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ᐅ Hessisches Baurecht: Carport/Fundament in Gartenhaus umgestalten


Erstellt am: 19.03.17 09:23

netti19.03.17 09:23
Hallo Freunde der Sonne,

ich will in Hessen ein Carport als Gartenhaus umbauen.

Folge Situation:

Das Haus ist ein REH angrenzend an ein anderes REH mit 5m Platz dazwischen, sprich wir haben 2,5m Garten und der Nachbar auch.

Wir wollen den Platz möglichst effektiv ausnutzen und da kam die Idee, ein Carport 5x5m zu stellen und in der Mitte durch eine Wand zu trennen. So hat jeder den Größtmöglichen Raum gewonnen für Abstellfläche. Das ganze wird dann natürlich mit Wänden und Türen vorne und hinten versehen.

Für ein einfaches Gartenhaus braucht man keine Genehmigung und auch 5 Meter länge sind nach Auskunft der Gemeinde erlaubt bei uns. Die Gemeinde meinte nur, ich müsste das Dach durchtrennen auf der Grundstücksgrenze, damit ich keine Baugenehmigung benötige.

Ich habe jedoch noch im Kopf, wenn etwas einbetoniert wird (die Füße des Carports), so benötige ich wohl doch eine Baugenehmigung?

Was sagt ihr?

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Hallo netti,

schau mal hier: Hessisches Baurecht: Carport/Fundament in Gartenhaus umgestalten. Da wird jeder fündig!
11ant19.03.17 12:31
netti schrieb:
Ich habe jedoch noch im Kopf, wenn etwas einbetoniert wird (die Füße des Carports), so benötige ich wohl doch eine Baugenehmigung?

Da Sag ich mal ganz dreist und ohne Expertise hessischen Baurechts: dann betonier´ doch nicht die Pfosten des Carports ein, sondern bloß Hülsen dafür, in die die Pfosten dann geschraubt werden.

Wenn es Kommunwände geben kann, kann es auch Kommunpfosten geben (wie für gemeinsame Zäune). Also kriegt das Ding Mittelpfosten, mit Auflagern für getrennte Dachplatten, die Ablaufrinne dazwischen (/ darunter) kann ja wieder gemeinsam sein ;-)
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