ᐅ Kosten Planungsauftrag beim GU
Erstellt am: 14.12.16 17:05
mcvnet14.12.16 17:05
Hallo zusammen,
Wir möchten nach langem verhandeln und vielen Gesprächen nun den Planungsauftrag bei unserem ausgewählten GU für unser Einfamilienhaus in Auftrag geben. Hierzu wurde uns Vertrag vorgelegt für die notwendigen Architekten Dienstleistungen um den Bauantrag zu stellen.
Der GU möchte dafür 10.000 Euro bei Übergabe Bauantrag
Und 8.000 bei Erhalt Bauantrag
Die Kosten hierfür werden später im Werkvertrag angerechnet.
Dies der Preis und die Vorgehensweise üblich?
Wir möchten nach langem verhandeln und vielen Gesprächen nun den Planungsauftrag bei unserem ausgewählten GU für unser Einfamilienhaus in Auftrag geben. Hierzu wurde uns Vertrag vorgelegt für die notwendigen Architekten Dienstleistungen um den Bauantrag zu stellen.
Der GU möchte dafür 10.000 Euro bei Übergabe Bauantrag
Und 8.000 bei Erhalt Bauantrag
Die Kosten hierfür werden später im Werkvertrag angerechnet.
Dies der Preis und die Vorgehensweise üblich?
toxicmolotof14.12.16 17:45
Ist irgendwo ein Denkfehler drin? Ich verstehe nicht genau welche Zeitpunkte du meinst.
mcvnet14.12.16 18:08
1. Übergabe Bauantrag an die Stadt
2. Erhalt der Baugenehmigung von der Stadt
2. Erhalt der Baugenehmigung von der Stadt
ypg14.12.16 19:19
Naja...
wir haben gleich einen Werkvertrag unterschrieben und im Kostenplan war vorgegeben, 5% der Gesamtsumme ist bei Bauantrag fällig. Das wäre dann für Planungskosten, kommt also hin. Allerdings hat der GU nichts zu tun, während das Bauamt die Genehmigung erarbeitet. Wozu dann die 8000? Die warten schliesslich auch erst mal ab, ob es genehmigt wird, bis sie weitermachen.
Und warum ist noch kein Werkvertrag unterschrieben????
wir haben gleich einen Werkvertrag unterschrieben und im Kostenplan war vorgegeben, 5% der Gesamtsumme ist bei Bauantrag fällig. Das wäre dann für Planungskosten, kommt also hin. Allerdings hat der GU nichts zu tun, während das Bauamt die Genehmigung erarbeitet. Wozu dann die 8000? Die warten schliesslich auch erst mal ab, ob es genehmigt wird, bis sie weitermachen.
Und warum ist noch kein Werkvertrag unterschrieben????
Bauexperte14.12.16 22:49
ypg schrieb:
Allerdings hat der GU nichts zu tun, während das Bauamt die Genehmigung erarbeitet. Nicht so ganz richtig ...Ich nehme an, daß der TE sich alle Optionen offen halten möchte, der GU dem seine "normalen" Zahlungsschritte gegenüber stellt. Was bei der 2. Zahlung in aller Regel bedeutet, daß Bodengutachten und Statik erstellt wären.
Grüße, Bauexperte
ypg14.12.16 23:39
Bauexperte schrieb:
Nicht so ganz richtig ...
Ich nehme an, daß der TE sich alle Optionen offen halten möchte, der GU dem seine "normalen" Zahlungsschritte gegenüber stellt. Was bei der 2. Zahlung in aller Regel bedeutet, daß Bodengutachten und Statik erstellt wären.
Grüße, BauexperteJepp! Aber die Statik wird wohl erst errechnet, wenn der Werkvertrag unterschrieben wird. Insofern macht eine Zahlung nach Baugenehmigung keinen Sinn.
Edit: ...obwohl ich mich gerade frage, was mit "Erhalt Bauantrag" gemeint ist, wenn es eine "Übergabe Bauantrag" schon gibt
Grüsse
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