ᐅ Wegerecht muss im Grundbuch eingetragen werden
Erstellt am: 19.10.17 14:54
Hallo wir sind kurz vorm Einzug, gestern meldete sich dann auf einmal unsere Nachbarin. Ich beginne mal ganz von Anfang . Wir sind im März diesen Jahres angefangen zu bauen, von Anfang an wurde uns von den Nachbarn gesagt wir könnten über ihre einfahrt fahren um auf unseren Hof zu kommen, es wurde bereits gepflastert was alles mit den Nachbarn abgesprochen worden ist und jedes Mal bejaht wurde das ist gar kein Problem bla bla. Jetzt 1 Woche vor Umzug, kam dann es wäre für die rechtlich nicht vereinbar, wegen Wegerecht ect wir sollen alles wieder ändern. Das Problem ist wir kommen dann kaum bis gar nicht unter unser carport. Ich könnte ausflippen, da die sich ja auch gleich am Anfang hätten informieren können und dann hätte man die Möglichkeit gehabt irgendwie das anderes zu planen. Jemand ne Idee was wir machen können? vll die Gemeinde oder Straßenbauamt anrufen ob die eventuell ein Teil als Gemeindegrund zurück nehmen? Es handelt sich um 4-6 qm
Manu0403 schrieb:
Ich könnte ausflippen, da die sich ja auch gleich am Anfang hätten informieren können und dann hätte man die Möglichkeit gehabt irgendwie das anderes zu planen. Andersherum wird freilich auch ein Schuh daraus:
Euer Carport -> Primär eure Informationsobliegenheit ...
Muss halt ein Wegerecht im Grundbuch - ggf. klageweise - eingetragen werden. Auf die mündlichen Absprachen (Zeugen?) berufen und ggf. Ausgleich zahlen. Kostet halt etwas Geld, Zeit und Mühe.
Wer war Verkäufer?
B
Bau-Schmidt19.10.17 17:29Wegerecht sollte im Grundbuch eingetragen sein. Sonst kann es wie bei euch zu Problemen kommen. Ich würde es erstmal freundlich mit einer Ausgleichszahlung versuchen.
Manu0403 schrieb:
da die sich ja auch gleich am Anfang hätten informieren könnenDie - bei wem, über was ?Ob auf deren Grundstück ein Wegerecht für Euch eingetragen ist, müßt doch Ihr wissen (und zwar vor dem Bauen).
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Alex85 schrieb:
dass für Wegerechte zumeist Geld fließt ...Vor allem sind Wegerechte erst existent, wenn sie im Grundbuch stehen. Vorher sind es ja keine Rechte, sondern nur Duldungen. Die sind aber nichts wert, da nicht verbrieft.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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