricharbeiten ohne Duschen und Hausanschlusslöchern 13 %
7. Rate: nach Fliesenlegerarbeiten, jedoch ohne Ansockeln der Innentüren 15 %
8. Rate: nach Montage der Innentüren und Treppenanlage 5 %
9. Rate: nach Restarbeiten 2 %

Vertragssumme sind 300.000. Wesentliche Ausstattung (beeinflusst ja die Aufteilung der Kosten auf die Gewerke):
Maler- und Bodenarbeiten inklusive
Elektrische Raffstores an beinahe allen Fenstern
Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Enthalpiewärmetauscher (Wolf Comfort CWL 400 Excellent)
eine Hebeschiebetür
eine Doppeltür mit Lichtausschnitt
Der Baukörper ist ganz einfach, Rechteckiger Grundriss, 2 Vollgeschosse, 23° Satteldach.

Weitere Aufmusterungen (insbesondere Heizung: hier noch Gas, später als Sole-Wärmepumpe beauftragt) gehen über Nachträge, diese werden natürlich frühestens nach Einbau abgerechnet; normalerweise (wenn es "im Rahmen bleibt") gebündelt ganz am Ende. Erdarbeiten erzeugten Minderkosten von ~1500 €, die ebenso in den Nachträgen hängen.

Wir haben vertraglich Anspruch auf eine 5%-Fertigstellungsbürgschaft. Diese haben wir jetzt angemahnt, werden wir aber natürlich nicht kriegen (wenn nicht zufällig noch eine dort rumfliegt). Deren Wegfall akzeptieren wir wohl gegen Sicherheitseinbehalt der entsprechenden Summe, oder?


Ich würde mich sehr über den geballten Forensachverstand freuen, und falls wem danach ist, mir außerdem noch zu erzählen, dass wir an der einen oder anderen Stelle dumm und naiv waren, nur zu. Weiß ich zwar auch selbst, aber tut ja auch gut, sowas loszuwerden
(Und ausschweifend wurde der Beitrag jetzt natürlich doch wieder, sorry…)
H
haydee
23.02.19 05:14
Zur Einschätzung der Insolvenz stimme ich 11ant zu. Wichtig ist, das du auf keinen Fall mehr bezahlst als verbaut ist. Das was auf der Baustelle unverarbeitet liegt kann durch Eigentumsvorbehalt wieder geholt werden

Gehe zum Bauherren-Schutzbund oder zum Fachanwalt und lasse den Zahlungsplan nacharbeiten

Nimm dir einen Sachverständigen der vor Zahlung überprüft ob a) das Gewerk vollständig erbracht ist b) ohne Mängel
H
HilfeHilfe
23.02.19 06:59
Ich hoffe nur das er seine Handwerker weiterhin bezahlt damit dein Bau weitergeht.
H
haydee
23.02.19 09:25
Deren Geld ist für Arbeiten nach der Insolvenzanmeldung sicher, wenn der Insolvenzverwalter es freigibt. Das Geld vor Insolvenzantrag, auch für erbrachte Leistungen, kann zurück gefordert werden. Das ist jedoch nicht das Problem des TE
H
HilfeHilfe
23.02.19 09:28
Das ist mir schon klar . Aber wenn seine stamm Handwerker auf Geld warten für erbrachte Leistung vor Insolvenz ( da sie Forderung anmelden müssen ) kann es sehr wohl auf die Geschäftsbeziehung und laufende Projekte Einfluss nehmen . Und in der Branche spricht sich sowas rum . Aber der Grund der inso ist wohl bekannt ?
O
Obstlerbaum
23.02.19 11:17
Ganz ehrlich? Vertrauensvorschuss gibt es in so einer Situation nicht mehr, ich würde direkt den Vertrag ändern und die Zahlungsziele zu Deinen Gunsten anpassen. Ansonsten kündigen. Sorge nicht aus Deiner Tasche für Liquidität, die das Thema nur länger verschleppt. Lass Dir notfalls die Bücher offenlegen und bestätigen, dass der gute Mann mit Deinem Geld wirklich seine Rechnungen bedient. Nimm das Thema nicht auf die leichte Schulter, weil der Baulöwe eine scheinbar plausible Erklärung hat - schnacken können die Jungs meistens besser als alles andere...
H
HilfeHilfe
23.02.19 11:52
Obstlerbaum schrieb:
Ganz ehrlich? Vertrauensvorschuss gibt es in so einer Situation nicht mehr, ich würde direkt den Vertrag ändern und die Zahlungsziele zu Deinen Gunsten anpassen. Ansonsten kündigen. Sorge nicht aus Deiner Tasche für Liquidität, die das Thema nur länger verschleppt. Lass Dir notfalls die Bücher offenlegen und bestätigen, dass der gute Mann mit Deinem Geld wirklich seine Rechnungen bedient. Nimm das Thema nicht auf die leichte Schulter, weil der Baulöwe eine scheinbar plausible Erklärung hat - schnacken können die Jungs meistens besser als alles andere...
Kann man den laufende Verträge ändern ?
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