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ᐅ Grundstück überschreiben / nicht verheiratet


Erstellt am: 08.02.17 17:59

Bieber081510.02.17 10:03
Chris2806 schrieb:
Also müsste ich bei einem Grundbucheintrag auf jeden Fall die Schenkungssteuer zahlen? Egal ob verheiratet oder nicht?
Ja, aber für Schwiegerkinder gilt eine andere Steuererklärungsklasse, so dass die zuzahlende Steuer geringer ist.

Was auch denkbar wäre: Die Eltern schenken das gesamte Grundstück ihrer Tochter, anschließend schenkt sie die Hälfte Dir (im Idealfall ihren Ehegatten). In beiden Fälle gibt es so hohe Freibeträge, dass es steuerfrei ablaufen sollte. Man kann das in einem Notartermin machen, es fallen natürlich für jeden Vorgang Gebühren an.
Che.guevara schrieb:
Beim Kaufpreis für den Hälfteanteil kannst du auch um den Freibetrag von TEUR 20 niedriger liegen als die tatsächlichen Werte.
Wie meinst Du das?

: Bei Kauf zahlst Du Grunderwerbsteuer, bei Schenkung Schenkungssteuer.
DG10.02.17 10:50
Bieber0815 schrieb:
Che.guevara schrieb:

Beim Kaufpreis für den Hälfteanteil kannst du auch um den Freibetrag von TEUR 20 niedriger liegen als die tatsächlichen Werte. Das spart dann noch Grunderwerbsteuer, die da auch noch anfällt.

Wie meinst Du das?

: Bei Kauf zahlst Du Grunderwerbsteuer, bei Schenkung Schenkungssteuer.

Er bezieht sich auf Verträge/Kaufpreise innerhalb der Familie oder unter Freunden, die sich nicht oder nicht vollständig am aktuellen Marktpreis orientieren. Innerhalb der Familie ist auch dem FA klar, dass nicht der volle Kaufpreis gezahlt wird, allerdings ist ja auch nicht in Stein gemeißelt, dass der Bodenrichtwert im freihändigen Verkauf immer erzielt wird, das bedeutet:

Ein Grundstück, das nach Bodenrichtwert einen Gesamtwert von 100T€ hat, wird innerhalb der Familie für zB 80T€ gehandelt. Nun könnte das FA argumentieren, dass die Grunderwerbsteuer auf 20T€ hinterzogen wird, also klassische Steuerhinterziehung, womöglich auch mit der Vermutung, dass ein Teil des Kaufpreises "schwarz" fließt. Dem entgegen steht, dass es uU auch im normalen Verkauf trotz Bodenricht(!)wert nur für 80T€ verkauft werden könnte, also muss/wird das FA den im Kaufvertrag fixierten Wert akzeptieren.

Anders stellt sich das dar, wenn Marktwert und Kaufpreis so massiv voneinander abweichen, dass man von einer Schenkung und/oder Schwarzgeldzahlung ausgehen muss. Dann setzt das FA den Marktwert als Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer an und man muss dann schon gute und stichhaltige Argumente bringen, um den Gebührenbescheid zu kippen.
Chris2806 schrieb:

Also müsste ich bei einem Grundbucheintrag auf jeden Fall die Schenkungssteuer zahlen? Egal ob verheiratet oder nicht? [...]
Wäre es ggf.. noch eine Option lediglich ein Teilgrundstück zu überschreiben? Also 60/5 und den anderen Teil als "Grünfläche" liegen zu lassen?
Das Thema mit dem Überschreiben im Unglücksfall auf mich ist mit den Eltern und der Schwester bereits geklärt (Sie drängen uns quasi dort zu bauen )

Ihr solltet Euch ein oder zwei Stunden beim Steuerberater/Notar gönnen, denn dafür gibt es sicher individuelle und intelligente Lösungen.
Das muss man aber am Ende des Tages selbst entscheiden, was für Euch funktioniert. Wir haben dafür (unverheiratet, 2 Kinder) unser Modell gefunden, ich bin mir aber sicher, dass wenn ich meine/unsere Konstellation hier öffentlich darstellen würde, dass dann einige Leute die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, weil das für die absolut undenkbar wäre - für uns funktioniert das aber und das sehr gut.

Insofern würde ich Euch nie raten, das so zu machen, wie wir das organisiert haben, aber es ist durchaus möglich dass Euch Euer Steuerberater/Notar ganz ähnliche Varianten vorschlägt.

MfG
Dirk Grafe
Bieber081510.02.17 13:29
Dirk Grafe schrieb:
Ihr solltet Euch ein oder zwei Stunden beim Steuerberater/Notar gönnen, denn dafür gibt es sicher individuelle und intelligente Lösungen.
Aus meiner Sicht sehr wichtig ist, dass die Betroffenen vorher(!) wissen, was sie wollen! Und darüber geredet haben! Also Eltern, Kind, Lebensgefährte, ggf. Geschwister oder andere mögliche Erben der Eltern. Wenn inhaltlich das Wesentliche klar ist*, dann kann man damit zum Notar/Steuerberater gehen.

*Beispiel: Eltern wollen das Grundstück übertragen, damit Tochter und Schwiegersohn in spe gemeinsam bauen können. Im Trennungsfall, soll das Grundstück allein der Tochter zustehen, keinesfalls dem Ex-Schwiegersohn.
Che.guevara10.02.17 15:48
Auf Schenkungen fällt keine Grunderwerbsteuer an! Dafür Schenkungssteuer, wenn oberhalb der Freibeträge.

... jetzt gefällt mir die Diskussion schon wesentlich besser.

Warum soll Mann nur zahlen und nicht an Wertsteigerungen profitieren!
ypg10.02.17 16:27
Che.guevara schrieb:


Warum soll Mann nur zahlen und nicht an Wertsteigerungen profitieren!

Bis jetzt les ich eigentlich, dass es sich um Vermögen von einer Frau bzw. ihrer Eltern handelt, von dem er, der Mann, nur profitieren kann!
Che.guevara10.02.17 16:30
Wer wird die wesentlichen Kredite zurück zahlen?

Schon mal auf die Einkommensverteilung gesehen?

Na ja, natürlich ist es so, dass Frau den eigenen Verdienst für sich hat und Mann alles zahlt!
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