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ᐅ Rohbau nach Baugesetzbuch oder VOB?

Erstellt am: 23.01.17 09:34
B
bluminger
bluminger23.01.17 09:34
Hallo.

Zu dem Thema findet man ja allerlei im Netz - allerdings ändern sich ja im Laufe der Jahre oft Dinge.
Wie ist der Strand heute, was ist empfehlenswert?

Welche Vertragsvorlagen sind empfehlenswert?
Für Baugesetzbuch habe ich den vom ZDB, für VOB von Kohlhammer.


Danke für Eure Erfahrungen.
11ant01.02.17 14:47
Gewährleistungsrecht nach Baugesetzbuch ist auf eine breite Palette von Produkten abgestellt, VOB ist bauspezifischer. Aber: Vorsicht bei den Gewährleistungsfristen, da stehen m.W. 5 Jahren Baugesetzbuch nur 2 Jahre VOB gegenüber. Prinzipiell ließe sich, nur finden sich dafür vermutlich kaum Muster für Standardverträge, auch beide Varianten mischen (bspw. für Fundament und Dacheindeckung unterschiedlich). Das wird dann zwar ein Fall für einen (am besten: Fach-) Anwalt, zahlt sich im Gewährleistungsfall aber aus. Die bauleitung soll doch hoffentlich nicht selbst geleistet werden ?
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bluminger01.02.17 15:37
Nein, Bauleitung ist nicht durch uns.
Bauleiter schlägt VOB vor. Gewährleistung lässt sich auch hier auf 5 Jahre fest schreiben.
11ant01.02.17 18:05
bluminger schrieb:
Bauleiter schlägt VOB vor. Gewährleistung lässt sich auch hier auf 5 Jahre fest schreiben.

Ich (bin allerdings kein Jurist) kenne außer der Falle der ggf. kürzeren Gewährleistung kein Problem mit der VOB. Wenn man letzteres bedenkt und löst, sieht die Alternative für mich klar aus: die VOB ist wie gesagt eindeutig spezifischer, während das Baugesetzbuch da ja auf alles "passen" soll, was Lieschen Müller jemals kaufen bzw. beauftragen könnte.

Mit VOB haben die Bauleiter auch in der Regel mehr "Übung": außer den Gewährleistungsdauern können sich ja auch die Procedere unterscheiden, wann wie welcher Mängel überhaupt wirksam zu rügen ist und so weiter, bzw. wann eine Leistung überhaupt "abgenommen" wurde.
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