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ᐅ Bau und Leistungsbeschreibung - Vertrag noch Energieeinsparverordnung 2014


Erstellt am: 29.08.16 15:07

Sonnengarten29.08.16 16:09
Es gibt zwischen der Energieeinsparverordnung 2014 und der aktuell gültigen seit 01.01.2016 Energieeinsparverordnung 2014 (verschärfte Version) oder auch Energieeinsparverordnung 2016 genannt den Unterschied von 25 Prozent weniger Primärenergiebedarf und 20 Prozent höherer Wärmeschutz.

Die Frage die sich stellt ist ja jetzt, wenn die aktuelle Energieeinsparverordnung nicht in der Bauleistungsbeschreibung gemeint ist sondern die alte,
wer für die Mehrkosten aufkommt und wie hoch diese sind? Bzw. wie wir an den Anbieter herantreten sollen zu einer Klärung? Hier habe ich etwas von 4-20% Mehrkosten gelesen, das ist natürlich ganz entscheidend für die Finanzierung und auch das Vorhaben insgesamt. Denn bauen darf man ja definitiv nur nach dem neuen Standard.
Musketier29.08.16 16:37
Aber mit Kfw 70 warst du doch schon 30% besser.
RobsonMKK29.08.16 16:50
Die Verschärfung ist aber nochmal 25% (von 2,4 auf 1,8 [nähere Angaben zu den passenden Werten auf die Schnelle nicht gefunden])
ypg29.08.16 17:03
RobsonMKK schrieb:
Die Verschärfung ist aber nochmal 25% (von 2,4 auf 1,8 [nähere Angaben zu den passenden Werten auf die Schnelle nicht gefunden])

Die jetzige Energieeinsparverordnung 100 ist nicht 25% schärfer als das 2014 gültige Kfw70. Es ist ungefähr gleich.
Musketier29.08.16 17:23
Hier mal ein Auszug von Energieeinsparverordnung-online.com:
Ab 2016 gelten aufgrund des erhöhten Energieeinsparverordnung-Standards für neu erbaute Wohngebäude höhere Anforderungen. Das seit 2009 von der KfW geförderte Effizienzhaus 70 wird dann dem gesetzlichen Mindeststandard bei Wohnungsneubauten entsprechen. Die Förderung dieses Standards im Programm „Energieeffizient Bauen“ wird daher zum 31. März 2016 auslaufen.
Bauexperte29.08.16 22:56
Musketier schrieb:
KFW70 damals und heutige Energieeinsparverordnung-Standard ist doch nicht soviel Unterschied.
Das ist schon richtig - allerdings bin ich hier bei ; aktuelles Vertragsmaterial darf es gerne sein.

Gesetzt den Fall, daß der TE alt KfW 70 erreichen möchte (und nicht in etwa), ist die Energieeinsparverordnung (ohne Verschärfung) nicht der richtige Ansatz; abgesehen davon, daß dessen Anbieter nicht mehr nach der alten Energieeinsparverordnung bauen darf, wenn keine Baugenehmigung dazu vorliegt.

Grüße, Bauexperte
energieeinsparverordnungmehrkostenkfw