ᐅ Energieberater für KfW55 nötig?
Erstellt am: 05.07.16 07:58
MarcWen05.07.16 10:42
So schaut es aus. Bei 8.000 Euro Kosten und Rechnungen durch Sachverständigen werden 4.000 Euro übernommen. Wichtig alle Rechnungen sammeln und erst dann einreichen, wenn die Begleitung abgeschlossen ist.
bluminger05.07.16 14:01
OK, nur damit ich es richtig verstehe.
Der Statiker macht den KfW Antrag.
Der Energieberater prüft, ob das, was im Antrag alles aufgeführt wurde, auch tatsächlich eingehalten wird (Lieferscheine prüfen, evtl. auch am Bau selbst?).
Soweit korrekt?
Den Antrag benötige ich natürlich. Den Nachweis des Energieberaters aber wohl dann auch? Muss dies von unabhängigen Unternehmen erfolgen?
Bezuschusst wird zu 50% (und Max 4000) nur der Nachweis oder auch bereits das Stellen des Antrags?
Der Statiker macht den KfW Antrag.
Der Energieberater prüft, ob das, was im Antrag alles aufgeführt wurde, auch tatsächlich eingehalten wird (Lieferscheine prüfen, evtl. auch am Bau selbst?).
Soweit korrekt?
Den Antrag benötige ich natürlich. Den Nachweis des Energieberaters aber wohl dann auch? Muss dies von unabhängigen Unternehmen erfolgen?
Bezuschusst wird zu 50% (und Max 4000) nur der Nachweis oder auch bereits das Stellen des Antrags?
jaeger05.07.16 14:07
Wird der Energieberater auch beim vereinfachten Nachweisverfahren "KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten" benötigt?
tempic05.07.16 16:09
jaeger schrieb:
Wird der Energieberater auch beim vereinfachten Nachweisverfahren "KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten" benötigt?Ja, denn er muss bestätigen, dass die Referenzwerte durch die entsprechend eingesetzten Materialien eingehalten wurdejaeger05.07.16 17:54
OK, man spart dann wohl nur die relativ aufwendige Rechnung oder hat man noch andere Vorteile?
tempic05.07.16 18:30
Naja, der U-Wert von Wand, Dach und so weiter muss schon berechnet werden.
Und eine Energieeinsparverordnung-Berechnung muss man eh für den Bauantrag machen.
Allerdings kann die Wärmebrückenbewertung nach KfW ggf. einfacher sein.
Man muss einfach Abwegen, auf welchen Weg man KFW 55 einfacher erreicht und dafür muss man imho immer rechnen.
Und eine Energieeinsparverordnung-Berechnung muss man eh für den Bauantrag machen.
Allerdings kann die Wärmebrückenbewertung nach KfW ggf. einfacher sein.
Man muss einfach Abwegen, auf welchen Weg man KFW 55 einfacher erreicht und dafür muss man imho immer rechnen.
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