ᐅ Änderung nach Baugenehmigung.
Erstellt am: 10.01.19 16:44
Hallo
Angenommen ein Einfamilienhaus soll gebaut werden.
Die Baugenehmigung ist da und auch die Vermessung ist schon abgeschlossen.
Jetzt gibt es das Problem das, dass Haus um 2 Meter weiter auf das Grundstück versetzt werden soll.
Wie sieht es rechtlich aus wenn man einfach baut ?
Was können für Konsequenzen entstehen wenn es denke sehr unwahrscheinlich jemand mitbekommt ?
Oder was muss alles neu gemacht werden um die neue Lage einzureichen ?
Muss auch neu vermessen werden was ja viele kosten mit sich bringt.
Angenommen ein Einfamilienhaus soll gebaut werden.
Die Baugenehmigung ist da und auch die Vermessung ist schon abgeschlossen.
Jetzt gibt es das Problem das, dass Haus um 2 Meter weiter auf das Grundstück versetzt werden soll.
Wie sieht es rechtlich aus wenn man einfach baut ?
Was können für Konsequenzen entstehen wenn es denke sehr unwahrscheinlich jemand mitbekommt ?
Oder was muss alles neu gemacht werden um die neue Lage einzureichen ?
Muss auch neu vermessen werden was ja viele kosten mit sich bringt.
Renegade schrieb:
nochmal die VermessungWelche Vermessung? Eine erneute Teilungsvermessung wäre notwendig, wenn durch die Verschiebung die Grenzabstände nicht mehr eingehalten werden. Eine Gebäudeabsteckung ist natürlich wertlos, wenn sich die Lage ändern soll. @Nordlys würde jetzt sagen, die Korrektur kann der Polier selber machen und ich sage, ohne Vermesser ist das grob fahrlässig, so dass bei einem Fehler keine Versicherung für den Schaden aufkommt. Dein Risiko - ebenso die Unterlassung eines Nachtrags.Baust Du nach §61 (Genehmigungsfreistellung) oder §62 (vereinfachtes genehmigungsverfahren)?
M
Mottenhausen11.01.19 10:23Escroda schrieb:
... ich sage, ohne Vermesser ist das grob fahrlässig, so dass bei einem Fehler keine Versicherung für den Schaden aufkommt.das höre und lese ich oft. Aber für welchen "Schaden" soll welche "Versicherung" aufkommen?
Also ein denkbarer Schaden wäre aus meiner Sicht: nach Fertigstellung fällt auf: Haus steht falsch, überschreitet eine Baugrenze oder Abstandsfläche, Abriss droht. Ob mit oder ohne Vermessung, alle Beteiligten werden sich über Jahre die Schuld hin und her schieben und jede Versicherung wird (falls sowas überhaupt irgendwo abgedeckt sein sollte, was ich nicht glaube) irgendwo einen Verfahrensfehler finden, weshalb nichts gezahlt wird. Das Argument mit der Haftung zieht meines Erachtens nur solange der Fall nie eintritt.
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