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ᐅ Eine evtl. Klage gegen mein Bauvorhaben droht! Was nun?


Erstellt am: 20.02.19 15:11

nordanney21.02.19 08:41
Noch eine kurze Frage. Ihr habt einen positiven Bauvorbescheid für ein Grundstück, das über einen Bebauungsplan verfügt. Bauen wollt Ihr ausschließlich so, wie es der Bebauungsplan vorsieht.

Dann braucht Ihr noch nicht einmal eine Baugenehmigung, um bauen zu dürfen. Ist Euch das eigentlich klar?
Tommy7721.02.19 09:45
nordanney schrieb:
Noch eine kurze Frage. Ihr habt einen positiven Bauvorbescheid für ein Grundstück, das über einen Bebauungsplan verfügt. Bauen wollt Ihr ausschließlich so, wie es der Bebauungsplan vorsieht.

Dann braucht Ihr noch nicht einmal eine Baugenehmigung, um bauen zu dürfen. Ist Euch das eigentlich klar?

Nein. Soweit ich weiß bedarf es einer Baugenehmigung die nach dem Antrag erfolgt um letztendlich mit dem tatsächlichen Bau zu beginnen. Diesen Antrag verlangt das zuständige Bauamt. Der Bauvorbescheid und auch der Bauplan sind nur Vorstufen hierzu, so wie ich dies verstehe bzw verstanden habe, damit man auf dem richtigen Wege ist. Es ist quasi eine Absicherung für weiteres Vorgehen bzw im Endeffekt der Bau an sich.
Von dem Plan sollte man dann besser nicht abweichen, gerade bei schon negativ auffallenden Nachbarn .
Lumpi_LE21.02.19 09:51
nordanney schrieb:
Dann braucht Ihr noch nicht einmal eine Baugenehmigung, um bauen zu dürfen. Ist Euch das eigentlich klar?

Nur wenn das Bauamt nicht sagt, dass sie eine Baugenehmigung erstellen müssen, was es theoretisch darf.
Der TE und sein BU haben sich hier gemeinsam mit einem unfähigen Bearbeiter selbst ein Ei gelegt.
Klever wäre gewesen, Bauanzeige und dann Füße still halten -fertig.
ghost21.02.19 09:56
Für mich liest sich das hier irgendwie nach "hätte / wäre / könnte" und "ich habe gehört".
Dazu noch die ominöse "Klage". Alles im Nebel. Zeit mal Fakten zu schaffen.

1.) Sich bei den Nachbarn vorstellen und mal anklopfen.
Zu 90% klärt sich hier alles.

2.) Den normalen Weg begehen und dann abwarten.
Wenn die Nachbarn Bedenken haben, werden Sie vielleicht Beschwerde einlegen.
Na und? So lange zu im Bebauungsplan bleibst.
nordanney21.02.19 10:04
Lumpi_LE schrieb:
Nur wenn das Bauamt nicht sagt, dass sie eine Baugenehmigung erstellen müssen, was es theoretisch darf.
Theoretisch schon. Freistellung würde ich trotzdem jetzt einfach mal ausprobieren und wie Du gesagt hast "Füße still halten". Kostet ja nichts - im Zweifel muss der Bauantrag nachgereicht werden, der aber eh schon annähernd fertig ist.
Tommy7721.02.19 10:29
Ihr habt da mit Sicherheit auch teilweise recht. Nur geht es jetzt mir persönlich um geschicktes Verhalten. Was ich tue und was ich besser sein lassen sollte. Ein Gespräch morgen mit dem Bauamt gibt mir mit Sicherheit mehr Einblick und das mich dieses auch evtl Beratet
baugenehmigungbauamtbauvorbescheidantrag