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ᐅ Bebauungsplan verlangt Eingeschossiges Haus - für 2 Familien?


Erstellt am: 07.02.18 09:34

S
slowmo2
07.02.18 09:34
Hallo, ich plane mein Elternhaus umzubauen und damit das vorhandene Baufenster komplett auszunutzen. Laut Bebauungsplan ist hier nur eingeschossig zulässig.
Ist es rechtlich überhaupt möglich in einem eingeschossigen Haus ( EG+DG) zwei Parteien unterzubringen?
Da ich meine Mutter im EG und meine Familie im DG einplane.

Danke schon mal
E
Elnino
07.02.18 09:55
EG + DG sind aber doch 2 Geschosse ...
S
slowmo2
07.02.18 10:51
Nein, das DG zählt nicht als Vollgeschoss...

Wie gesagt, geht es mir erst mal um die rechtliche Frage ob in einem eingeschossigem Haus zwei Parteien wohnen dürfen.
A
apokolok
07.02.18 12:35
Die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten sollte im Bebauungsplan stehen.
Mutter im EG, Familie im kleineren DG hört sich jetzt mal medium sinnvoll an.
Y
ypg
07.02.18 13:36
Yes, steht unabhängig der Geschosse im BePlan, ob zwei Wohneinheiten gebaut werden dürfen.
S
slowmo2
08.02.18 10:43
hm, im Bebauungsplan find ich nichts bezüglich der Anzahl der Wohneinheiten. Bedeutet das, dass es vermutlich kein Problem darstellt wenn ich 2 Wohnungen in das Haus einplane?
wohneinheitengeschosse