ᐅ Baufinanzierung - was können wir uns leisten?
Erstellt am: 10.05.16 22:02
Abzahler02.06.16 15:08
Simon_SH schrieb:
Mir sind noch ein paar Punkte eingefallen:
- Als kleine "Falle" kann ich anmerken, dass das zweite Kind direkt nach der ersten Elternzeit kommen sollte - dann wird das Netto vor der Geburt herangezogen.Das stimmt nicht ganz. Meine Frau ist im zweiten Jahr Elternzeit, und hat die ersten 12 Monate Elterngeld bekommen.
Bekämen wir nun direkt im Anschluss an die zwei Jahre ein zweites Kind, würden wir nur den Grundbetrag von 300 Euro Elterngeld bekommen
HB-NH201502.06.16 15:21
Richtig. Wenn man das höchstmögliche Elterngeld abschöpfen will muss man sozusagen den Topf erst einmal wieder 12 Monate lang "auffüllen".
Das Elterngeld des 2. Kindes wird dann auf dem Durchschnitts-Netto der 12 Monate vor Geburt des 2. Kinds errechnet.
Was ihr vor der Geburt des 1. Kinds verdient habt ist für die Berechnung des Elterngelds fürs 2. Kind nicht relevant.
Also bitte bei 2 aufeinanderfolgenden Kindern nicht beide Male mit dem Höchstbetrag rechnen.
Das Elterngeld des 2. Kindes wird dann auf dem Durchschnitts-Netto der 12 Monate vor Geburt des 2. Kinds errechnet.
Was ihr vor der Geburt des 1. Kinds verdient habt ist für die Berechnung des Elterngelds fürs 2. Kind nicht relevant.
Also bitte bei 2 aufeinanderfolgenden Kindern nicht beide Male mit dem Höchstbetrag rechnen.
Uwe8202.06.16 15:26
HB-NH2015 schrieb:
Was ihr vor der Geburt des 1. Kinds verdient habt ist für die Berechnung des Elterngelds fürs 2. Kind nicht relevant.Das ist nicht ganz richtig: Wenn die Verschiebetatbestände dafür sorgen, dass Zeiträume zwischen dem 1. und 2. Kind ausgeklammert werden (Mutterschutz, Bezug von Elterngeld, Krankheit, Zivildienst, ... und was weiß ich noch alles), ist das sehr wohl relevant.Zudem gibt es bis zum Ende des 3. Lebensjahrs des ersten Kindes 10% Aufschlag auf das Elterngeld.
//EDIT: Gerade mal nachgeschaut: Elterngeld Plus-Monate stellen nur bis zum 15. Monate einen Verschiebetatbestand dar, danach nicht mehr.
MarcWen02.06.16 15:32
HB-NH2015 schrieb:
Richtig. Wenn man das höchstmögliche Elterngeld abschöpfen will muss man sozusagen den Topf erst einmal wieder 12 Monate lang "auffüllen".Bei Mutterschutz verschiebt sich das Ganze 2 Monate vor Geburt, also auf Nummer sicher gehen und 14+ Monate einrechnen.
Uwe8202.06.16 15:36
MarcWen schrieb:
Bei Mutterschutz verschiebt sich das Ganze 2 Monate vor Geburt, also auf Nummer sicher gehen und 14+ Monate einrechnen. Das ist doch toll, wenn der Zeitraum vor der Geburt des ersten Kindes eingerechnet wird, denn da hat man ja noch voll verdient. Siehe meinen Post ...MarcWen02.06.16 15:43
Bin vom ersten Kind ausgegangen. Meine Frau geht nun min 14 Monate wieder voll arbeiten und dann überlegen wir, ob wir noch mal nachlegen.