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ᐅ Statiker und KfW55-Zertifizierung


Erstellt am: 02.08.16 15:23

N
nihoelz
02.08.16 21:03
MarcWen schrieb:
Vom Statiker halten wir bis jetzt nichts in den Händen. Da aber mit dem Baubeginn:
  • Nachweis für Schallschutz
  • Nachweis für Wärmeschutz
  • Nachweis für Standsicherheit
beim Bauamt vorliegen müssen, wird unser Statiker entsprechend gearbeitet haben.
D. h. dass diese Leistungen vom Statiker kommen MÜSSEN? Oder kann auch der KFW-Sachverständige den Wärmeschutznachweis erstellen?
B
Bauexperte
02.08.16 21:09
nihoelz schrieb:

D. h. dass diese Leistungen vom Statiker kommen MÜSSEN?
Diese Unterlagen müssen vor, spätestens mit Baubeginn bei der genehmigenden Behörde vorliegen.
nihoelz schrieb:

Oder kann auch der KfW-Sachverständige den Wärmeschutznachweis erstellen?
Nicht nur "oder" - der Wärmeschutznachweis muß von einem staatlich anerkannten Sachverständigen für den Schall- und Wärmeschutz erstellt werden. Hat der Statiker auch diesen Nachweis, kann er den Nachweis erstellen; ist er "nur" Statiker, muß der o.g. Sachverständige rechnen.

Grüße, Bauexperte
N
nihoelz
02.08.16 21:32
D.h. ich verstehe richtig: jegliche Energie- bzw. Wärmeaspekte muss dann bei uns ohnehin der KfW-Sachverständige berücksichtigen und ermitteln, sodass diese Dinge bei den Statikerleistungen herausgenommen werden können?
B
Bauexperte
02.08.16 22:01
Vorab - fülle bitte Dein Profil analog der Forenregeln aus; "B." ist keine Berufsangabe!
nihoelz schrieb:
D.h. ich verstehe richtig: jegliche Energie- bzw. Wärmeaspekte muss dann bei uns ohnehin der KfW-Sachverständige berücksichtigen und ermitteln, sodass diese Dinge bei den Statikerleistungen herausgenommen werden können?
Du hast doch einen Architekten; er wird wissen, welche Aufgaben er wem zuteilen muß.

Hast Du die begründete Befürchtung, daß ihm diesbezüglich Fehler unterlaufen könnten oder weshalb fragst Du so explizit nach?

Grüße, Bauexperte
N
nihoelz
03.08.16 10:24
In der Tat habe ich vom Architekten keine Klarheit in diesem Punkt bekommen und daher hier nachgefragt.
Vielen Dank für die Antworten.
B
Bauexperte
03.08.16 10:53
nihoelz schrieb:
In der Tat habe ich vom Architekten keine Klarheit in diesem Punkt bekommen und daher hier nachgefragt.
Dann solltest Du ein klärendes Gespräch mit Deinem Architekten führen und - je nach Ergebnis - imho über dessen Weiterverpflichtung nachdenken.

Von einem Architekten erwarte ich, daß er seine Klientel umfänglich aufklärt; mehr noch, als von einem Verkäufer.

Edit: Danke!

Grüße, Bauexperte
wärmeschutznachweisarchitektenstatikersachverständige