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ᐅ Kosten Planungsauftrag beim GU


Erstellt am: 14.12.16 17:05

Evolith15.12.16 06:50
Ich glaube "Erhalt Bauantrag" ist, wenn der Bauantrag dem TE vom GU zugeschickt wird. Also noch vor Einreichung beim Bauamt.

Frag den GU doch mal, welche Tätigkeiten hinter der zweiten Zahlung stecken. Dann wirst du einschätzen können, ob die Zahlung Sinn macht.
Wir haben immer darauf geachtet, auch wirklich die Gewerke nur zu zahlen, die dann erfolgt sind.
Bauexperte15.12.16 11:11
ypg schrieb:

Edit: ...obwohl ich mich gerade frage, was mit "Erhalt Bauantrag" gemeint ist, wenn es eine "Übergabe Bauantrag" schon gibt
Hat der TE doch in post #3 geschrieben: "Erhalt der Baugenehmigung von der Stadt"

So oder so ist die Frage des TE nach Einordnung der Zahlungsschritte nicht zu beantworten, solange er nicht mehr Informationen bereitstellt.

Grüße, Bauexperte
Bieber081515.12.16 11:42
Man könnte deuten, für die genehmigungsfähige Planung seien 10 000 Euro zu zahlen und bei Erhalt der Genehmigung weitere 8000 Euro. Insgesamt also 18 000 Euro. Bei anderen Bauvorhaben sind 5 % der Bausumme üblich, hier also 18 000 Euro / 5 % = 360 000 Euro. Damit kann man eine Richtung geben, ob der Preis üblich ist.

Die Vorgehensweise ist bei einem GU AFAIK eher unüblich, da hier vor der Planung der Werkvertrag über das ganze Haus geschlossen wird, zumindest üblicherweise. Wenn hier nur die Planung (als Werk?) beauftragt wird, dann sollte das okay sein. Es entbindet aber nicht von der üblichen Notwendigkeit, den Vertrag (über die Planung) genauso zu prüfen, wie man einen Werkvertrag über das gesamt Haus prüfen würde.
bauantragzahlungwerkvertrag