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ᐅ Traumgrundstück, aber TAFF-Haus - erster Fehler schon passiert

Erstellt am: 16.05.17 08:52
P
PowerBauer
Guten Morgen liebe Kollegen,

ich bin in der schönen Situation, unser persönliches Traumgrundstück für das erste eigene Häuschen gefunden zu haben. Ich habe allerdings erst vor vier Wochen beschlossen, endlich zu bauen und vor zwei Wochen angefangen zu suchen - und muss jetzt rasch zuschlagen, sonst ist das Grundstück weg! Jetzt bin ich etwas überfordert, weil das plötzlich so schnell geht, habe schon einen Fehler gemacht und wäre daher um professionelle Hilfe und Erfahrungen extrem dankbar.

-----
1. Frage zum Bauträger:
Wir möchten gerne mit TAFF-Haus bauen bzw. müssen es, weil der vermittelnde Makler bis vor zwei Wochen noch in der Geschäftsführung steckte und seit Februar eigenständiger Makler ist (bei der Besichtigung hieß es, dass er nur für die Eigentümerin arbeitet... zu diesem Zeitpunkt stimmt das ja auch, hat aber schon ein wenig ein Gschmäckle). Nun gibt es weder zu TAFF-Haus noch zu den anderen Firmen der übergeordneten "Uwe Köhn Unternehmensgruppe" wie z.B. ALLEGRO-Haus irgendwelche Informationen oder Erfahrungsberichte (nur zwei negative Berichte zu ALLEGRO hier im Forum). Was aber auch nicht sehr verwundert, denn zu dem ganzen Firmenkonstrukt findet sich im Handelsregister folgendes:
  • Die VSC Vertriebs Service Consult GmbH gibt es seit Januar 2006.
  • Die Meißner Bau Management GmbH wurde genau wie die Allegro-Haus GmbH im Dezember 2012 gegründet.
  • Die TAFF-Haus GmbH gibt es erst seit zwei Jahren, Mai 2015.
Da ist also quasi null Erfahrung im Hausbau vorhanden! Oder täusche ich mich da??
Glücklicherweise (?) versucht TAFF sich aber nicht selbst daran, sondern beschäftigt einen ganzen Haufen lokaler Subunternehmer für die einzelnen Gewerke. Man könnte fast sagen, dass die nur organisieren. Da bin ich mir aber nicht sicher, die Wände sind patentiert (Fertighaus/Holzständerbauweise).

Das beunruhigt mich noch nicht so sehr, auch wenn mir eine Firma mit jahrelanger Erfahrung lieber gewesen wäre. Aber ich muss wahrscheinlich einfach darauf aufpassen, dass jedes geringste Detail schriftlich und von Anfang an festgelegt ist - wie es bei Verträgen über solche Summen sein sollte.

-> Was sagt ihr dazu? Kann man TAFF-Haus vertrauen?


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2. Zu meinem Fehler: Ich gutgläubiger Trottel habe natürlich dem Verkäufer mein Budget genannt. Ganz überraschenderweise passt unser Wunschhaus nun genau ins Budget, welch wundervoller Zufall!
Um das wieder einigermaßen auszubügeln und um eine Verhandlungsbasis zu schaffen, überlege ich mir, dass ich mir wie oben erwähnt erst mal jede einzelne Position exakt aufschlüsseln lasse und im Internet vergleiche. Dazu am besten noch Referenzobjekte mit Adressen/Kontaktdaten geben lassen und mit denen mal die Preise vergleichen. Kann ja noch nicht allzu lange her sein, seit die gebaut haben...

-> Worauf sollte ich nun unbedingt achten?
Gibt es hier im Forum eine Checkliste oder etwas Ähnliches? Ich werde mir auf jeden Fall noch hier links im Hausbau-Ratgeber den Punkt "Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss" durchlesen, aber vielleicht gibt es ja noch mehr oder etwas, das auf meine Situation passt.


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3. Alternative für Hartgesottene:
Das Grundstück ist ein Traum und wir möchten es eigentlich wirklich unbedingt haben. Ich habe den Eigentümer ausfindig machen können und überlege mir allen Ernstes, ihm ein Angebot zu machen. Im Fall der Fälle bezahle ich eben die "unterschlagene" Maklerprovision, besitze aber dann das Grundstück und bin nicht mehr an TAFF gebunden. Wir hätten nämlich auch gerne die eine oder andere Sache am Haus verändert, was uns TAFF mit seinen fixen Grundrissen nicht bieten kann.

-> Würdet ihr das in der Situation auch in Betracht ziehen? Gibt es Risiken?


