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ᐅ Bauen auf noch fremden Grundstück - Warten auf Baugenehmigung


Erstellt am: 20.01.18 22:58

Alex8521.01.18 12:07
Wenn der Erbpachtvertrag unverlängert ausliefe, würde euch das Gebäude sehrwohl gehören.
Aber wie gesagt, hier geht es nicht um Pacht.
kaho67421.01.18 12:08
Alex85 schrieb:
Wenn der Erbpachtvertrag unverlängert ausliefe, würde euch das Gebäude sehrwohl gehören.
Ist das so? Kann ich mir gar nicht vorstellen.
Alex8521.01.18 12:13
Das ist so, der Erbbaunehmer wie zu keinem Zeitpunkt Eigentümer im Grundbuch.
Da dieser Teil des Internets keine Links kennt, musste mal gurgeln.
Nordlys21.01.18 12:13
Hier geht es um einen unterzeichneten getätigten nur noch nicht durchgeführten Kaufvertrag. Hat der Verkäufer noch ne Chance, den Käufer rauszukicken und sich das begonnene Bauwerk einzuverleiben? Ich denke nein. Nur der Fall, Erwerber zahlt nicht, sodann Auflassung zurück und alles was darauf perdu. Aber Erwerber zahlt ja. Also, ich denke, er kann bauen, wenn Verkäufer Löschungsbewilligung seiner Bank vorlegt. Das würde ich abwarten.. Karsten
Alex8521.01.18 12:17
Karsten er braucht Geld von der Bank. Die Bank zahlt nicht, wenn sie nicht im vorgesehenen Rang steht. Sonst hat sie keine Sicherheit. Der Rang ist noch von der alten Grundschuld des Voreigentümers belegt. Der raus, neue Bank rein, Haus bezahlen = Besitzübergang laut Vertrag, dann bauen.
Dauert leider weil zweimal Grundbuchamt dabei. Vielleicht akzeptiert die neue Bank den Schrieb des Notars, dass er die Bestellung der Grundschuld veranlasst hat.
sco0ter21.01.18 12:22
Also seitens der Bank sollte es kein Problem sein. Wir haben schon die Grundschuld beurkundet, nur wird diese eben erst dann eingetragen, wenn wir auch Eigentümer werden.
Ich habe auch extra bei der Bank schon nachgefragt, ob wir einen Kreditvertrag unterzeichnen können, obwohl wir noch keine Eigentümer sind. Das geht. Selbst ohne Grundschuld würden wir einen Kredit bekommen, wird dann eben nur teurer, weil die Sicherheit fehlt.
grundschuld