ᐅ Reserviertes Grundstück 2018 oder 2019 kaufen? Tipps?
Erstellt am: 27.11.18 15:15
Hans-Maulwurf27.11.18 15:15
Hallo,
wir haben unser Grundstück im Laufe diesen Jahres angezahlt und reserviert.
Nun würden wir gerne zum Notar, jedoch scheint der Verkäufer auf Zeit zu spielen, um die offizielle Umschreibung und den Kauf auf 2019 herauszuzoegern.
Wisst ihr hierzu etwas? Haben wir irgendwelche Nachteile, wenn wir 2019 erst offiziell kaufen und Eigentümer sind? Erwartet uns hier ein neues Gesetz oder ähnliches?
Danke schonmal.
wir haben unser Grundstück im Laufe diesen Jahres angezahlt und reserviert.
Nun würden wir gerne zum Notar, jedoch scheint der Verkäufer auf Zeit zu spielen, um die offizielle Umschreibung und den Kauf auf 2019 herauszuzoegern.
Wisst ihr hierzu etwas? Haben wir irgendwelche Nachteile, wenn wir 2019 erst offiziell kaufen und Eigentümer sind? Erwartet uns hier ein neues Gesetz oder ähnliches?
Danke schonmal.
nordanney27.11.18 15:27
Hans-Maulwurf schrieb:
Wisst ihr hierzu etwas? Haben wir irgendwelche Nachteile, wenn wir 2019 erst offiziell kaufen und Eigentümer sind? Erwartet uns hier ein neues Gesetz oder ähnliches?Nö, ist m.E. nichts relevantes in der Umsetzung.Wahrscheinlich sind es steuerliche Gründe für den Verkäufer.
User081527.11.18 17:22
Oder ihr bekommt einfach so schnell keinen Notartermin. Hier haben zB alle Notare Wartezeit von 4-8 Wochen, und das auch ohne Weihnachten
ypg27.11.18 21:30
Bei Zweifel des Finanzamtes mit der Grunderwerbsteuer ist es einfacher, wenn zwei verschiedene Jahre bei Erwerb Grundstück und Werkvertrag Haus vorhanden sind.
Hans-Maulwurf28.11.18 09:15
ypg schrieb:
Bei Zweifel des Finanzamtes mit der Grunderwerbsteuer ist es einfacher, wenn zwei verschiedene Jahre bei Erwerb Grundstück und Werkvertrag Haus vorhanden sind.Du meinst, ob Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück bezahlt werden muss oder auf das gesamte Objekt?montessalet28.11.18 11:05
Wenn der Grundstücksverkäufer mit dem Hausbauer identisch ist (oder sonst der "gleiche"), wird die grunderwerbsteuer auf dem Gesamtwert berechnet. Da hilft es auch nicht, es auf zwei Jahre zu verteilen. Das Finanzamt ist nicht wirklich doof.
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