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ᐅ Stromkabel der TEN (Thüringische Energienetze) auf Baugrundstück


Erstellt am: 21.11.16 11:08

Steve_D02.12.16 14:06
Wo und wie steht das denn geschrieben, dass wir einen Beseitigungsanspruch haben?

Weil die TEN immer wieder auf das Verursacherprinzip hinweist, wobei ich noch nich mal richtig weis, was das ist. -.-
Musketier02.12.16 14:09
MayrCh schrieb:
Wenn die TEN die Kosten dir wirklich komplett auferlegen will, würde ich gemeinsam mit einem Fachanwalt deinen Beseitigungsanspruch nach §1004 Abs. 1 Baugesetzbuch in Erwägung ziehen.
DG02.12.16 23:32
Steve_D schrieb:

Weil die TEN immer wieder auf das Verursacherprinzip hinweist, wobei ich noch nich mal richtig weis, was das ist. -.-

Das ist die übliche Hinhaltetaktik, wenn die Kosten sparen wollen. Die Leitung ist rechtlich ungesichert, da es keine eingetragene Grunddienstbarkeit gibt, ergo hat die Leitung nichts auf Deinem Grundstück zu suchen - egal, ob Du da gräbst oder nicht.

Das hat mit dem Verursacherprinzip gar nichts zu tun (der Fachbegriff gehört auch rechtlich ganz woanders hin), wobei der Verursacher letztlich natürlich derjenige ist/war, der das Kabel da mal reingelegt hat und dann vergessen hat, sich die Grunddienstbarkeit eintragen zu lassen.

Ich kann ja schließlich auch nicht einfach mein Auto in Deiner Garage parken, nur weil die offen stand und Du im Urlaub warst.

MfG
Dirk Grafe
Sven-W03.12.16 17:44
Hallo,

der Hinweis auf die NAV wurde bereits gegeben.

Insofern das Grundstück an das Netz der TEN angeschlossen ist, muss man auch deren Verteilungsleitungen auf dem Grundstück dulden. Ausnahme sind Leitungen, die ausschließlich dem Anschluss eines andren Grundstücks dienen.

Sollte die Leitung eine unangemessene Belastung für den Grundstückseigentümer darstellen, muss der Netzbetreiber zu seinen Lasten um verlegen.
Steve_D08.12.16 14:17
Danke schon mal für die vielen Antworten. Wir haben jetzt erst einmal die 3000€ bezahlt, weil wir aktuell deshalb nicht weiter machen können und ich will später nicht in ein halbfertiges Hauseinziehen, nur weil sich zeitlich alles nach hintenverschoben hat.

Nur noch mal für mich zwei fragen, da ich mich nächste Woche mit meiner Bauträger treffe, von der ich mich leider aktuell sehr alleingelassen fühle.
- Muss ein Architekt sich nicht alle Pläne für Strom, Wasser, Gas und co holen? War zumindest die aussagen von der TEN
- Muss sich denn die Baufirma um die Grube aus zu baggern einen Schachtschein bzw. Genehmigung holen?
DG08.12.16 14:57
Steve_D schrieb:

- Muss ein Architekt sich nicht alle Pläne für Strom, Wasser, Gas und co holen? War zumindest die aussagen von der TEN
- Muss sich denn die Baufirma um die Grube aus zu baggern einen Schachtschein bzw. Genehmigung holen?

Leitungspläne muss man sich vorab besorgen, ja. Kann Dir aber aus der Praxis sagen, dass das nicht immer der Fall ist und ab und an auch gar nichts nützt, wenn man auf fehlerhaft oder nicht dokumentierte Leitungen stößt.

Wie das mit dem Ausschachten von Gruben ist, kann ich ad hoc nicht sagen - braucht man für eine solche Grube in Thüringen eine Baugenehmigung?

MfG
Dirk Grafe
leitungengrundstückverursacherprinziprechtlichgrunddienstbarkeitgrube