ᐅ Baumängelanzeige keine Reaktion, nächster Schritt?!?
Erstellt am: 28.09.18 13:31
KingSong28.09.18 14:06
Es geht um keinen Betrag, bzw. weiß ich den noch nicht, es hat ja noch keine andere Firma verputzt. Per Gesetz habe ich nach verstrichener Frist die Wahl ob ich eine weitere Frist gewähre oder den Mangel extern beheben lasse. Danach müsste ich wahrscheinlich die Kosten hierfür einklagen. Wenn ich jetzt direkt zum Anwalt gehe dann kostet mich der auch wieder Geld, zusätzlich zu den Kosten die Garage verputzen zu lassen....dessen Kosten ich dann auch wieder einklagen muss.....
Also was tun Sprach Zeus?!?
Also was tun Sprach Zeus?!?
ypg28.09.18 14:10
Puuh,
ist eine Mängelanzeige gleichzusetzen mit einer Mahnung? Dann muss man wohl nochmals anschreiben, oder???
Warum geht da keiner ans Telefon? Um was für eine Firma handelt es sich? Haben die ein Büro oder ist das ein kleinerer, der nur mit Handy arbeitet und nur zurückrufen kann, weil er selbst auf dem Bau hantiert (normalerweise) ?
Ich würde da mal auf der Matte stehen.
Ein Anwalt schön und gut, aber sollte doch die letzte Instanz sein, bevor man alle anderen Möglichkeiten probiert hat. Schliesslich kostet der Anwalt auch etwas.
ist eine Mängelanzeige gleichzusetzen mit einer Mahnung? Dann muss man wohl nochmals anschreiben, oder???
Warum geht da keiner ans Telefon? Um was für eine Firma handelt es sich? Haben die ein Büro oder ist das ein kleinerer, der nur mit Handy arbeitet und nur zurückrufen kann, weil er selbst auf dem Bau hantiert (normalerweise) ?
Ich würde da mal auf der Matte stehen.
Ein Anwalt schön und gut, aber sollte doch die letzte Instanz sein, bevor man alle anderen Möglichkeiten probiert hat. Schliesslich kostet der Anwalt auch etwas.
Bookstar28.09.18 14:45
Wenn du schon alles bezahlt hast, dann bleibt ja nur der Klage Weg?
KingSong28.09.18 16:24
Es ist eine sehr große, deutschlandweit operierende Garagenfirma, den Namen gibt es gern per PM, da sie mich mittlerweile auch schon wegen einer schlechten Bewertung abgemahnt haben. Das sie die Garage nicht fertig machen ist eine Trotz Reaktion auf eine bevorstehende Klage unsererseits. Dabei geht es um einen anderen Auftrag den sie nicht wie bestellt ausführen können, aber die Anzahlung als Planungspauschale behalten wollen.
matte28.09.18 16:34
Gibts ne Gewährleistungsbürgschaft? Dann nochmal Frist verlängern, wenn dann nichts ist, von der Bürgschaft die Mängelbeseitigung bezahlen. Wenns keine Bürgschaft gibt, an den guten Willen der Firma appellieren und hoffen...
Knallkörper28.09.18 18:27
Du musst ja mindestens noch eine Frist zur vollständigen Lieferung setzen. Eine Mängelanzeige ist eher nicht der richtige Weg. Formal gesehen ist das m.E. kein Mangel.
Wenn du die Garage jetzt auf eigene Kosten fertigstellst, wirst du von der Garagenfirma nie etwas bekommen.
Wenn du die Garage jetzt auf eigene Kosten fertigstellst, wirst du von der Garagenfirma nie etwas bekommen.
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