W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grundbucheintrag - Ein Besitzer, zwei Schuldner möglich?


Erstellt am: 29.01.18 02:58

DirtyNerdy29.01.18 02:58
Servus,

ich hätte mal eine Frage zum Eigentumsanspruch. Und zwar stehen meine Partnerin und ich beide als Schuldner im Bauvertrag. Gibt es die Möglichkeit, dass man Notariell vermerkt (Im Grundbuch oder wo auch immer) das nur ich der alleinige Besitzer bin, aber beide Schuldner sind. Der Hintergrund ist der: Im Falle einer Trennung wollen wir keinen Zirkus. Ich soll das Haus bekommen und Sie soll "Ausgezahlt" werden. (Sie ist übrigens mit der Regelung einverstanden) Aber wie es so im Leben ist... Nach der Trennung will man von absprachen nix gewusst haben.

Deswegen die Frage: Gibts da Möglichkeiten? Welche?

Danke im Voraus.
HilfeHilfe29.01.18 07:02
DirtyNerdy schrieb:
Servus,

ich hätte mal eine Frage zum Eigentumsanspruch. Und zwar stehen meine Partnerin und ich beide als Schuldner im Bauvertrag. Gibt es die Möglichkeit, dass man Notariell vermerkt (Im Grundbuch oder wo auch immer) das nur ich der alleinige Besitzer bin, aber beide Schuldner sind. Der Hintergrund ist der: Im Falle einer Trennung wollen wir keinen Zirkus. Ich soll das Haus bekommen und Sie soll "Ausgezahlt" werden. (Sie ist übrigens mit der Regelung einverstanden) Aber wie es so im Leben ist... Nach der Trennung will man von absprachen nix gewusst haben.

Deswegen die Frage: Gibts da Möglichkeiten? Welche?

Danke im Voraus.

na du bist lustig :-) Wäre ich deine Partnerin würde ich Dir den Vogel zeigen ( sorry für die harten worte).

Aktuell seid ihr beide Eigentümer, Schuldner ( ich nehme an beide Kreditnehmer) und habt beide den Werkvertrag unterschrieben.

Wenn du jetzt alleine im Grundbuch stehst , sie aber noch im Kredit und Werkvertrag hast du alles an (unbezahlten) Eigentum und Sie nur die 50 % Schulden und Verpflichtungen.

Nice
Müllerin29.01.18 07:38
Wenn deine Partnerin einverstanden ist, nicht im GB zu stehen ist sie schön blöd. Ohne den Eintrag hat sie doch null Rechte, ausgezahlt zu werden.
Zaba1229.01.18 07:47
Unter bestimmten Konstellation würde ich so ein Konstrukt durchaus verstehen...Eltern schreiben das eigene Haus auf den Sohn oder die Tochter um und wohnen aber auf Lebenszeit im OG. Er/Sie bringt vor der Ehe als einziger/einzige alles Eigenkapital (z.B. Grundstück wird durch die Eltern geschenkt)für den Hausbau ein, etc.

Aber wenn beide gleichberechtigt u.a. auch finanziell in das Vorhaben gehen und sich dafür gemeinsam verschulden, dann ist eure Idee schon komisch.

Wer sagt den dass du dich denn an Absprachen hältst?
Maria1629.01.18 07:58
Joah, wenn deine Freundin im Kreditvertrag drin steht, wird sie da evtl. nicht mehr rauskommen.

Wenn im Grundbuch nur du drin bist, solltest du auf jeden Fall allein in den Kredit und ihre Zahlungen privat geregelt werden. Und sie muss hoffen und beten, dass ihr euch erst nach Abschluss der Bauarbeiten trennt, wenn alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.
Bieber081529.01.18 07:59
DirtyNerdy schrieb:
Deswegen die Frage: Gibts da Möglichkeiten? Welche?
Wenn ihr eine verbindliche und sichere Regelung vereinbaren wollt, dann lasst euch vom Notar beraten! Sagt dem, was ihr wollt und er möchte das bitte in Schriftform bringen.
schuldnergrundbuchwerkvertragkredit