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Normalerweise bin ich jemand, der sich in vielen Dingen sehr weit selbst beliest, aber in diesem Fall fehlt mir einfach die Zeit. Ich bin um jede Antwort dankbar, denn der nächste Termin mit TAFF ist noch diese Woche, da soll das Haus geplant werden. Bombardiert mich gerne auch mit hilfreichen Links (soweit erlaubt) oder gleichartigen Themen zu, da ich einfach grad nicht die Zeit habe zu suchen und zu sortieren - mea culpa!
Y
ypg
17.05.17 11:26
Ich hab das noch aus deren Beschreibung von der Homepage im Kopf gehabt. Kann aber auch sein, dass es sich auf das Ausbauhaus bezieht, damit dann die Leitungen gezogen werden können. Einseitig bezieht sich mE auf eine Wandseite.


Gruß, Yvonne
P
PowerBauer
17.05.17 11:32
Caspar2020 schrieb:
Hab noch die Außenzapfstellen für Wasser und Strom vergessen. Auch gerne eine nettes Aufpreis-goodie.
Wasser haben wir sprichwörtlich eine andere Quelle, Strom ist ein guter Hinweis. Brauchen wir auf jeden Fall - danke!
Caspar2020 schrieb:

Also laut deren Website ist die Außenwand folgendermaßen:

8 mm Silikonharz-Oberputz und Unterputz mit Armierungsgewebe
60 mm Holzweichfaserplatte
200 mm Ständerwerk aus Konstruktionsvollholz (KVH)
200 mm Schall- und Wärmedämmung aus Steinwolle
15 mm OSB-Platte, winddicht verklebt
60 mm Lattung als Installationsebene
60 mm Schall- und Wärmedämmung aus Steinwolle
10 mm Gipsfaserplatte
Dampfbremsfolie, winddicht verklebt
12,5 mm Gipskartonplatte

Das ist so in der Ordnung. Ist ja doppelbeplankt. Steht was in der Bauleistungsbeschreibung anders?
In der Bauleistungsbeschreibung steht tatsächlich nur das hier:

8 mm Außenputz mit vollflächiger Gewebeeinlage (das scheint mir die billigere Variante zu sein?)
60 mm Holzweichfaserplatte WLG046 dient als Putzträgerplatte (identisch?)
200 mm Holzständerwerk aus Konstruktionsvollholz (identisch)
200 mm Steinwolle WLG 035, in den Zwischenräumen des Ständerwerks (identisch)
15 mm OSB-Platte, winddicht verklebt, zur Ausbildung der ersten Winddichtigkeitsebene (identisch)
60 mm Lattung dient als Installationsebene (identisch)

Der Rest fehlt komplett. Allerdings steht da ein Satz, den ich mir schon notiert hatte und der mich schon zuvor stutzig gemacht hat: "Nach der Fertigstellung der Außenwand durch den Bauherren, mit den von TAFF-Haus vorgegebenen Materialien in den angegebenen Materialstärken, beträgt der U-Wert 0.132 W/m2K und die Gesamtstärke der Außenwand ca. 37cm."

Fertigstellung der Außenwand durch mich? Wat?
In der Leistungsbeschreibung Trockenbau steht dann aber glücklicherweise der Rest drin mit 60mm Steinwolle, Gipskarton, SD100 Folie und noch mal Gipskarton. Allerdings stehen dort keine Stärken zum Gipskarton, das würde ich mir aufschreiben.

Caspar2020 schrieb:
Was die Innenwände angeht: Einseitig nur mit OSB-Platten beplankt. Das ist nicht so dolle; besser wäre die OSB+Gipskarton. Aber OSB trägt halt deutlich mehr als nur Gipskarton. Schallschutz kommt halt eher darauf an was zwischen das Ständerwerk kommt. Frage ist auch wie dick die OSB platten sind. Steht das was in der Bauleistungsbeschreibung drin?
Bauleistungsbeschreibung:

Innenwände sind einseitig mit OSB-Platten beplankt. Die andere Seite der Innenwände verbleibt offen. Aufbau:
100mm Holzständerwerk aus Konstruktionsvollholz (ggf. auch 120mm o.ä., z.B. bei statischen Erfordernissen)
15mm OSB-Platte

Auch hier wieder der Satz: "Nach der Fertigstellung der Innenwand durch den Bauherren, ..." und beim Trockenbau dann 100mm Steinwolldämmung, auf der offenen Seite Gipskarton und noch mal auf beiden Seiten Gipskarton. Auch hier keine Dicken, nur die endgültige Wanddicke von ca 15cm.
Ich dachte, die Beplankung bezieht sich nur auf die OSB-Platten, d.h. beidseitig beplankt ist nur bei OSB auf beiden Seiten...?
P
PowerBauer
17.05.17 11:48
Blöd, dass man seine Beiträge nach so kurzer Zeit nicht mehr editieren kann. Ich wollte korrigieren, dass bei der Innenwand auf der offenen Seite keine GipsKartonplatte, sondern eine GipsFaserplatte vorgemerkt ist.
P
PowerBauer
17.05.17 14:13
Bin bei den AGBs angekommen. Es wird düster.

