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ᐅ Rücktrittsrecht vom Darlehen bei fehlender Baugenehmigung


Erstellt am: 05.02.17 19:59

Nico201605.02.17 19:59
Hallo zusammen,
folgende Situation: wir haben die Möglichkeit ein Grundstück zu kaufen, diese hat jedoch die Tücke, dass es aufgrund der Größe nur mit einem Haus auf Grenzbebauung direkt an die Hauswand vom Nachbarhaus bebaut werden kann. Aufgrund dieser Tatsache haben wir mit dem Eigentümer vereinbart, falls keine Baugenehmigung zustande kommt, haben die das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Architektenkosten und Antragskosten würden vom Eigentümer übernommen. Beim Architekten haben wir ähnlich vereinbart, dass wir bei negativer Baugenehmigung mit Übernahme der angefallenen Kosten zurück treten können.
Nun die Frage: gibt es eine Möglichkeit auch den Darlehensvertrag so zu gestalten, dass wir bei nicht gestatteter Baugenehmigung vom Vertrag zurücktreten können?
Hatte jemand eine Ähnliche Situation?
Gibt es alternative Möglichkeiten, wie ein Darlehensvertrag, nach der Baugenehmigung abzuschließen?

Vielen Dank

LG
ypg05.02.17 20:12
Hallo Nico,
Gibt es denn keinen Bebauungsplan, woraus hervorgeht, _wie_ man bauen kann, also auch mit Grenzbebauung an das Nachbarhaus ran? Warum kann der Architekt den Plan nicht lesen, warum keine Bauvoranfrage?

Ansonsten glaube ich nicht, dass eine Bank, außer ihrem 14-tägigen Rücktrittsrecht, andere Alternativen gibt.
Es bleibt ja an Euch, _wann_ ein Darlehen von Euch beantragt wird.
Nordlys05.02.17 20:24
Nico, ich kenn es so. Erstgespräch mit Bank. Würden wir, wenn ggf. von Euch soundsoviel kriegen? Antwort ja, zu den und den Konditionen.
So, dann werde ich tätig und beantrage Baugenehmigung. Liegt die vor, muss ich die neben Selbstauskunft, einigen Gehaltszetteln, Baubeschreibung mit Preisen eh einreichen. Jetzt erst macht die Bank den Kreditvertrag fertig. Wir hatten zum November Baugenehmigung, haben 22.12. begonnen, jetzt ist er beim Rohbau, und 20.1. erst den Kredit tatsächlich unterschrieben. Bis dahin hatten wir nur die Zusage. Noch nichts rechtlich verbindlich Bindendes. Also, gemach, gemach. So schnell schiessen die Preussen auch nicht.
ypg05.02.17 20:31
Sorry Carsten
Erst kommt das Gespräch mit BU oder Architekt, der eine Kostenaufstellung macht, _nachdem_ der Bebauungsplan überprüft wird und das Haus entsprechend geplant wird.
Man kann von einem BU und Architekt erwarten, dass er weiß, was gebaut werden darf!
Davon sind dann auch die Baukosten abhängig, die ja im Darlehen eine außerordentliche Rolle spielen


Grüsse
Nordlys05.02.17 20:48
Klar.bDu hast Recht, wie ja Damen meist Recht haben..... Das kommt zuerst. Plan, Preis, Kassensturz und Kreditzusage, Antrag, Kreditvertrag. Aber der erst mit bewilligtem Antrag. Unsere Volksbank macht nichts ohne Baugenehmigung schriftlich fertig.
HilfeHilfe06.02.17 07:20
ganz einfach NEIN ! Also Vorsicht
baugenehmigungdarlehensvertragarchitektgrenzbebauungnachbarhauskreditvertragantrag