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ᐅ Was beachten bei vorzeitigem Einzug?


Erstellt am: 25.01.17 15:03

R
rabudde
25.01.17 15:03
Hallo,

wir haben mit Baubeginn 04.07.2016 ein Massiv-Einfamilienhaus angefangen zu bauen. Arbeiten werden alle über einen Unternehmer erledigt. Zugesichert war eine Fertigstellung innerhalb 24 Wochen nach Baubeginn. Da wir nun schon 2x Urlaub und Umzugstermin verschoben haben und auch eine Mietverlängerung erreicht hatten, steht nun fest, dass wir am 10.02. definitiv einziehen werden. Es gibt zwar eine (leider) überschaubare Vertragsstrafe, das ändert aber nichts mehr daran, dass der Termin für uns nicht mehr verschiebbar ist und wir so einziehen müssen, wie es eben fertig ist. Das Gröbste ist fertig, aber dennoch würde ich mich über ein paar Tipps freuen. Gleich vorweg: das Verhältnis zum Bauunternehmer ist aktuell gut.

Soweit ich verstanden habe findet mit Einzug eine stille Abnahme statt. Nun möchte ich vermeiden, dass mir trotzdem im Nachhinein Probleme auftauchen. Vom Prozedere müsste es ja so sein, dass ich im Vorab(!) eine Mängelliste erstelle, diese vom Bauunternehmer anerkennen lasse und trotzdem um Erlaubnis frage, ob ich, bspw. zur Vermeidung weiterer Kosten, schon einziehen kann, auch wenn die Mängel noch nicht beseitigt sind. Natürlich akzeptiere ich auch anschließende Reparaturen.

Nun stellen sich mir zwei Fragen:

A) Muss diese Mängelliste auch Gewerke enthalten, die offensichtlich noch nicht fertig sind? Bspw. fehlt der Oberputz außen noch komplett, sowie die Photovoltaik, auch im Gästebad wurde nachträglich Estrich eingebracht, so dass da nicht gefliest werden kann. Muss ich solche Dinge anzeigen, oder wirklich nur die, die tatsächlich nicht sachgerecht ausgeführt wurden (soweit es natürlich erkennbar ist)?

B) Wir hatten einen Schimmelschaden, weil die Dämmung im Dach nicht sauber verlegt war. Der Trockenbauer sagt: seine Reparatur ist erledigt, er hat alles ausgebessert. Im Dachraum ist aus noch unbekannten Gründen sehr viel Feuchtigkeit vorhanden (Bodenluke war immer geschlossen). Da wir derzeit deutlich unter 0°C liegen, ist die Feuchtigkeit in Form von Eis und Reif leider auch gebunden, so dass wir die nicht rausbekommen und es zeigt sich deutlich, dass schon wieder Tau-/Schwitzwasser zwischen Dämmung und Dachbalken entstanden ist, die auch schon zu Stockflecken geführt hat. Wie kann ich mit einem solchen Thema umgehen?

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Hallo rabudde,

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B
Bieber0815
25.01.17 16:34
Du brauchst einen Sachverständigen (für die Feuchteschäden) und einen Fachanwalt für Baurecht für die Fragen der vorzeitigen Abnahme. Glaub mir, ohne geht die Sache schief ...

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rabudde schrieb:
Nun möchte ich vermeiden, dass mir trotzdem im Nachhinein Probleme auftauchen.
Dafür kommt es auch und vor allem auf viele formale Kleinigkeiten an --> Fachanwalt. (Hinweis: Abnahme nur unter Vorbehalt bzgl. der benannten Mängel, der offene Arbeiten und der Vertragsstrafe).
rabudde schrieb:
Muss diese Mängelliste auch Gewerke enthalten, die offensichtlich noch nicht fertig sind?
Ja, praktisch zwei Listen: Mängel und offene/unvollständige Arbeiten.
rabudde schrieb:
Wir hatten einen Schimmelschaden, weil die Dämmung im Dach nicht sauber verlegt war. Der Trockenbauer sagt:
Wer ist euer Vertragspartner (Trockenbauer oder "Unternehmer" als GU/GÜ)?.
rabudde schrieb:
Wie kann ich mit einem solchen Thema umgehen?
Was sagt der Vertragspartner dazu?
Du kannst den Mangel anzeigen ("Bescheid geben"). Passiert nichts, musst Du den Mangel nochmal rechtssicher (Nachweis der Zustellung, Fristsetzung etc.) anzeigen. Vor der Abnahme sollte das reichen (Beweislast liegt beim Unternehmer). Wenn sich immer noch nichts tut, Sachverständiger (für den Mangel) und Anwalt (für die Wahrung Deiner Rechte ...).
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