  • Zahlungsbedingungen:
- 15% mit Vorliegen einer Baugenehmigung
- 15% nach Errichtung Bodenplatte
- 55% nach Errichtung Ausbauhaus
- 10% nach Fertigstellung Außenputz und Dacheindeckung
- 5% nach Fertigstellung der Leistungen
  • Kein Bauzeitende genannt.
  • Abtretungserklärung vorhanden. Im Hausbau-Ratgeber wird gesagt, man solle im Gegenzug eine Erfüllungsbürgschaft über die gesamte Bausumme verlangen. Sowas finde ich im Vertrag nicht. Ich weiß nicht was das gesamthaft bedeutet, aber hier mal der dazugehörige Text:
Abtretungserklärung
Der Auftraggeber hat spätestens einen Monat nach dem bestandskräftigen Zustandekommen des Werkvertrages eine Abtretungserklärung seines finanzierenden Institutes an den Auftragnehmer über den Gesamtpreis des Werkvertrages zu übergeben. Mit dieser Abtretung erfolgt die Absicherung aller vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer. Die Auszahlungen an den Auftragnehmer erfolgen gemäß den hier vereinbarten Bedingungen.
Macht der Auftraggeber Rechte aus §§ 320, 273 Baugesetzbuch geltend und sind diese zwischen den Parteien streitig, dann ist der noch offene Betrag von dem Kreditinstitut zu hinterlegen, sofern der Auftraggeber seine Ansprüche innerhalb von 4 Wochen nach erstmaliger Anzeige gerichtlich geltend macht. Macht der Auftraggeber seine Ansprüche nicht innerhalb der vorgenannten Frist gerichtlich geltend, dann wird der Restbetrag zur Auszahlung fällig. Mit dieser Regelung ist eine Beweislastumkehr nicht verbunden.
Ergibt sich durch eine spätere Erweiterung des Auftrags ein höherer Gesamtpreis, so ist die Abtretungserklärung entsprechend zu erhöhen oder diese Differenz als weitere Zahlung zu leisten.
Die Kosten für die Ausstellung einer Abtretungserklärung oder Finanzierungsbestätigung trägt allein der Auftraggeber.

Abtretung von Guthaben
Sollte der Auftraggeber den Gesamtpreis des Werkvertrages aus eigenen Mitteln (Eigenkapital) zahlen wollen, oder soll nur ein Teil des Gesamtpreises des Werkvertrages finanziert werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Anspruch auf Auszahlung des Anteils Eigenmittel an dem Gesamtpreis des Werkvertrages zur Absicherung des Auftragnehmers an diesen abzutreten.

Das klingt nicht wirklich schön. Oder ist das etwa normal?
C
Caspar2020
17.05.17 14:23
PowerBauer schrieb:
- 55% nach Errichtung Ausbauhaus

Schwierige Formulierung. Das würde bedeuten das quasi nach Stellung 85% bezahlt sind. Da aber du den Innenausbau von denen machen lassen willst, hast du weit über Wert zu diesem Zeitpunkt bezahlt.

Eigentlich sollte nen Anbieter es hinbekommen für das jeweilige Ausbauhaus / Einzugsfertig nen ordentlich zugeschnitten Zahlungsplan zu haben.
P
PowerBauer
17.05.17 14:44
Die exakte Formulierung lautet:
"55 Prozent der Auftragssumme nach Errichtung des Ausbauhauses, zu diesem Zeitpunkt ist der Baukörper errichtet, Fenster, Rollläden und Haustür eingebaut und das Dach regendicht."

Das sind grob geschätzt etwa 55% bis maximal 60% der Leistung, die mit 85% bezahlt werden...
Im Ratgeber steht zudem, dass die Rate vor Spatenstich maximal 3% betragen sollte und nach Bodenplatte maximal 10%. Und wenn ich das richtig sehe, ist der ganze Innenausbau (also 90'000€, rund ein Drittel der Kosten) in den allerletzten 5% abgedeckt. Das finde ich ziemlich krass und kann mir nicht vorstellen, dass das üblich ist.
osbfertigstellunggipskartonabtretungserklärungbodenplattegesamtpreisausbauhausaußenwandbauleistungsbeschreibungaußenputz